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Zulassungsbehörde - Druckversion

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Zulassungsbehörde - Peter Rumann - 22.03.2012

Hi ,habe meine C4 jetzt schon fast eine Woche und schon geht der Ärger los .
Die C4 bj.88 ,EZ. 89 ,war bis letzte Woche in einem anderen Landkreis zugelassen,jetzt
hat mein Nachbar das Auto für mich abgemeldet da er auch zur Zulassung musste.
Ich bin noch auf der suche nach einer Youngtimer Versicherung sonst hätte ich sie gleich umgemeldet.

Die auf der KFZ Zulassung haben wohl zu ihm gesagt dass sie die C4 so aber nicht mehr zulassen könnten,obwohl im Schein

"AUSN.GEN.GEM.§70STVZ V.§49A (1) (VO.Gelb. u. Hint.Roten Seitl.Rückstr.§54 (3) FRAZ HINT.ROT*§53A(4):O.ROTE KONTROLLEUCHT.F .D.WARNBLINKL.*§59(2):FZ.-ID ENTNR.UNT.D.WINDSCHUTZSCHEIBE LKS*ERTEILT V:RP TÜ AZ:27-13/4249A AM17.04.1990.

steht.

,Jetzt soll ich diese Ausnahme Bescheinigung vorlegen,die ich aber nicht habe .
Habe dann beim Regierungspräsidium angerufen aber auch da konnte(oder wollte ) mir keiner helfen.

Auch wegen den kleinen Nummernschilder gibts Probleme ! Jetzt war das Auto 20 Jahre hier in D zugelassen,ist ca.10mal ohne größere Mängel durch den TÜV,nie wurden die roten Blinker oder die Schilder bemängelt,aber nun wo ich es zulassen möchte fängt die Sc..... an,
werde nächste Woche mal vorfahren und sehen was geht,fängt ja gut an.

gruß Peter


- kadl18 - 22.03.2012

Hallo Peter!

Laß Dich nicht abwimmeln, hat nicht der Verkäufer bzw. Vorbesitzer noch die Ausnahmegenehmigung noch irgendwo liegen Frage

Als Youngtimer Versicherung kann ich Dir die OCC in Lübeck empfehlen, die versichern die C4 ohne Probleme animierte C4

Am besten Du nimmst Dir mal einen Tag frei und klärst das mit der Zulassungsstelle persönlich Yeeah!

Viele Grüße
Thomas(kadl18)


- mad_mike - 22.03.2012

Hi, hätte ähnlichen Stress.

Ausnahmegenehmigung: die erstellt jeder Kreis neu (wurde mir gesagt)

Kennzeichen hinten ohne Probleme ein kleines bekommen, musste allerdings die C4 vorführen mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens

Vorne gibts nur ein großes, nach ganz ganz langem hin und her dann noch geregelt bekommen.

Blinker hinten rot, Warnblinkschalter und Leuchtweitenregulierung würden die so auch nicht zulassen es sein denn meine Versicherrung bestätigt mir das die "Umabumaßnahmen" von der Versicherrung akzeptiert werde. Dann hab ich ihn erstmal aufgeklärt das das so ORIGINAL ist. Dann gabs hin und her getele mit meinem Versichrrungs-kumpel und und und !


Ich kann nur sagen das alle die beim STVA arbeiten (an die ich bisher geraten bin ) entweder keine Ahnung haben oder einfach die "Macht des kleinen Mannes " nutzen wollen. Grundsätzlich gilt bei denen (besonders in NEUSS ) das es alles Frankenstein sind !

Finde leider den Thread nicht da die SUFU mal wieder nix gescheites rausspuckt...


- MrGreen - 23.03.2012

Ausnahmegenehmigungen bekommt man NIE ausgehändigt, die werden nur eingetragen. Allerdings ist es auch erstaunlich das du bei einer 88er rote Blinker eingetragen hast. So bis 73, 74 ist noch ok, aber 89 ist extrem selten.
Ansonsten ist daran ja aber nichts zu bemängeln. Und zu den Schildern würde ich nichts sagen, denn die scheinen ja auch nicht eingetragen zu sein


- Eckoman - 23.03.2012

Zitat:Original von MrGreen
Ausnahmegenehmigungen bekommt man NIE ausgehändigt, die werden nur eingetragen.
In Hamburg bekam ich die Ausnahmegenehmigungen bisher IMMER ausgehändigt, schöner DIN A4 Bogen der bitte im Handschuhfach mitzuführen ist.
Zitat:Original von MrGreen
Allerdings ist es auch erstaunlich das du bei einer 88er rote Blinker eingetragen hast. So bis 73, 74 ist noch ok, aber 89 ist extrem selten.
Es gibt auch Fahrzeuge BJ >2000 mit eingetragenen roten Blinkern dumdidum


- MrGreen - 23.03.2012

Nun, ich kenne einige Bundesländer. Dann scheint HH da eine Ausnahme zu sein. Und Fahrzeuge jünger 2000 mit eingetragenen roten Blinkern werden in manchen Bundesländern ganz fix auch mal stillgelegt (gibt gerade mal wieder einen aktuellen Fall in Bayern). Solche Gefälligkeitseintragungen kann keiner mehr begründen...


- Peter Rumann - 23.03.2012

MrGreen,
doch,die Schilder sind auch eingetragen ( 300x150 ) ,aber das interessiert sowieso niemand mehr ob die Eingetragen sind oder nicht,das liegt alleine im bemessen der Zulassungstelle und der Laune des Bearbeiters.
Die roten Blinker sind doch bei der 88er original,wenn ich jetzt wirklich umbauen muss und ich das Auto dann später als Oldtimer anmelden will heißt das ja dann dass ich wieder auf rote umbauen muss weil sie sonst ja nicht Original ist,oder wie ?

Weis nicht warum die von mir diese Ausnahmegenehmigung unbedingt haben wollen,sie wurde doch schon erteilt und steht doch im Schein drinn !

Der Vorbesitzer hat die leider auch nicht mehr,die Eitragung war 1990 und er ist sich auch nicht sicher ob er die jemals gehabt hat,


- RainerR - 23.03.2012

Ich wünsch dir viel Glück, bin gespannt wie das ausgeht,

Gruss RainerR


- C-556 - 23.03.2012

Meiner Kenntnis nach hat Mr Green Recht.
Bei den neueren Modellen sind auch gelbe Blinkergläser verfügbar, daher ist die Chance auf Eintragung nicht groß.
Bei den Kennzeichen gilt in unserem Bereich der Republik, dass die kurzen Nummern, ein Buchstabe eine Zahl an Golf und Mercedes ausgegeben werden und wir Amifahrer mit langen Kombinationen "zur See fahren müssen"! (Die Zulassungsstelle dementiert das zwar, aber die Praxis auf der Straße ist, dass man nur "Ausnahmen" sieht, komisch eigentlich, oder??)
Also lässt man sich ein Kleinkraftkennzeichen machen, zweizeilig und "nagelt" das an das Auto an. Die gesiegelten Kuchenbleche führt man im Kofferraum mit...


- RainerR - 23.03.2012

Genau so gehts, was die Kennzeichen betrifft, und dann hat die liebe Seele Ruhe,

Gruss RainerR