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C3 verloren… - Druckversion

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- meStefan - 26.07.2017

Schön erklärt Testfahrer, aber unser Forum- Jurist ist da in einer Schiene drin...
...und wenn ich als ahnungsloser und nicht denken sollender Laie dann auch noch meinen Senf dazugebe, dann haarsträubend

Wie gesagt, egal wie man es nennen mag, jemand der zwar im Besitz, aber nicht der legale Eigentümer des Autos ist, sollte doch somit auch nicht legal das Eigentum an einen Dritten übertragen.
So zumindest dürfte jeder normale Mensch denken, die Juristen sehen es eben differenzierter...
dumdidum
Unterschlagung und Diebstahl, sind da juristisch was ganz verschiedenes, aber für den TE bleibt es gleich, die Vette ist gegen sein Einverständnis weg!


Und Edgar, was für ein "Aufruf"?!?
Ich würde die außergerichtliche Einigung mit der Witwe suchen und das Simlie mit der Keule sollte die Intension der "außergerichtlichen Einigung" (nicht mit Samthandschuhen) andeuten, was aber noch lange nicht heist, daß man der Witwe gleich den Baseballschläger über´s Hirn zieht!
Körperliche Gewalt ist da sicher nicht hilfreich und dazu aufrufen würde ich erst recht nicht!
Klar, das der Jurist in Dir, vielleicht auch gerade bei mir, alles auf die Goldwaage legt.

Die Smilies sind nur Symbole und werden oft eben eingesetzt um z.B. eine gewisse Stimmung zu beschreiben.
Ein Kotz-Smilie bedeutet ja nicht, daß ich mich gerade tatsächlich übergeben habe, sondern daß ich etwas nicht wirklich gut finde!


In diesem Sinne, nimm nicht alles so Bierernst und hab ein bissel Spaß hier im Forum! Hallo-gruen


- JR - 26.07.2017

Im Laienfall sollte man aber, anstatt Ratschläge zu geben, den alten Spruch von Dieter Nuhr beherzigen, der zwar etwas scharf formuliert ist, es aber dennoch auf den Punkt bringt: Großes Grinsen Großes Grinsen

https://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

Gruß

JR


- man-in-white - 26.07.2017

Die Frage kam ja schon auf, warum hast du nicht nach dem Tod des Werkstattbetreibers den Wagen von der Witwe wiederzubekommen?

Frank


- Fabi - 26.07.2017

@Stefan:
Natürlich ist das Edgars Beruf, aber du darfst schon auch mal selbst denken. Das Gesetz dient dazu den gutgläubigen Erwerber zu schützen.


- meStefan - 26.07.2017

Hallo JR,

welchen Ratschlag meinst Du?
Doch nicht etwa: "In diesem Sinne, nimm nicht alles so Bierernst und hab ein bissel Spaß hier im Forum!"

Diesen Ratschlag könntest Du Dir aber auch zu Herzen nehmen und mir nicht in einer solchen abschätzigen Art und Weise den Mund verbieten.


@Frank: Es wurde nicht so deutlich erklärt, sondern nur angedeutet.
Zitat: "Die Witwe konnte (oder wollte) keine Auskunft über den Verbleib des Fahrzeugs geben und
trotz Suche in alle Richtungen, mit allen Möglichkeiten (Anwälte, Straßenverkehrsamt, Polizei)
blieb das Fahrzeug spurlos verschwunden.
(Look Back in Anger!)"


@Fabi: Ich habe schon darüber nach gedacht!
Wenn jemand bei einem Einbruch Brief, Schlüssel und Auto mitgehen lässt und es danach an einen Gutgläubigen verkauft, was ist dann?!?
Offensichtlich macht das Gesetz einen Unterschied ob das KFZ unterschlagen oder geklaut wurde.
Für mich ist eine Unterschlagung ebenso illegal, wie ein Diebstahl. Deshalb verstehe ich nicht, warum einmal jemand legal das Eigentum erwerben kann und im anderen Falle eben nicht.

Da ich aber kein Jurist, sondern nur ein kleiner , dummer Handwerker bin, der nicht denken und am besten das Maul halten soll...
Bloss-weg-hier


- MPF - 26.07.2017

Zitat:Original von meStefan
Diesen Ratschlag könntest Du Dir aber auch zu Herzen nehmen und mir nicht in einer solchen abschätzigen Art und Weise den Mund verbieten.

