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Audi Tagesfahrlicht in C5? - Druckversion

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+--- Thema: Audi Tagesfahrlicht in C5? (/showthread.php?tid=28822)

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Audi Tagesfahrlicht in C5? - js344 - 19.09.2007

Hallo,

nur mal so eine Idee: Wie könnte man die kleinen "Mehrfachlichter" von Audi in die C5 bekommen?

- Wie kann man trechnisch hin bekommen?
- Was sagt die Behörde?

Oder ist das kompletter Mist?

Bin gespannt auf Eure Meinungen oder Ideen.

Jürgen
(technischer Leie; leider)


- Corvette-1111 - 19.09.2007

Mit dem Gedanken habe ich auch schon gespielt.....

Wo würdest Du denn die Lampen montieren wollen? In den Lufteinlass-Schlitzen für die Vorderbremsen? Werden dann aber nicht die Bremsen zu warm?


RE: Audi Tagesfahrlicht in C5? - Jochen - 19.09.2007

Genau so eine Idee hatte ich auch schon als ich die Audi Funzeln das erste mal sah. Schaut schon cool aus...
Rechtlich wohl kein Problem da die Teile sicher eine E - Kennung als Tagfahrlicht haben.

Und Umrüstsätze für Tagfahlicht gibt es zur Zeit auch schon. Müsste man sich nur die Teile beim Audi Händler besorgen und statt der herkömmlichen Lampen in die Corvette verbauen.

Einbau neben die Nebellampen müsste am besten funktionieren... oder man setzt sich dort die offenen Gitter rein und baut die Tagfahrlampen dahinter ein...

Viele Grüße

Jochen


- J.M.G. - 20.09.2007

Einbau ist kein Problem. Habe die Audi S6-Leuchten am Golf V R32 aus der Familie montiert. Relativ aufwendig war die Schaltung der Leuchten.

Zündung an: TFL an
Zündung an: Abblendlicht an: TFL gedimmt

Das alles ist jedoch mittels eines kleinen Conrad-Bauteils zu lösen. In allen Audi / VW-Foren finden sich Bauanleitungen, die auch bei der C5 funktionieren werden.

Legal ist es auch, aber nur dann, wenn es sich dimmt, sobald das Abblendlicht zuschaltet. E-Prüfnummer vorhanden.

Edit: https://www.r32-club.de/showthread.php?t=9134


- MadTom - 20.09.2007

Der schwierigste Part ist es wohl, einen guten Platz zu finden, so das die Leuchten nicht als Fremdkörper wirken.

Eine entsprechende Schaltung geisterte doch auch schonmal durchs Forum Grübeln.

Gruß

Tom


- J.M.G. - 20.09.2007

Ja, die Schaltung gab es im Thread von HK-Vette.

Gleichwohl gilt zu bedenken, dass die Dinger zusätzlich gedimmt werden sollten bei Abblendlicht an, statt abzuschalten, um die BE vollständig zu erfüllen.

Wobei danach wohl kein Prüfer krähen wird...sollte man sie statt dimmen einfach abschalten...


- sani - 20.09.2007

Warum nicht die "Positionslichter" gegen andere TFL-Lampen tauschen? Frage


Die Christbaum-Lichterkette von Audi finde ich zum Zum K....n


Edit: Ich fahre immer mit eingeschaltetem Nebellicht. Da die ja nicht sonderlich stark sind, hat (am Tag) auch noch kein Polizist reklamiert. Nachts wurde ich einmal von Einem darauf hingewiesen, dass es blende.


- achsbruch - 20.09.2007

Das Problem ist, das die Audi TFL sehr groß sind. Die vom A6 haben mein Interesse geweckt Feixen.
Aber als ich die Maße gesehen habe und das diese gebogen sind habe ich den Plan aufgegeben.
Es gibt aber von Hella TFL welche man anstelle der NBL einbauen kann, oder das ganze länglich und neben den NBL einbauen.

Mfg Ralf Hallo-gruen


- C5pewter - 20.09.2007

Na das kommt ja wieder passend.
Bin zur Zeit auch an diesem Umbau dran.
Habe schon alles auf dem Tisch liegen.
Und zwar werde ich einfach LED`s in die Blinker integrieren.
Unterhalb sind ca. 12mm Platz, sodaß man sehr gut von hinten die LED`s in die Blinker einbauen kann.

Habe an 8 LED`s je Seite gedacht.
Den Abstand am Reflektorglas habe ich auf 3cm gesetzt.
Diesen dann nach hinten übertragen (wird dann im Radius weniger).

Mal sehen ob ich heute weiter komme....

- Löcher bohren
- LED`s einsetzen
- Vorwiderstände und LED´S verlöten

Dann werde ich evtl. das ganze noch mit Harz schön eingießen!


Bezugsquelle der LED`s gebe ich gerne bekannt!


Uwe


Tagfahrlicht - HK-Vette - 20.09.2007

Hallo,

warum denn so aufwendig ? Bei mir sind die Nebelleuchten als echtes Tagfahrlicht geschaltet.Aufwand 1 Relais + 1 fliegende Sicherung + ein bischen Draht,fertig.
Sogar der TÜV ist damit einverstanden.
Begründung: Nebelleuchten sind keine Pflicht daher anderweidige Verwendung zulässig.

Gruß
Helmut