hallo mal wieder eine frage zu Bubbles! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: hallo mal wieder eine frage zu Bubbles! (/showthread.php?tid=31359) |
hallo mal wieder eine frage zu Bubbles! - gerd-c-3 - 01.03.2008 hallo darf ich rücklichtcellone sogenannte bubbles in meine Corvette C3 einbauen, die sind in rot und haben kein weises rückfahrlicht, muss ich damit zum tüv ?? gruss gerd RE: hallo mal wieder eine frage zu Bubbles! - Corv76 - 01.03.2008 Hallo Gerd, für Dein Baujahr sind Rückfahrscheinwerfer noch nicht vorgeschrieben, ein Umrüsten auf 4 rote Rückfahrleuchten ist also TÜV-frei. Meiner Meinung nach ist auch das Umrüsten auf Bubbles TÜV-frei, weil die Bubbles genauso wenig bauartgenehmigt sind wie die originalen Rückleuchten. Allerdings wirst Du dann auf jeden Fall Katzenaugen anbringen müssen, weil diese in den Bubbles nicht integriert sind (in der Regel müssen diese Katzenaugen auch bei originalen Rücklichtern montiert werden). Probiere es doch aus, bau sie ein. Beim nächsten regulären TÜV-Termin erfährst Du, wie der Prüfer das sieht. Außerdem sind auch die Meinungen der TÜV-Prüfer unterschiedlich, so dass Dich die Meinungen im Forum sowieso nicht unbedingt weiter bringen. Darüber hinaus weiß doch eh kein Prüfer, wie die originalen Leuchten aussehen. Gruß Dietmar Edit: Die Bubbles sind auch H-Kennzeichen konform, denn es gibt sie von Ecklers schon länger als 20 Jahre - Frank the Judge - 01.03.2008 Zweischneidige Frage, zweischneidige Antwort. Bubbles haben überhaupt kein Prüfzeichen. Aber auch die orignalen amerikanischen von GM werden hier nicht anerkannt. Deswegen steht zu den Rückleuchten in den Papieren auch immer "in etwa Wirkung nachgewiesen". Wenn Du jetzt die Bubbles einbaust mußt Du auf jeden Fall kleine Katzenaugen anbringen. Und zwar mit "E"-Prüfzeichen. Bekommst Du bei jedem besseren Autozubehörhändler. Empfohlen haben sich die selbstklebenden eckigen, die auf die Stoßstange ohne bohren gepappt werden können (dort, wo auch die originalen sitzen). Warum das alles? Weil die Bubbles nicht mal die intergrierten Katzenaugen der originalen haben. Damit solltest Du jede TÜV-Hürde nehmen können. Eingetragen in die Papiere werden diese Blasen aber nicht. Rückfahrscheinwerfer sind erst ab 1978 Pflicht. Kannst Deine also abklemmen. "Ja, da seh icke aber nüscht mehr beim zurücksetzen...?!?" "Doch, mußte beim rückwärtsfahren halt immer ein wenig die Bremse betätigen, dass taucht Dein Heck in zartes Rosa". (Will heißen, die Bremslichter sind hell genug dafür) - DiDi - 01.03.2008 Hallo Gerd Ich hab sie drin, bin zum Tüv, der hat nix gesagt, ich auch nicht, Peng. DiDi - man-in-white - 01.03.2008 Zitat:Peng.Na klar, wenn du den Prüfer gleich erschießt. Bei deinem Wagen kommt der doch eh nicht bis zum Heck, der braucht ja schon für den Motor einen ganzen Arbeitstag Gab es auch andere Rückleuchten als die Bubbles? Didi hat es so schön formuliert, kann man gar nicht besser ausdrücken. Frank Edit: Wenn Du die Dinger verbaust, lackier vorher die weißen "Rahmen" schwarz. Das weiß sieht am aufgrund der super Pa0genauigkeit der amerikanischen Produkt durchscheinen. Bei schwarz fällt es nicht so auf. RE: hallo mal wieder eine frage zu Bubbles! - gerd-c-3 - 02.03.2008 hallo danke für die tips !! gruss gerd |