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C3 verloren… - Druckversion

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- Wesch - 31.07.2017

Hallo

Ich glaube nicht, dass das Verkehrsamt einfach mal so Namen rausgeben darf an x beliebige Personen.

Ich auf jeden Fall würde denen die Leviten blasen, wenn ich Besuch von Leuten bekäme, die meinen Namen und Adresse vom Verkehrsamt erhalten hätten.

mfG. Günther


- maseratimerlin - 31.07.2017

Einfach ist das nicht.

Gruß

Edgar


- meStefan - 31.07.2017

Das Auto ist also gestohlen gemeldet und jetzt in Karlsruhe zugelassen!?!
Warum gibt man der Polizei nicht den heißen Tip?
Wird da nichts ermittelt?
Deinem Anwalt sollte es wohl möglich sein da mal nach zu Haken!


- Grauwe - 31.07.2017

Da bin ich mit Stefan mal ausnahmsweise Kondom Teufel


- man-in-white - 02.08.2017

Verstehe ich auch nicht. Wenn der Wagen als gestohlen gemeldet wurde gibt es doch einen Vorgang, also kann die Polizei den aktuellen Halter ermitteln.
Vermutlich nicht wie im TV zu sehen einfach durch ein nettes Telefonat mit der Kollegin vom Innendienst, aber doch mit Unterstützung des Gerichtes.

Ich gebe zu, ich habe den feinen Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung nicht verstanden. Für den Besitzer spielt das ja auch keine Rolle, die Sache ist weg. Und der Entwender hat ja in beiden Fällen kriminelle Energie an den Tag gelegt.
Und bei Hehlerware funktioniert das mit dem gutgläubigen Kauf ja auch nicht, man muss die Ware zurückgeben. Der Käufer weiß ja auch nicht ob die Ware geklaut oder unterschlagen wurde.
Frank