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HU Rückdatierung wird abgeschafft - Druckversion

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HU Rückdatierung wird abgeschafft - Gold - 31.10.2011

Endlich haben die vielen Strafanzeigen Wirkungen gezeigt

Das zurückkleben von Plaketen ist endlich vorbei.
Die Hauptuntersuchung gilt wieder 2 Jahre ab der Vorführung.

Quelle

Doppelpostdisclaimer:
Ich hoffe , das hatten wir nicht schon irgendwo .
Unter Rückdatierung habe ich nichts gefunden.


Grüße
Frank Hallo-gruen


- Cruizzzer - 31.10.2011

Sehr schoen!

Dann wuerde ich mir ja glatt nochmal ueberlegen, ob ich bei meiner C5 den TUEV erst naechstes Jahr bei der Wiederanmeldung machen sollte.

Wie ist denn das? Ich hatte jetzt im September TUEV gehabt, diesen aber noch nicht gemacht. Wenn ich das Auto jetzt abmelde und naechstes Jahr dann sagen wir im April zum TUEV fahren moechte, darf ich dann ohne Zulassung (mit den alten ungestempelten Kennzeichen) zum TUEV bzw. zur Werkstatt fahren oder muss ich mir Kurzzeitkennzeichen holen? Ich meine mal gehoert zu haben, dass direkte Fahrten zum TUEV und zur Zulassungsstelle mit den alten Kennzeichen erlaubt sind?

Gruss,
Christian


- Thomas V - 31.10.2011

Bei uns ist so eine Fahrt erlaubt!
Würde ich aber beim örtlichen Stva sicherheitshalber nochmals bestätigen lassen.

Deckungszusage der Versicherung nicht vergessen!!


- JR - 31.10.2011

In Hessen wird schon länger nicht mehr rückdatiert.

Gruß

JR


- JR - 31.10.2011

Fahrt zur Zulassungsstelle mit entstempelten Kennzeichen ist erlaubt, wenn das Fahrzeug schon mal auf diese Kennzeichen zugelassen war.

Ob man damit auch zum TÜV fahren darf, weiß ich nicht.

Gruß

JR


Überziehung ? - spassfahrer - 31.10.2011

Die Überziehung des Termins bedeutet aber dann nicht, dass andere HU Massstäbe z.B.
Vollabnahme angesetzt werden, bzw. der Prüfer doppelt so kritisch rangeht Frage

Mir passiert es nämlich ständig, dass ich bei insgesamt 9 Fahrzeugen irgendeinen Termin
verschlampe und jedes Jahr schwör ich mir einen Plan in die Garage zu hängen. Grübeln


Hallo-gruen Ronald


- MrGreen - 31.10.2011

Zitat:Original von JR
Fahrt zur Zulassungsstelle mit entstempelten Kennzeichen ist erlaubt, wenn das Fahrzeug schon mal auf diese Kennzeichen zugelassen war.


UND man eine gültige Deckungszusage dabei hat


Zitat:Original von JR

Ob man damit auch zum TÜV fahren darf, weiß ich nicht.


NEIN , nur mit gültigem TÜV zum Strassenverkehrsamt


- ICE-T - 31.10.2011

In Niedersachsen ist das schon lange vorbei mit dem Rückdatieren.


- Anniversary - 31.10.2011

Zur Info - Der § sagt alles

FZV §10:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Also am Besten zur Zulassungsstelle - zulassen und dann ab zum Tüv

Informierender Gruß
Walther


- Cruizzzer - 31.10.2011

Danke fuer die Tipps!

Aber ohne TUEV zur Zulassungsstelle wird wohl nix bringen, denn ohne TUEV keine Zulassung.

Aber so wie es im Text oben steht, sollte es ja in umgekehrter Reihenfolge, also erst TUEV dann Zulassungsstelle, funktionieren.

Danke!

Gruss,
Christian