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C3 verloren… - Druckversion

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- Pragmatiker - 27.07.2017

Das Auto ist das eine, der Schadenersatz das andere. Dass man ggf. dem neuen Käufer das Auto nicht einfach per Gerichtsbeschluss wieder wegnehmen kann bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man ihm mit dem eingeklagten Schadenersatz nicht das Auto abkaufen kann.

Zwischen "Auto weg" und "Auto da" liegt ein breites Spektrum an Fragen und Antworten.


- SvenKadettC - 28.07.2017

Naja Witwe nicht erreichbar sehe ich nicht als komisch an, denke jeder hat Freunde wo er die Frau vielleicht nicht mag.

Was ich komisch finde, ist, dass hier manche von Euch sagen das man nur ein Auto kauft wenn Verkäufer = letzter Eintrag im Brief. Es gibt doch zig private Verkäufer die ein Auto von verstorbenen Angehörigen oder zum Weiterverkauf gekaufte Autos verkaufen etc etc.


- Wesch - 28.07.2017

Hallo

Ja schon, aber dann haben die Kaufvertraege .
Was ich meine, ist dass bei der Anmeldung eines Wagens einwandfrei bis zum letzten Besitzer alle Papiere stimmen sollten , egal ob da 10 Zwischenhaendler dabei sind.

Das Beispiel habe ich ja aufgefuehrt bei meinem Motorradkauf , wo Erben usw dazwischen hingen.

Deshalb ist der Sachverhalt bei dieser Corvette mir immer noch etwas undurchsichtig.

Waere die Vette in Russland oder so koennte ich es verstehen. Deren Gesetze sind wohl noch anders, die komplett einen Kaeufer schuetzen.

Aber das hier hat ja alles innerhalb Deutschland stattgefunden .

Wuensche allen viel Glueck, dem Threadstarter, dem jetzigen Besitzer, der wohl gutglaeubig gekauft hat und der Witwe, dass die hier nicht bewusst ein gesetz gebrochen hat.

mfG. Günther


- Testfahrer - 28.07.2017

Zitat:Original von SvenKadettC
Naja Witwe nicht erreichbar sehe ich nicht als komisch an, denke jeder hat Freunde wo er die Frau vielleicht nicht mag.

Was ich komisch finde, ist, dass hier manche von Euch sagen das man nur ein Auto kauft wenn Verkäufer = letzter Eintrag im Brief. Es gibt doch zig private Verkäufer die ein Auto von verstorbenen Angehörigen oder zum Weiterverkauf gekaufte Autos verkaufen etc etc.



Das stimmt so nicht. Es gehört zur Sorgfaltspflicht auf sowas zu achten, sonst könnte dem Betrug und Mißbrauch erheblich Vorschub geleistet werden.
I.d.R. kauft man ja nicht iwo zufällig ein Auto.......wo solche Fälle mit Todesfall sind, weist der VK i.d.R. darauf hin. Ausserdem warum soll da der Name anders sein ? Dann wird das Auto oft sogar noch zugelassen sein und am Wohnort stehen also in der xxx Strasse, die auch im Papier steht usw.usw.
Jawoll, wenn du so ein Auto auf dem "Automarkt" kaufst und dir sowas erzählen läßt zbs. der Onkel sei verstorben und nun verkaufe man usw.usw, ,mußt du dich nicht wundern, wenn der Staatsanwalt dir unter Verlust des kompletten Kaufpreises das Auto wegholt und du kannst mal in die Röhre gucken.
Also es sind Grundparameter, dass man auf sowas achtet und wenn man meint, als Laie müsse man sowas nicht beachten.......Unkenntnis schützt auch nicht vor Totalverlust usw......
Ich hatte geschrieben, wir haben nen 996 Porsche verkauft im Unfallzustand und über 200K -Km ( 26000 Euro Schaden). Den haben Hamburger geholt. Jetzt bittet ein Augsburger Käufer um Hilfe bei meinem Freund, der als letzter Halter im Papier steht, da er das Auto für 26000 Euro unfallfrei und mit SH 140K gekauft hat, es jedoch laut Porschewerkstatt alles nicht stimmen kann..... [B]UND[/B] die VK nicht mehr auffindbar sind. Da stimmen weder Namen noch sonstwas im KV..........

