Frage zu Nebelleuchten...? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Frage zu Nebelleuchten...? (/showthread.php?tid=55145) Seiten:
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Frage zu Nebelleuchten...? - Rich0711 - 12.05.2011 Hallo , hat ein Corvette C3 B.J. 1979 ab Werk, hinten Nebelschlüßleuchte(n) oder nicht...? Habe keine Betriebsanleitung zu Hand. - hans1 - 12.05.2011 Nööö - Rich0711 - 12.05.2011 Nicht verstanden...? - Ebbi - 12.05.2011 Nööö = nein - Rich0711 - 12.05.2011 Danke für den schnellen Antwort....das heisst, das mann braucht ein extra Nebelschlüßleuchte an die hintere Stoßstange montiert werden...? - Frank_F - 12.05.2011 das war doch 79 noch nicht vorgeschrieben, oder Gruß Frank - STRUPPI - 12.05.2011 Bei manchen Erstzulassungen erleichert eine vorhandene Nebelrückschlussleuchte einiges. Mir wurde auch dringlich eine solche empfohlen. Das waren zusammen mit dem Abblendlicht/Fernlicht die einzigen notwenigen Änderungen bei meinem Fahrzeug (ACP sei Dank). Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Ridgeback - 12.05.2011 NSL ist erst Pflicht ab EZ 01.01.1990. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht nicht. - René K. - 12.05.2011 Hier der Auszug aus den TÜV-Bestimmungen... https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/importfahrzeug-richtlinie Fazit: Ab Erstzulassung 01.01.1991 ist eine Nebelschlußleuchte Pflicht! Gruß... René - Rich0711 - 13.05.2011 Danke,Rene....sehr nützlische Seite...! Das heist, das ich bin nicht verpflichtet, den Nebellrücklicht hinten nachzurüsten....nur nach Wünsch. |