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COC Papiere, tatsächliches Leergewicht - Druckversion

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COC Papiere, tatsächliches Leergewicht - c5chris - 18.01.2011

Wer kennt sich mit den COC-Papieren aus?

Speziell: Entspricht das dort unter Ziffer 13 "Masse des fahrbereiten Fahrzeugs"
angegebene Leergewicht genau dem dazugehörenden Auto mit den verbauten
Sonderausstattunngen?
Sprich: Ist dies das reale Leergewicht?

Wenn ja: Ist da das Fahrergewicht und eventl. Sprit bereits berücksichtigt?

fragenden Gruß
Rüddy

sorry - bin mal wieder am Rechner meiner besseren Hälfte


- corvette_fever - 18.01.2011

Die Masse ist für das Basismodell inkl. 75kg Fahrer und aller Flüssigkeiten (auch Treibstoff).


- Frank the Judge - 18.01.2011

Früher war das mal halber Tank. Hat sich das geändert?


- corvette_fever - 18.01.2011

https://www.colliseum.net/wiki/92/21/EWG

Für den Fahrer werden 75kg angesetzt.


- Ralf. P. - 18.01.2011

Stimmt beinahe, laut derzeit gültiger StVZO, §42 (3), (ich kürze mal etwas ab):

90 % Tankfüllung, 100 % für andere Flüssigkeiten, mit allen beim Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen, 75 kg für Fahrer.

Wer es noch genauer braucht, dem kann ich das gern per mail zukommen lassen.




Gruß Hallo-gruen


- corvette_fever - 18.01.2011

Zitat:Original von Ralf. P.
Stimmt beinahe, laut derzeit gültiger StVZO, §42 (3), (ich kürze mal etwas ab):

90 % Tankfüllung, 100 % für andere Flüssigkeiten, mit allen beim Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen, 75 kg für Fahrer.

Wer es noch genauer braucht, dem kann ich das gern per mail zukommen lassen.




Gruß Hallo-gruen

Sicher? Wir reden doch nicht von der Zulassungsbescheinigung Teil I + II sondern von den COC-Papieren?!? Gemäß 70/156/EWG Anhang I 2.6 ist die Masse in den COC wie von mir oben beschrieben für Fahrzeuge der Kategorie M1.


- Ralf. P. - 19.01.2011

Ich rede hier von der Definition des Begriffes "Leergewicht" nach deutscher StVZO. Da diese mit EU- Recht übereinstimmen muss, kann (zumindest theoretisch) weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC nach anderen Definitionen verfahren werden.



Gruß

Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.


- corvette_fever - 19.01.2011

Zitat:Original von Ralf. P.
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.

Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein.


- Ralf. P. - 19.01.2011

Zitat:Original von corvette_fever
Zitat:Original von Ralf. P.
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.

Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein.

Genau so habe ich es auch gemeint, vielleicht nur etwas undeutlich ausgedrückt.


Gruß Hallo-gruen