Also immer schön vorsichtig sein, wenn der VK nicht der letzte Halter ist Blaulicht

Gruß Ari


- schlabbefligger - 28.07.2017

Zitat:Original von SvenKadettC
Naja Witwe nicht erreichbar sehe ich nicht als komisch an, denke jeder hat Freunde wo er die Frau vielleicht nicht mag. .......

Wenn die Witwe ihr Erbe antritt dann ist sie fürs Finanzamt, Krankenkasse etc. und letztendlich den Bestatter auch erreichbar. Einen festen Wohnsitz hatte sie wohl auch. Warum soll sie dann für einen ehemaligen Kunden der angeblich sein Auto dort abgestellt hat nicht erreichbar sein.

Gruß
Reinhard


- Seapilot - 28.07.2017

Es gibt schon innerhalb der EU sehr unterschiedliche Auffassungen diesbezüglich.
Zumindest wenn ich an einen Fall denke der vor einiger Zeit durch die Presse ging.
Da wurde einem Deutschen sein Porsche gestohlen, also nicht unterschlagen. Später entdeckte er ihn in Belgien.
Der neue Besitzer hatte ihn nachweislich gekauft. Anders als in D kann man dort anscheinend auch an Diebesgut Eigentum erwerben. Der Deutsche Ex-Besitzer guckt in die Röhre.

Aber zurück zum Unterschlagungsfall. Wenn ein Krimineller einen Mietwagen unterschlägt, und ihn mir mit gut gefälschten Papieren verkauft, kann ich also tatsächlich an diesem Fahrzeug Eigentum erwerben? Frage

Knut


- Scorpion - 28.07.2017

@schlabbefligger:

also bei "angeblich" unterstelle ich dir mal einen Tippfehler.

Und um das mit der Witwe mal zu klären:

Die Dame hat meinen Freund kurz vor seinem Tod, praktisch am Totenbett geheiratet,
und kurz nach dem Tod wieder ihren Mädchennamen angenommen.

Auffindbar ist sie schon, nur nicht nur mir gegenüber, sondern auch gegenüber den Behörden
nicht besonders "kooperativ", um es vorsichtig zu formulieren.

Grüße


- Pragmatiker - 28.07.2017

Als die Corvette weg war, hast Du sie dann sofort wegen Unterschlagung verklagt und wenn ja, was ist dabei rausgekommen? Wenn nein, warum nicht?


@ Scorpion - schlabbefligger - 28.07.2017

Das "angeblich" ist nicht despektierlich gemeint, es sollte die Sicht der Gegenseite darstellen.

Aber egal, haettest Du die lustige, oder besser gesagt listige Witwe schon vorher beschrieben wäre mir alles klar gewesen. Da bist Du echt übel dran, das war geplant von der Dame.

Wahrscheinlich liege ich nicht ganz falsch in der Annahme , das besagte Dame viel jünger als Dein verstorbener Freund - und keine " Biodeutsche " ist.

Viele Grüße und ich drück Dir die Daumen
Reinhard

PS: Da hatte der vielgescholtene "me-Stefan" mit seinem Knueppelsymbol gar nicht so undecht Hallo-gruen


- maseratimerlin - 28.07.2017

Zitat:Original von CologneCruiser
Als die Corvette weg war, hast Du sie dann sofort wegen Unterschlagung verklagt und wenn ja, was ist dabei rausgekommen? Wenn nein, warum nicht?

Wenn das so ein guter Freund war, dann war ich doch auch an seinem Totenbett, habe von seinem Ableben unmittelbar gewußt und war bei seiner Beisetzung. Spätestens dort wäre mir eingefallen, da hab ich doch noch ein Auto stehen und das könnte jetzt ein Problem werden.

Wenn die Witwe kurz vor seinem Ableben in sein Leben getreten ist, wußte sie vielleicht ja gar nicht, daß das Auto, dessen Schlüssel, Brief etc. sie im Nachlass findet, nicht dazu gehört. Da bin ich doch besonders vorsichtig. Ok, ich hätte schon beim Abstellen des Fahrzeugs mit dem Freund was Schriftliches gemacht, weil das im Zweifel die Freundschaft erhält und mich nach allen Seiten, auch gegenüber meiner Versicherung - absichert, wenn morgen am Tag was passiert.

Gruß

Edgar