Wenn Du nicht jeden zehnten Thread so unnütz und unproduktiv und ohne eine soziale Grenze zu kennen und zu achten zerlabern würdest, dann würden solche Ratschläge auch nicht kommen.

Sei doch einfach froh, dass es Leute gibt die sich auf sachlich fundierte Art zum Thema äussern, sodass alle was lernen können anstatt 5mal (!!!) deine subjektive gegenteilige Meinung kundzutun, die schon beim ersten mal auf freundlich sachliche Art als juristisch falsch und lediglich danebenliegende Privatmeinung korrigiert wurde. Das kann man doch einfach mal akzeptieren, oder nich? Dann noch der absolut unpassende Aufruf zu Gewalttaten...... Kopfschütteln


- Mainhard - 26.07.2017

Interessanter Thread.

Ich habe schon zweimal Fahrzeuge gekauft, bei denen der Verkäufer nicht identisch mit dem Eigentümer laut Brief war. Einmal war der Verkäufer ein Händler, der das Fahrzeug im Kundenauftrag verkaufte und der Eigentümer kam dann zur Fahrzeugübergabe vorbei. Ein anderes Mal verkaufte der Verkäufer ein Motorrad auch im Kundenauftrag, aber der Eigentümer war ein Holländer........
Da hatte ich bis zu dem Moment, als ich mit Schildern und Zulassung aus dem Straßenverkehrsamt kam, ein ungutes Gefühl.

Meinen Mercury hatte ich in Deutschland gekauft. Der Verkäufer hatte das Fahrzeug aus Holland mitgebracht und hier nie zugelassen. Nach TÜV-Vollabnahme wollte das Straßenverkehrsamt neben dem holländischen Brief und der Abmeldebescheinigung aus Holland auch noch einen "Eigentumsnachweis" von mir haben, sprich den Kaufvertrag mit meinem Verkäufer.
Ob der das Fahrzeug auch rechtmäßig erworben hatte oder nicht, war imgrunde egal.

dumdidum

Bei der Zulassung wird aber immer über die Fahrgestellnummer geprüft, ob das Auto irgendwo in Europa gestohlen wurde.


- Fabi - 26.07.2017

Was heißt hier
Zitat:was ist dann?
Dann war das Diebstahl. Ist illegal. Unterschlagung ist auch illegal. Das feiwillige Übertragen der Verfügungsgewalt ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung.


- Grauwe - 27.07.2017

Zitat:Original von MPF
Zitat:Original von meStefan
Diesen Ratschlag könntest Du Dir aber auch zu Herzen nehmen und mir nicht in einer solchen abschätzigen Art und Weise den Mund verbieten.

Wenn Du nicht jeden zehnten Thread so unnütz und unproduktiv und ohne eine soziale Grenze zu kennen und zu achten zerlabern würdest, dann würden solche Ratschläge auch nicht kommen.

Sei doch einfach froh, dass es Leute gibt die sich auf sachlich fundierte Art zum Thema äussern, sodass alle was lernen können anstatt 5mal (!!!) deine subjektive gegenteilige Meinung kundzutun, die schon beim ersten mal auf freundlich sachliche Art als juristisch falsch und lediglich danebenliegende Privatmeinung korrigiert wurde. Das kann man doch einfach mal akzeptieren, oder nich? Dann noch der absolut unpassende Aufruf zu Gewalttaten...... Kopfschütteln

Hoffnungslos, der "Laberstefan" wird´s wohl nie kapieren... :bang:


- schlabbefligger - 27.07.2017

Bei Todesfällen und Konkurs sind auf diese Art und Weise schon öfters Fahrzeuge verschwunden.

Die "Nichterreichbarkeit" der Witwe kommt mir etwas komisch vor, besonders wenn man mit dem Verstorbenen eng befreundet war.

Ein Freund von mir hat eine Werkstatt und bewahrt auf Wunsch auch Automobile längere Zeit auf.

Dieser Fall wird schriftlich festgehalten, da für den "Dauerparkplatz" mehr oder weniger Gebühren anfallen und aus versicherungsrechtlichen Gründen.

Meiner Ansicht nach ist das Auto des Threaderstellers für ihn wohl leider verloren.

Gruß

Reinhard