HU Rückdatierung wird abgeschafft - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: HU Rückdatierung wird abgeschafft (/showthread.php?tid=59106) Seiten:
1
2
|
HU Rückdatierung wird abgeschafft - Gold - 31.10.2011 Endlich haben die vielen Strafanzeigen Wirkungen gezeigt Das zurückkleben von Plaketen ist endlich vorbei. Die Hauptuntersuchung gilt wieder 2 Jahre ab der Vorführung. Quelle Doppelpostdisclaimer: Ich hoffe , das hatten wir nicht schon irgendwo . Unter Rückdatierung habe ich nichts gefunden. Grüße Frank - Cruizzzer - 31.10.2011 Sehr schoen! Dann wuerde ich mir ja glatt nochmal ueberlegen, ob ich bei meiner C5 den TUEV erst naechstes Jahr bei der Wiederanmeldung machen sollte. Wie ist denn das? Ich hatte jetzt im September TUEV gehabt, diesen aber noch nicht gemacht. Wenn ich das Auto jetzt abmelde und naechstes Jahr dann sagen wir im April zum TUEV fahren moechte, darf ich dann ohne Zulassung (mit den alten ungestempelten Kennzeichen) zum TUEV bzw. zur Werkstatt fahren oder muss ich mir Kurzzeitkennzeichen holen? Ich meine mal gehoert zu haben, dass direkte Fahrten zum TUEV und zur Zulassungsstelle mit den alten Kennzeichen erlaubt sind? Gruss, Christian - Thomas V - 31.10.2011 Bei uns ist so eine Fahrt erlaubt! Würde ich aber beim örtlichen Stva sicherheitshalber nochmals bestätigen lassen. Deckungszusage der Versicherung nicht vergessen!! - JR - 31.10.2011 In Hessen wird schon länger nicht mehr rückdatiert. Gruß JR - JR - 31.10.2011 Fahrt zur Zulassungsstelle mit entstempelten Kennzeichen ist erlaubt, wenn das Fahrzeug schon mal auf diese Kennzeichen zugelassen war. Ob man damit auch zum TÜV fahren darf, weiß ich nicht. Gruß JR Überziehung ? - spassfahrer - 31.10.2011 Die Überziehung des Termins bedeutet aber dann nicht, dass andere HU Massstäbe z.B. Vollabnahme angesetzt werden, bzw. der Prüfer doppelt so kritisch rangeht Mir passiert es nämlich ständig, dass ich bei insgesamt 9 Fahrzeugen irgendeinen Termin verschlampe und jedes Jahr schwör ich mir einen Plan in die Garage zu hängen. Ronald - MrGreen - 31.10.2011 Zitat:Original von JR UND man eine gültige Deckungszusage dabei hat Zitat:Original von JR NEIN , nur mit gültigem TÜV zum Strassenverkehrsamt - ICE-T - 31.10.2011 In Niedersachsen ist das schon lange vorbei mit dem Rückdatieren. - Anniversary - 31.10.2011 Zur Info - Der § sagt alles FZV §10: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Also am Besten zur Zulassungsstelle - zulassen und dann ab zum Tüv Informierender Gruß Walther - Cruizzzer - 31.10.2011 Danke fuer die Tipps! Aber ohne TUEV zur Zulassungsstelle wird wohl nix bringen, denn ohne TUEV keine Zulassung. Aber so wie es im Text oben steht, sollte es ja in umgekehrter Reihenfolge, also erst TUEV dann Zulassungsstelle, funktionieren. Danke! Gruss, Christian |