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Versicherung in Garage wenn stillgelegt? - Druckversion

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+--- Thema: Versicherung in Garage wenn stillgelegt? (/showthread.php?tid=35235)

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Versicherung in Garage wenn stillgelegt? - V8yunkie - 18.09.2008

Wenn ich meine Süsse mal richtig stillegen würde für ein Jahr - also keine Kfz-Versicherung mehr - wie wäre Sie in meiner Garage gegen Diebstahl oder Brand etc. versichert?

Muß ich hierzu eine andere Versicherung abschließen? Die Hausratversicherung übernimmt da meines Wissens nix.

Kennt sich damit jemand aus?

Danke und Gruß,
Thomas


- 454Big2 - 18.09.2008

Kasko deckt gg. Diebstahl. (wenn VORHER bei Laufzeit abgeschlossen....)


- JR - 18.09.2008

Hallo Thomas,

wenn das Fahrzeug abgemeldet wird und Du hattest vorher eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist das Fahrzeug anschließend in Form einer "Ruheversicherung" weiter gegen Brand und Diebstahl versichert - in der Regel bis zu einem Jahr..

Sollte der Stillegungszeitraum länger sein, solltest Du das mit Deinem Versicherungsvertreter klären.

Es ist auch möglich, für Fahrzeuge, die noch nie zugelassen waren, eine solche Versicherung abzuschließen, das ist aber eine Sache, die individuell mit der Versicherung zu vereinbaren ist.

Gruß

JR


- yellow postman - 18.09.2008

Hallo Thomas !

Hier ein Auszug aus dem wikipedia, stimmt ! :

Die Ruheversicherung (max. 18 Monate nach Stilllegung) in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht.
Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat.
Bestand bei Stillegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), besteht für den Zeitraum von max. 18 Monaten auch Teilkaskoversicherungsschutz (außer bei Wohnwagenanhängern).
Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung < 14 Tage beträgt. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.

Von „https://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung“


cu Volker Yeeah!


- Gold - 18.09.2008

Zitat:Original von yellow postman
Hallo Thomas !

Hier ein Auszug aus dem wikipedia, stimmt ! :

Die Ruheversicherung (max. 18 Monate nach Stilllegung)

Von „https://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung“


cu Volker Yeeah!
Das war die alte Regelung. Heute ist es von 1 bis zu 7 Jahre.
Das ist vom Kleingedruckten der Vertrags abhängig.
Frag besser die Versicherung, um auf nummer sicher zu gehen
was nach 12 Monaten ist.
Und eine Teilkasko schiest natürlich nicht Sachbeschädigung
oder ähnliches ein. Deshalb ist es auch wichtig, ob man vorher
eine Vollkasko hatte, und die in diesem Fall noch 1 Jahr gilt.
VLG Hallo-gruen


- yellow postman - 18.09.2008

Hallo Gold !

Die Regelung hat immer noch Gültigkeit wenn nichts anderes vereinbart wurde. (kleingedrucktes Lesen hilft da tatsächlich).
Die 7 Jahre beziehen sich in den meisten Fällen bei neuen Veträgen auf die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes ohne Verlust des SFR-Rabattes.

cu Volker Yeeah!


- zaubermann - 18.09.2008

Hallo zusammen,

das ist ein sehr interessantes Thema, da es mich auch betrifft.

Folgende Konstellation:

Auto wurde gekauft und dann von abgemeldet. Jetzt habe ich eine Garage angemietet und wenn ich das Auto im November wieder bekomme, soll es mit Überführungskennzeichen nach München gefahren werden und dann in die Garage zum Überwintern gestellt werden.

Wie sieht dass den in so einem Fall aus?

Würde da die Versicherung des vorhergehenden Besitzers eintreten?


Danke für eure Antworten.


Grüße aus München


Mike


- yellow postman - 18.09.2008

NEIN !

Durch den Verkauf ist der Versicherungsschutz beendet !
Warum ? Nehme doch richtig an, der Verkäufer hat der Versicherung mitgeteilt:
Verkauft, Erwerber setzt den Vertrag nicht fort. Oder hast Du Post von der Versicherung bekommen ?

cu Volker Yeeah!


RE: Versicherung in Garage wenn stillgelegt? - corvette-freak - 18.09.2008

Zitat:Original von V8yunkie
Wenn ich meine Süsse mal richtig stillegen würde für ein Jahr - also keine Kfz-Versicherung mehr - wie wäre Sie in meiner Garage gegen Diebstahl oder Brand etc. versichert?

Muß ich hierzu eine andere Versicherung abschließen? Die Hausratversicherung übernimmt da meines Wissens nix.

Kennt sich damit jemand aus?

Danke und Gruß,
Thomas

Wenn auf diese Versicherung (Schadenfreiheitsklasse in%) in der Zeit kein anderes Fahrzeug zugelassen wird, tritt die Ruheversicherung für 18 Monate nach Stillegung in Kraft, d.h. bei Teilkasko sind Diebstahlschaden,Brandschaden,Glasschaden,Marderschaden versichert.
Näheres erfährst du von deinem Versicherungsvertreter.
Mfg Axel


- zaubermann - 18.09.2008

Zitat:Original von yellow postman
NEIN !

Durch den Verkauf ist der Versicherungsschutz beendet !
Warum ? Nehme doch richtig an, der Verkäufer hat der Versicherung mitgeteilt:
Verkauft, Erwerber setzt den Vertrag nicht fort. Oder hast Du Post von der Versicherung bekommen ?

cu Volker Yeeah!

Hallo Volker,

da liegst du richtig. Der Vertrag wird nicht fortgeführt.

Das heißt also für mich, dass meine Lady wenn ich sie erst im nächsten Frühjahr anmelden möchte bis dorthin keinerlei Schutz hat.

Weder gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstiges.

Das ist überhaupt nicht in meinem SinneKopfschütteln Kopfschütteln

Welche Möglichkeit würde es da geben, um sie für diese Zeit absichern zu können? Immerhin habe ich da nun jede Menge Kohle reingesteckt und da möchte ich schon auf der sichereren Seite sein.

Mike