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Rechts überholen - Druckversion

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Rechts überholen - Lotti - 21.11.2006

Eine wichtige Information, für Schnellfahrer und alle, die's werden wollen:
Rechts überholen lohnt sich wieder!

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert? Da gilt die neue Dränglervorschrift: Drängeln = 250 € + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Also sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen = 50 € + 3 Punkte

Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 € + 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedroht, nicht aufgeregt, Nerven geschont, sehr schnell vorangekommen - und noch 200 € + 2 Punkte gespart.

Aber das geht noch viel billiger und effektiver:
Kauft Euch ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebraucht dasselbe, und Ihr könnt Euch den Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 € ! Steht so im § 38 StVO.

Also 230 € gespart, KEINE Punkte und KEIN Fahrverbot !!!

In diesem Sinne - allzeit freie Fahrt !

Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer


- Porter - 21.11.2006

Bei Zitaten bitte immer die Quelle mit angeben !
Entweder so oder SO !





huahua , .....


@Lotti - Molle - 21.11.2006

du bist in letzter Zeit schon mal auf der A4 Richtung Aachen gesichtet worden! Hallo-gruen
Sollte man darüber mehr erfahren?? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Hallo-gruen Hallo-gruen
Gruß Molle
Werner Hallo-gruen


RE: @Lotti - schneidmeister - 22.11.2006

Hab mal gestöbert:

Zitat: Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 145 StGB Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Link dazu


Also. wenn wir mit einer Vette Blaulicht fahren, wird mit Sicherheit jeder Staatsanwalt nur eine Ordnungswidrikeit feststellen. Nee, is klar! Richter

Ich denke, unsere Gesetze sind so was von lückenhaft und damit gut dehnbar.
In jedem, Fall bräuchten wir den besseren Anwalt.

Zitat:Der Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre also bereits in dem Moment erfüllt, in dem Sie das Fahrzeug mit der von Sparfuchs empfohlenen Lichtanlage in Betrieb nehmen würden. Der Rahmen für eine zu erwartende Geldbuße bei Vorsatztaten beträgt nach §§ 24 StVG i. V. m. 17 Abs. 1 OWiG 5,00 bis 1 000,00 €uro. Bei der Zumessung der Geldbuße gilt § 17 Abs. 3 OWiG:
"Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt."

Sagt gleich Bescheid, wenn ihr einen Anwalt kennt, der das schon mal durchgeboxt hat.

Skeptische Grüße
Kai


- Lotti - 22.11.2006

@Molle

Na, dann bin ich ja mal gespannt, ob ich davon eine schöne Nahaufnahme kriege. haarsträubend
Wird hoffentlich ein sehr unscharfes Foto eines schemenhaften Blitzes ...

@Porter

Meine Herren, wie bist Du denn drauf?. Soll ich jetzt ernsthaft im Internet suchen, wer die Quelle ist, wenn mir das einer schickt und ich Euch partizipieren lasse? Oder genügt Dir Internet? Machen wir's so:

PS: Quelle - Überlieferung


- Ersatzchef - 22.11.2006

Das Thema war doch schonmal dran oder? Grübeln


@Lotti - Molle - 22.11.2006

nee,es gibt keine Nahaufnahme,nur eine Zeugenaussage!!!!!!!!!!!! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
Ein Freund von mir hat dich vor ein paar Wochen (2x)auf der A4 von Düren Richtung Aachen gesehn und fragte ob ich weiß wer mit der C5 mit DN-:: ::: Kennzeichen unterwegs ist.
Ich konnte mir nur vorstellen das es deine war,denn die C5 Cabrio in schwarz mit den verchromten Schmidt Felgen aus Aldenhoven ist wieder verkauft worden,und sonst ist keine andere schwarze Cabrio mit Schmidt VN Line hier im Kreis unterwegs.
Du weißt also jetzt ,das du nie ohne Beobachtung unterwegs sein kannst,wenn du eine C5 fährst. Yeeah! Yeeah! Yeeah! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Hallo-gruen Hallo-gruen Hallo-gruen Hallo-gruen
Gruß Molle
Werner


- Lotti - 22.11.2006

@Molle

Na cool, da fühl ich mich ja direkt wohlig betreut! Können mich ja nächstes mal ausbremsen und mit mir ein Bierchen trinken fahren. Prost!
Freue mich schon, Dich auf dem nächsten Stammtisch nochmal zu treffen, oder?

@alle anderen

Hallo ..... jemand zuhause? Wenn ich geschrieben hätte, Ihr könnt auch kleine Kinder überfahren, sucht Ihr dann auch die Gesetze raus? Und tschuldigung, dass ich nicht jedes Thema hier gelesen habe.

Sind das echt die Reaktionen von Vetten-Fahrern, erst mal zu flanken? Ich bin baff ...
Kopfschütteln


- Porter - 22.11.2006

Das war´n Scherz, Mensch Großes Grinsen !
Und wie ich drauf bin, geht dich gar nichts an. Auch´n Scherz !





-> Narr <- , .....


- schneidmeister - 22.11.2006

Ich glaub schon,

ääh

Hier

Steht aber auch nix über rechltliche Folgen.

Was mir noch einfällt: denkt an den Mercedes Testfahrer. Verknackt ohne das er das Auto der Frau berührt hat. Kopfschütteln

Vielleicht sollten wir uns ein Sonderlicht generieren. Grün oder so - für alle Vetten.
Wir leben doch in einer Demokratie, dann kann man doch drüber abstimmen. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Gruß,
Kai