Probleme bei der Schadensregulierung - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Probleme bei der Schadensregulierung (/showthread.php?tid=36122) |
Probleme bei der Schadensregulierung - AndyYpsilon - 04.11.2008 Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand gut aus. Und zwar habe ich einen Vollkaskoschaden bei der HUK Coburg. Ein Gutachter der DEKRA wurde von der HUK beauftragt den Schaden festzustellen. Es wurde auf Totalschaden abgerechnet. Wiederbeschaffungswert 6800,- Restwert 2800,- ausgezahlter Betrag der HUK 4.000,- Soweit alles richtig. Der Restwert wurde von der DEKRA über die Restwertbörse AutoOnline ermittelt. Der Höchstbieter ist 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Nachdem ich dem Höchstbieter fristgerecht mitgeteilt habe das Fahrzeug abzuholen weigert der sich nun, den Wagen abzuholen, geht nicht mehr ans Telefon, vertröstet mich usw. Er hat bereits 3 Abholtermine einfach nicht eingehalten und hat auch definitiv nicht vor den Wagen abzuholen. Die HUK hat mir nun heute mitgeteilt dass sie in der Sache nichts für mich tun kann und mich selber darum kümmern soll. Ist das so korrekt? Kann doch irgendwo nicht sein, dass ein Restwert ermittelt wird, der aber dann nicht eingelöst wird. Klar ist der Höchstbieter an sein Gebot gebunden, nur was passiert wenn er es nicht einlöst? Muss ich dafür sorgen, verklagen usw. oder muss die HUK sich darum kümmern? Dann müsste ich wiederum gegen die HUK klagen usw. Wer ist denn vom Fach und kennt sich damit aus? Bitte keine Vermutungen usw. Gruss Andy - C53 - 04.11.2008 --- dann frag doch mal bei der Versicherung nach und sage Du hättest einen Käufer für den Rest --- er würde den Betrag X bezahlen --- den Differenzbetrag müßten sie dann wohl zahlen. Gruß Heinz - AndyYpsilon - 04.11.2008 das interessiert die huk leider zur zeit nicht. hab ich alles schon so zu denen gesagt. ich müsste die abholung und bezahlung des fahrzeugs notfalls einklagen. aber die huk hätte damit nun nichts mehr zu tun, das wäre eine angelegenheit zwischen mir und dem höchstbieter. so ist der letzte stand der dinge. wie ist das denn nun rechtlich genau geregelt? gruss andy - Molle - 04.11.2008 Hallo Andy, sprich mal mit dem Sachverständigen der den Restwert festgestellt hat. Wenn der bei Autoonline anklingelt geht eine ganz andere Marie ab. - quentin - 04.11.2008 Was sagt denn AutoOnline. Die User sind dort registriert: Ein Fahrzeug wird eingestellt. Beschädigt aus einem Unfall. Oder gebraucht aus einem Fuhrpark. Bewertet oder begutachtet von einem Kfz-Sachverständigen. Interessierte Händler bieten. Registrierte und geprüfte Profis. Sie sehen die Gebote anderer Händler nicht. Einer von ihnen gewinnt den ersten Rang. AUTOonline schickt dem Einsteller ein Gebotsblatt. Er kann das Gebot annehmen. Beide schließen einen Vertrag. Der Händler holt ab. Mit Garantie von AUTOonline. Dass die Versicherung sich da nicht kümmert ist korrekt. Die partizipieren ja von dem Restwertbörsensystem und der dadurch resultierenden Markterweiterung insbesondere Richtung Osten, wodurch natürlich die Restwerte künstlich in die Höhe getrieben werden, und mit dem realen Wert nichts mehr zu tun haben. Hier geht es um Mehrinvestitionen, die sich aufgrund des niedrigen Lohnniveaus wieder rechnen. Die können schlichtweg für den Haufen Schrott mehr bezahlen, weil der Spengler da zwar ein paar Monate dran sitzt, aber auch nur 200 oder 300€ im Monat kostet. Mehr darf ich nicht. Grüße, Björn. Edit, Rechtschreibung. - AndyYpsilon - 07.11.2008 so, nachdem ich nun telefonisch bisschen druck machen konnte ist heute das Geld des Höchstbieters eingegangen (nach 5 Wochen). Er wollte sich wohl vor dem Kauf drücken, da es auch in meinen Augen noch recht viel Geld für das beschädigte Fahrzeug war. Es wird wohl in den nächsten Tagen abgeholt. Danke nochmal für die Hinweise und Tips. Gruss Andy - Peter 01 - 08.11.2008 Hallo Andy, ist heutzutage leider oft so: erst wenn man Druck macht, passiert was. Freut mich für Dich, dass es ohne Gerichtsweg gegangen ist. Der wäre letztlich vom Verlierer zu bezahlen gewesen ( das wärest nicht Du gewesen ), aber darüber wärest Du alt geworden. Gruß Peter |