Felgen eintragen, Gutachten und Betriebserlaubnis
#1
Ich hät da gern mal ein Problem behandelt.

Wie sieht es aus mit der Betriebserlaubnis und nicht eingetragenen Felgen.

Ich habe am Zweitfahrzeug nicht eingetragene Felgen (mit KBA Nr.) drauf, für die es aber ein fahrzeugspezifisches Gutachten gibt, welches ich aber noch nicht habe. Nun sagte mir der freundliche TÜVprüfer am Telefon, dass es im Falle eines Unfalls Probleme mit der Versicherung gibt, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist? Ist dem so?


fragende Grüße
Gereon
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#2
Im Zweifelsfalle ja.
Warum läßt Du die Räder nicht eintragen? Wärst dann auf der sicheren Seite.
Ansprüche gegen Versicherungen lassen sich meist nur durch Gerichtsverhandlungen erlangen. Aber hat daran da auch nur irgendjemand Interesse?

Grüße
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#3
Jap... so ist das... Einfach den Hersteller deiner Felgen anrufen und den Typ der Felgen durchgeben... Die senden dir dann eine unbedenklichkeitserklärung zu. Damit gehst du dann zum TÜV-Prüfer und lässt die Felgen Eintragen... Hatte ich auch schon einmal alles durchmachen müssen... :-(

Achte auch darauf, dass alle genannten Teile am Auto sind, welche für die Felgen benötigt werden... ich musste damals noch nen Querstabi für die Hinterachse einbauen...

Grüße,
Stefan

P.S.: Sei bitte wirklich vorsichtig mit den nicht eingetragegen Felgen. 1. ist das schlecht, wenn die die Schutztruppe anhält und 2. ist dein Versicherungsschutz erloschen!
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#4
Danke Euch für die schnelle Antwort, werde Sie am Montag eintragen lassen. Aufgefallen ist das bei der HU, ich hatte mir in der Vergangenheit nie darüber Gedanken gemacht.

Das Gutachten gibt es beim Vetrieber für 15€ und beim TÜV für 20€, wobei mir der Prüfer sagte, dass Hersteller auch gerne mal 100€ Blaulicht für ein Gutachten nehmen.

Danke
Gereon
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#5
Hallo

Die Betrieberlaubnis erlöscht immer bei allem was nachträglich an einer Vette angebracht wird und nicht vom TÜV abgesegnet wird das dürfte doch jeder wissen.
Sei es ( Felgen, Spoiler, Auspuff, Reifen )

Gruß. Klaus
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#6
@Klaus
Das ist so nicht ganz richtig. Zum Beispiel sind Fahrwerksstreben wie camber-brace und cross-frame laut TÜV nicht eintragungspflichtig.
Es kann aber sinnvoll sein diese Teile dennoch eintagen zu lassen um im Schadensfall trotz "Recht" nicht erst lange diskutieren zu müssen. (So hab ich das gemacht!)
Für viele andere Dinge stimmt Deine Aussage aber völlig!
Im Zweifelsfalle schafft ein kurzer Anruf oder Besuch beim TÜV Klarheit.

Schöne Grüsse

Karl
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#7
Hallo Karl

Ja ich meinte ja nur sicher ist sicher und im zweifel wie du schon sagtest einfach mal beim TÜV anrufen.


Gruß. Klaus
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#8
hallo doc,
wenn deine Räder eine KBA-Nummer haben, gibt es dazu fast immer eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis, im Gegensatz zu Teilegutachten). Wenn Du diese vom Hersteller bekommst, schau erst mal, was da drin steht. Dort steht, ob die Räder überhaupt eingetragen werden müssen, oder ob das Mitführen der ABE ausreicht. Wenn die Serienbereifung verwendet wird und am Fahrzeug keine Änderungen vorgenommen werden müssen, reicht normalerweise das Mitführen der ABE.
Der Versicherungsschutz erlischt auch nicht zwangsläufig. Wenn der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der Änderung am Fahrzeug steht, hat es die Versicherung schwer, sich um die Zahlung zu drücken. Wenn ein Reifen platzt, weil er am Kotflügel streift, und deshalb ein Unfall passiert, dann sieht es schlecht aus. Aber es ist auch nicht angenehm, wenn im Ernstfall erst der Richter in der 3.Instanz darüber entscheidet.
[Bild: gtc15.gif]
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#9
@Nero

Felgen sind nur in den wenigsten Fällen Eintragungsfrei, vor allem Alufelgen. Bei Stahlfelgen ist das nicht unbedingt das Problem, da die Höhere Lasten aushalten, nicht so aber bei Alufelgen, da das Material deutlich weicher ist.

Beispiel.: Ein bekannter von mir wollte auf seinen T4 Alufelgen eintragen lassen. Im Teilegutachten stand drin: Felgen Zugelassen für T4 mit zulässiger Gesamtmasse von X kg... Tia... der Multivan meines Bekannten hatte aber 75kg mehr zulässige Gesamtmasse, auch ein bekannter TÜV-Prüfer von ihm wollte diese nicht eintragen, da im Schadensfall die Versichrung keinen Pfenning zahlt und der TÜV-Prüfer auch zur Rechenschaft gezogen wird...

Was ich damit sagen will: Felgen sind in den meisten Fällen Eintragungspflichtig... ansonsten reicht die ABE... steht aber explizit drin... bei einer Eintragung ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite... und die 45 Euro bringen sicher keinen um...

Tipp von mir: Wenn du noch mehr einzutragen hast, mach alles in einem Aufwasch... der Preis ist nämlich der selbe... also wenn du Schroth-Gurte, Wischer, Spiegel o.Ä. gleich mit eintragen lässt, kostet das genausoviel wie nur die Felgen...

Grüße aus Weyhe,

Stefan
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