Kauf eines ungewollten Unfallwagens - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Kauf eines ungewollten Unfallwagens (/showthread.php?tid=24610) Seiten:
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Kauf eines ungewollten Unfallwagens - 2hot4you - 03.02.2007 Hallo Ist zwar keine Vette,sondern ein Mustang von 2004 von meiner Frau. Im November 2006 hat sich durch einen dummen Zufall herausgestellt,das der Mustang ein Unfallwagen ist. Bin sofort zum Händler und habe es Ihn vorgetragen. Der hat erst einmal blöde geguckt.Wir haben einen Termin gemacht damit sie das Fahrzeug checken können. Der Händler hat sofort zugegeben das es ein Unfallwagen ist. Er wollte den Wagen auch zurück nehmen,aber er hat es bis jetzt nicht gemacht. Mit der Ausrede:Er hat den Mustang als Unfallfreien Wagen bei einem Händler aus Düsseldorf gekauft.Darauf habe Ich ihn gesagt das ,das nicht mein Problem ist. Er läßt sich nicht darauf ein. Wer kann mir helfen? Pro Km wieviel Euro werden da abgezogen? Und wie sieht es aus mit Schadenserzatz aus? Danke schonmal in vorraus für Eure hilfe. Schöne Grüße Frank - Grinzi - 03.02.2007 Ohne auf Deine Punkte eingehen zu können (Sorry!) denke ich (wie warsch. so viele) daß das ohne Anwalt sehr schwierig werden könnte! Edit: Frag doch mal den MaseratiMerlin... - Midnight-Cruiser - 03.02.2007 Als Abzug musst du mit 0,67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1000 km rechnen. Bevor du einen Anwalt einschaltest, probier es erst noch mal selbst schriftlich. Rechne dir den Abzug aus, und fordere den Händler auf, den Wagen gegen den errechneten Betrag zurückzunehmen. Setze ihm dazu eine Frist von 1 Woche und gib ihm zu verstehen, dass du nach Ablauf der Frist Klage einreichen wirst. Lass dich ansonsten auf keine Diskussionen mehr ein, vor allem nicht ohne Zeugen. Als Zeitrahmen für das ganze Verfahren musst du mit ca. einem 3/4 bis 1 Jahr rechnen. Während des Verfahrens würde ich den Mustang abmelden und nicht mehr bewegen. Aber nicht einfach irgendwo im Garten abstellen, sondern weiterhin so behandeln, als wäre der Wagen dein Eigentum. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass du die Verschlechterung der Sache verantworten musst und evtl. Schadensersatzansprüche auf dich zukommen. - vc4rider - 03.02.2007 unfallwagen hin oder her...ist er denn fachmännisch repariert worden? was sagt der gutachter hierzu? wie stark war der unfall? rahmen- oder nur blechschaden? wenn alles fachlich korrekt "gerichtet" wurde, würde ich mir keine sorgen machen, den wagen weiter fahren und anstatt der rückgabe lieber einen preisnachlas aushandeln. dieser preisnachlass muss aber entsprechend hoch sein, da du nun bei einem eventuellen wiederverkauf den unfall ja angeben musst, sonst bist du hinterher der dumme wenn es der nächste besitzer merkt. ist aber nur meine persönliche meinung hierzu alex - C53 - 03.02.2007 hallo bist Du im ADAC evtl. dort oder woanders rechtsschutzversichert ??? Dann sofort zum Anwalt. Ansonsten --- auch zum Anwalt. Gruß Heinz Vielen Dank für die schnellen Antworten! - 2hot4you - 03.02.2007 Ja bin im Rechtschutz.Werde dann nächste Woche mal zum Anwalt gehen. Der Mustang hat ganz schön einen abbekommen hinten. Beim Gutachter war Ich noch nicht. Gruß Frank - man-in-white - 03.02.2007 In der Auto Bild (ja ich weiß, habe sie beim Frisör gelesen ) gibt es immer eine Rubrik mit Urteilen zu solchen Fällen. Wenn ich mich recht erinnere hatten die vor nicht allzu langer Zeit auch so einen Fall. Ergebnis: Der Händler hätte den Fehler aufgrund seines Berufes wissen / finden können. D.h., er steht dafür gerade. Ob er nun tatsächlich nicht geprüft hat oder einfach nur verschwiegen hat steht nicht zur Debatte, er kann es einem Laien nicht auf's Auge drücken. Schick denen doch mal eine Mail, die können Dir vermutlich noch das Aktenzeichen raussuchen. Die Wertminderung dürfte geschätzt wohl so um die 1000 - 1500 € betragen, je nach schwere des Unfalls (Als mir einer beim Passat die gesamte rechte Seite zerbeult hat betrug diese 800 €, und es war nur Blechschaden). Wenn der Wagen fährt und gut repariert wurde würde ich auch eher auf Wertminderung gehen, Die Preise für "Exoten" bilden sich eh anders als beim Golf, d.h. die Prisfindung ist nicht Schwackeliste minus Wertminderung. Frank - badboy1306 - 03.02.2007 Zitat:Original von vc4riderhallo,also das sehe ich anders ,er wird ja auch gutes geld dafür bezahlt haben und wenn ich ein auto kaufe was unfallfrei ist und sich später rausstellt das dieser einen unfall hatte,will ich mein geld wieder oder eine entsprechende auszahlung, das würde ich ihm schon nahe legen, das kannst du mir glauben aber geh zum anwalt das recht ist eh auf deiner seite,wenn im kaufvertrag auch unfallfrei steht alles gute gruss dirk - Corvette.ZR1 - 03.02.2007 Hallo Frank, wir hatten das gleiche 2001 / 2002 mit einem Kölner Händler Sind vor Gericht gewesen, der Händler hat beide Prozesse Verloren (bis zum OLG) Das hat aber 1,5 Jahre gedauert Gib das Auto sofort zurück oder einen sehr hohen Preisnachlaß Gruss Raimund - vc4rider - 03.02.2007 Zitat:Original von badboy1306 mhh, das ist doch genau das was ich auch gesagt habe??? stichwort preisnachlass alex |