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ERSTBESITZER, history of my vette - Druckversion

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+--- Thema: ERSTBESITZER, history of my vette (/showthread.php?tid=23188)

Seiten: 1 2


ERSTBESITZER, history of my vette - youngoldi - 17.10.2006

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- JR - 17.10.2006

Hi Tom,

mit dem Einstellen persönlicher Daten von anderen Menschen ins Web wäre ich an Deiner Stelle wesentlich vorsichtiger.

Weißt Du, ob der Herr überhaupt damit einverstanden wäre?

Da der Name relativ selten ist, solltest du über http://www.teleauskunft.de diesen ohne Ortsangabe eingeben. Dann erhälst Du zum Beispiel eine Telefonnummer eines Herrn mit genau diesem Namen. Den kannst Du ja dann mal anrufen.

Gruß

JR


- youngoldi - 17.10.2006

[denk]edit[/denk]


- MKWeyhe2 - 17.10.2006

Und warum hast Du dann nicht mit der edit Funktion die Daten rausgenommen?

Gruß
Markus


RE: ERSTBESITZER, history of my vette - Rüddy - 17.10.2006

Ist wie bei der Funkerausbildung:

Methode "DDS"
1.Denken (ganz wichtig!)
2.Drücken
3.Sprechen

Vorgehen erspart zu heftigen Funkverkehr Feixen

Gruß
Rüddy


- youngoldi - 17.10.2006

[denk]edit[/denk]


- Porter - 17.10.2006

Nicht witzig, sondern dumm / Name editiert / don´t drink and write !









Hallo-gruen, .....


- youngoldi - 17.10.2006

editieren ist ja recht hilfreich , nur so nützt der thread nix mehr !!!
es geht ausschliesslich na den namen ********** . so kannst den ganzen thread löschen , es fehlt der bezug !!! Zum K....n


edit: noch mal im Klartext: LASS DEN NAMEN WEG


RE: ERSTBESITZER, history of my vette - BigEagle - 17.10.2006

Nur mal zur Info:

--------------------
Veröffentlicht jemand ohne Zustimmung des Betroffenen personenbezogene Daten, so stellt dies eine unzulässige Datenverarbeitung und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die den Betroffenen berechtigt, seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung zu wahren. Im Falle eines nachgewiesenen Schadens ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz verpflichtet.

Das öffentliche Aufdecken pseudonymer Autoren stellt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und ist kein Kavaliersdelikt.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Deutschland und auch nach geltendem europäischen Recht (Richtlinie 95/46) unter dem sog. Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich verboten. Das heißt, daß die besonderen Bedingungen erfüllt werden müssen, unter denen gesetzlich festgelegte Ausnahmeregelungen die Datenverarbeitung erlaubt, oder daß der Betroffene einer Datenverarbeitung ausdrücklich zustimmen muß (§4 BDSG).

Als personenbezogene Daten bezeichnet man Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Legaldefinition §3 I BDSG). Alle Informationen und Umstände, mittels derer man den Bezug zu einer konkreten Person herstellen kann, sind folglich solche personenbezogenen Daten. Hierzu gehören auch Daten, die öffentlich oder einem größeren Personenkreis zugänglich sind, wie die Telefonnummer oder das Kfz-Kennzeichen und natürlich auch der Name selbst. Für die Verletzung der Datenschutzbestimmungen ist es also nicht erforderlich, daß es sich um private oder vertrauliche Daten handelt.
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Gruß

Dirk


anscheinden ist in deutschland - youngoldi - 17.10.2006

gleich strenger zu werten , menn man im hobby - bereich auf freiwilliger basis kontakt zum exbesitzer der vette sucht .

das ist eben der unterschied zwcien deutschland und österreich . Zum K....n