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rote blinker - Druckversion

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rote blinker - ulf - 05.12.2007

Hallo,

weiss jemand, ob man in Ausnahmefällen doch noch rote FRAZ hinten genehmigt bekommt?
Welche Gründe wären das? Frage

Gruss,
Ulf


- Fabi - 05.12.2007

Ehrlich gesagt hab ich keine Ahnung, aber mir will keine ausreichende Begründung einfallen, die für rote Blinker hinten spricht, da eine umrüstaktion ja nicht die welt kostet. ich denke das zu begründen sollte sehr, sehr schwer sein und ich kann mir nicht vorstellen dass man sowas mit legalen mitteln eingetragen bekommt.

Wenn es dir was hilft: ich hab rote blinker eingetragen, und kann dir mal ne kopie von meinem fahrzeugschein zufaxen. allerdings haben wir ja völlig verschiedene baujahre...
und nein, die waren schon eingetragen, ich hab nix illegales gemacht...ausserdem hab ich rote nummern OK!

lg, fabi


- ulf - 05.12.2007

Wie wärs damit:
limitiertes Sondermodell mit Sammlerwert, z.B. Ford Mustang Shelby GT500 - geplante Auflage ca. 15000 Stk von Mitte 2006 bis Mitte 2008?
Ist doch ein Grund, oder - um den Wert zu erhalten!?

btw - bei meiner Corvette sind auch rote Blinker eingetragen....


- man-in-white - 06.12.2007

Kein Grund. Blinker kann in die Rückfahrscheinwerfer gelegt werden, für NSL und Rückfahrscheinwerfer gibt es mehr oder weniger elegante Lösungen.
Wobei es wohl einieg Mustang geschafft haben rot zu blinken. Ob das allerings eingetragen ist weiß ich nicht.

Bei den C4-en ist dagegen das Problem (mal als Beispiel), das es keine andersfarbigen Rückleuchten gibt (vergriffen) und die Rückfahrscheinwerfer aufgrund der Position nicht mißbraucht werden können. Man muss dem TÜV ja nicht erzählen, daß es 93 oder 94 mal Ausführungen mit in den Heckbumper (in die "Trennlinie" bzw. knapp darüber) integrierten länglichen Blinkern gab.
Frank


- 454Big2 - 06.12.2007

Bis Baujahr 91 ist es möglich rote FRAZ einzutragen.
Danach nicht mehr.


- schneidmeister - 06.12.2007

Zitat:Bei den C4-en ist dagegen das Problem (mal als Beispiel), das es keine andersfarbigen Rückleuchten gibt (vergriffen) und die Rückfahrscheinwerfer aufgrund der Position nicht mißbraucht werden können

Ooooooooch, wie ärgerlich! King

Zitat:Man muss dem TÜV ja nicht erzählen, daß es 93 oder 94 mal Ausführungen mit in den Heckbumper (in die "Trennlinie" bzw. knapp darüber) integrierten länglichen Blinkern gab.

Die waren ja wohl sturzhäßlich! Zum K....n
Dazu würde mich keiner bringen, so ein Heck zu montieren. Kopfschütteln

Bei mir blinkt's auch rot.
Hmmm, ist das eingetragen? Grübeln



Gruß,
Kai


- King Karl - 06.12.2007

Zitat:Original von 454Big2
Bis Baujahr 91 ist es möglich rote FRAZ einzutragen.
Danach nicht mehr.

Sprach der Händler und versuchte danach, Euro-Leuchten "besonders günstig" an den Mann zu bringen!

Nur ein "Joke" natürlich! Zwinkern


- 454Big2 - 06.12.2007

Karl, Du bist primitiv.

(Ausserdem habe ich keine gelben Leuchten für C4)


- maseratimerlin - 06.12.2007

Zitat:Original von King Karl
Zitat:Original von 454Big2
Bis Baujahr 91 ist es möglich rote FRAZ einzutragen.
Danach nicht mehr.

Sprach der Händler und versuchte danach, Euro-Leuchten "besonders günstig" an den Mann zu bringen!

Nur ein "Joke" natürlich! Zwinkern

Mensch Karl, Du warst wirklich schon mal orgineller Kopfschütteln


- King Karl - 06.12.2007

Frank,

primitiver zu sein wie Du es bist wird mir kaum gelingen! OK!

Keine gelben Leuchten? Doch ein Fall für den netten Container!