COC Papiere, tatsächliches Leergewicht - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: COC Papiere, tatsächliches Leergewicht (/showthread.php?tid=52382) |
COC Papiere, tatsächliches Leergewicht - c5chris - 18.01.2011 Wer kennt sich mit den COC-Papieren aus? Speziell: Entspricht das dort unter Ziffer 13 "Masse des fahrbereiten Fahrzeugs" angegebene Leergewicht genau dem dazugehörenden Auto mit den verbauten Sonderausstattunngen? Sprich: Ist dies das reale Leergewicht? Wenn ja: Ist da das Fahrergewicht und eventl. Sprit bereits berücksichtigt? fragenden Gruß Rüddy sorry - bin mal wieder am Rechner meiner besseren Hälfte - corvette_fever - 18.01.2011 Die Masse ist für das Basismodell inkl. 75kg Fahrer und aller Flüssigkeiten (auch Treibstoff). - Frank the Judge - 18.01.2011 Früher war das mal halber Tank. Hat sich das geändert? - corvette_fever - 18.01.2011 https://www.colliseum.net/wiki/92/21/EWG Für den Fahrer werden 75kg angesetzt. - Ralf. P. - 18.01.2011 Stimmt beinahe, laut derzeit gültiger StVZO, §42 (3), (ich kürze mal etwas ab): 90 % Tankfüllung, 100 % für andere Flüssigkeiten, mit allen beim Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen, 75 kg für Fahrer. Wer es noch genauer braucht, dem kann ich das gern per mail zukommen lassen. Gruß - corvette_fever - 18.01.2011 Zitat:Original von Ralf. P. Sicher? Wir reden doch nicht von der Zulassungsbescheinigung Teil I + II sondern von den COC-Papieren?!? Gemäß 70/156/EWG Anhang I 2.6 ist die Masse in den COC wie von mir oben beschrieben für Fahrzeuge der Kategorie M1. - Ralf. P. - 19.01.2011 Ich rede hier von der Definition des Begriffes "Leergewicht" nach deutscher StVZO. Da diese mit EU- Recht übereinstimmen muss, kann (zumindest theoretisch) weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC nach anderen Definitionen verfahren werden. Gruß Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen. - corvette_fever - 19.01.2011 Zitat:Original von Ralf. P. Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein. - Ralf. P. - 19.01.2011 Zitat:Original von corvette_fever Genau so habe ich es auch gemeint, vielleicht nur etwas undeutlich ausgedrückt. Gruß |