Klebekennzeichen - Argumentationsweise ? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Klebekennzeichen - Argumentationsweise ? (/showthread.php?tid=25555) |
Klebekennzeichen - Argumentationsweise ? - Kirky - 25.03.2007 Hallo liebes Forum :) Gestern wurde sie angeliefert, unsere Z06. Mittwoch können wir sie abholen, doch vorher steht da die Hürde der Zulassung. Am liebsten wäre uns natürlich ein Klebekennzeichen - leider scheint es ja so zu sein, das es nicht immer möglich ist, ein solches zu bekommen, warum auch immer ... Hat wer Tipps & Tricks, eventuell Wissenswertes aus dem Rechtsbereich, was uns helfen könnte, DOCH ein Klebekennzeichen für vorne bekommen zu können ? Bundesland der Zulassung ist NRW, Kreis Soest. Grüsse :) - Porter - 25.03.2007 Ein Freund von mir hat in MS ein Klebekennzeichen für vorne bekommen. Kann gerne mal nen Kontakt machen ! Aber erst morgen !! , .... - fliegerdidi - 25.03.2007 Ich hab für meine Schlange auch ein Klebeschild eingetragen. Weiß aber nicht, wie das der Vorbesitzer geschafft hat. Gruß Didi - Frank66 - 25.03.2007 Hängt von der Zulassungsstelle ab. Die blocken in der Regel alle Sonderwünsche (kleines NR-Schild, Klebeschild, etc.). Also ich würde mal freundlich anfragen und bei Blockade mal einen Termin mit dem Zulassungsstellenleiter/-in machen. Einfach ein bischen rumjammern und rumschleimen. Vielleicht klappt das ja. Nur wenn die stur sind ... keine Chance! Rechtlich gibt es keine Handhabe. Und wenn die schonmal eine Z/C06 im Bestand haben/hatten wird gerne Schema F genommen "Die hat aber auch ein großes Schild ..." Daumendrück ... Gruß Frank - Rüddy - 25.03.2007 Auf legalem Weg geht´s nur beim Jaguar E-Type, aufgrund der Kühlöffnung und der komplett aufklappbaren Motorhaube. Ansonsten gilt: Kennzeichen aus selbstklebender Plastikfolie. Mit der obligatorischen Einführung reflektierender Kennzeichen ab 29. 9. 1989 ist die bisher vertretene Auffassung überholt. Nach § 60 Abs 1a müssen die KfzKennzeichen reflektierend sein u dem Normblatt DIN 74 069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen. Das Normblatt fordert als Werkstoff für reflektierende Kennzeichen entweder Aluminium (Mindestdicke 1 mm) oder Stahl (Mindestdicke 0,8 mm) oder Polyvinylchlorid (Mindestdicke 1,25 mm) oder andereWerkstoffe, die den Anforderungen der DIN entsprechen. Folienkennzeichen entsprechen diesen Anforderungen nicht. Sie können deshalb nur noch dann verwendet werden, wenn von der zust Verwaltungsbehörde aufgrund des § 70 eine Ausnahme genehmigt wird. Für die Entscheidung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen werden von den Verwaltungsbehörden der Länder (meist Regierungspräsidien) strenge Maßstäbe angelegt. Aus rein optischen Gründen gibt´s keines. Du kannst allerdings auch die Blechtafel aufkleben Alles andere wäre Goodwill der Zul.stelle UND illegal. Gruß Rüddy - c5-freak - 25.03.2007 Mich wollte man schon wegen einer Ausnahmegenehmigung für ein kleines Nummernschild zum Regierungspräsidium Darmstadt schicken. Hätte Deutschland einen König, müsste ich wohl um eine Audienz bitten. Glück gehabt RE: Klebekennzeichen - Argumentationsweise ? - Jochen - 25.03.2007 Also wo kämen wir denn da hin wenn hier jeder einfach eine Plastikfolie auf seinen Wagen klebt und behauptet: Das ist ein Nummernschild nenene, so geht das doch im guten alten Deutschland nicht. Kirky, bohr mal schön ein paar Löcher in den Bumper Deines 90.000 Euro Sportwagens und schraub Dir ein Kuchenblech drann... Erklärsmilie: Man, gehen mir die Behörden und Regeln auf die Nerven! Kirky, ich wünsche Dir viel Erfolg mit einem Klebeschild, befürchte aber das der Amtsschimmel da wohl bocken wird... Vielleicht hilft ja eine kleine Geldspende für die (Hafer)Kasse Grüße, Jochen - Kirky - 25.03.2007 Lassen das eh vom Verkäufer des Autohauses Wiens aus Billerbeck machen, der darf auch mit dem Wagen da vorfahren, vll. schindet das genug Eindruck ... - Porter - 25.03.2007 Zitat:Auf legalem Weg geht´s nur beim Jaguar E-Type Oder Ford GT40 , .... - man-in-white - 26.03.2007 Ansonsten gehst Du den nicht legalen Weg und klebst Dir selber ein Schild ohne Stempel und Siegel und führst das echte Schild mit. Zum geblitzt werden (und keinen anderen Grund hat das Kennzeichen vorne) reicht es allemal. |