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Sollten beide fiktiven Unfallbeteiligten per Vertrag über keinerlei Versicherungen verfügen, ist gegenseitiges Einvernehmen so gut wie ausgeschlossen. Geschweige, es wären am Unfall noch weitere Fahrzeuge beteiligt. Da sind langjährige Rechtsstreite mit ungewissem Ausgang vorprogrammiert. Mir persönlich wäre das zu heikel. Aber wie gesagt, jeder wie er mag.
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@Gelber Bengel: Kannst du mir bitte erklären was du mit der Üblichkeit des täglichen Lebens meinst?
Das ist komplett ohne Ironie oder ähnliches geschrieben, selbst mit Google und KI hat es sich mir nicht ganz erschlossen bei 30°C im Büro was du genau damit ausdrücken willst.
Das die Fahrten auf der Nordschleife im Rahmen der Touristenfahrten bei vielen Versicherungen ausgeschlossen werden finde Ich persöhnlich völlig falsch.
Um dort fahren zu dürfen bedarf es eine Reguläre Zulassung und Versicherungsschutz, da es eine Mautpflichtige öffentliche Straße ist.
Natürlich sind Schäden dort, wenn sie auftreten, schnell teuer. Gleichzeitig sind Schäden durch Beispielsweise verunglückte LKWs an Stauenden oder Oldtimer ebenfalls sehr kostspielig, aber dafür sind allgemeine Versicherungen ja konzipiert: Den Schaden eines einzelnen über die große Anzahl an einzahlern zu verrechnen.
Und den Vergleich zur Krankenkasse finde Ich auch sehr zutreffend: Ich als Nichtraucher der zwar gelegentlich was trinkt aber NIE besoffen ist und keinen Extremsport betreibt, auch ich zahle für alle Kosten die von Alkoholikern, Rauchern und verunglückten Extremsportlern verursacht werden einen Teil meiner Beiträge. Und warum? Damit wenn mir etwas passiert, eben diese Gemeinschaftseinzahler auch für mich zahlen.
Dieses Rosinenrausgesuche was viele Menschen heutzutage betreiben stört mich zutiefst.
Sowas wie:
- Liebe Feuerwehr bitte sei da wenn Ich dich brauche aber wehe ihr fahrt Nachts mit Blaulicht und Pressluft zum Einsatz wenn Ich starte.
- Ich kaufe ein Haus in der Nähe einer Autobahn/Eisenbahntrasse/Rennstrecke/Flughafen/Hauptstraße weil es schön günstig ist, nach einiger Zeit wird mir aber der Lärm zu groß und Ich klage.
- Meine Straße ist so voll mit Autos von Leuten die hier wohnen und Pendeln müssen, in dem Wissen das es Parkplätze gibt sich hier niedergelassen aber Ich kann zu Fuß zur Arbeit. Also starte Ich eine Petition die zum Ziel hat die ganze Straße Autofrei zu machen mit Blümchen und Bänken die zwar keiner nutzt, aber die Autos der anderen sind weg. Ist ja nicht mein Problem wo die parken sollen.
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@Traumtänzer
Ganz meine Meinung.
Und was die Solidargemeinschaft betrifft:
für diejenigen die auf öffentlichen Straßen Unfälle verursachen weil sie sich auf der Rennstrecke wähnen,
oder weil sie bei 200 mit 5 m Abstand auf der Autobahn unterwegs sind, oder rechts überholen, oder…..usw., bezahlen wir auch mit.
Und das sind bedeutend mehr als die paar Touristenfahrer.
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Natürlich kann man darüber diskutieren, was "üblich" ist.
Das sind jedenfalls Skifahren, Rauchen und Trinken deutlich eher als das Fahren nahe dem Grenzbereich auf einer Rennstrecke.
Bei Extremsportarten wie Skydiving oder Free-Solo-Klettern schaut das dann schon eher anders aus.
Ist aber letztlich auch egal, in den jeweiligen Versicherungsbedingungen steht, was inkludiert bzw. ausgeschlossen sind, man kann die Risiken separat versichern, wer es dennoch nicht tut, weiß hoffentlich, auf welches finanzielle Risiko er sich dabei einlässt und gut ist es.
Gruß
JR
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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02.07.2025, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2025, 14:15 von Gelber Bengel.)
Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße da sie einer Zufahrtsbeschränkung unterliegt, die die Regularien zur Art der Nutzung festgelegt. Weiterhin erfüllt sie auch bei Nutzung durch "Touristen" immer noch den Charakter einer Rennstrecke. Zusätzlich dazu hat sich der Gesetzgeber im April letzten Jahres umfassend ausgelassen und die Texte angepasst.
https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und-a...rsicherung
Außerdem muss man grundsätzlich die beiden Sparten Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterscheiden. Wie der Name schon sagt, besteht für die eine die Pflicht, für die andere die Möglichkeit eines Abschlusses. Zweitere unterliegt dem Vertragsrecht, will heißen: Der Versicherer offeriert ein Risikenpaket, dass versichert ist und man entscheidet, ob man möchte oder eben auch nicht. Sind dabei die hier beschriebenen Risiken ausgenommen, bleibt die Möglichkeit einer zusätzlichen "Rennsportversicherung".
Bezüglich der Haftpflichtversicherung gestaltet der Gesetzgeber den entsprechenden Rahmen der zu versichernden Wagnisse (da weiß Edgar mehr zu).
Mit "Üblichkeit" des täglichen Lebens definiere ich Tätigkeiten, die erstens in ihrer Ausübung schwer bis gar nicht kontrollierbar wären wie Rauchen oder Trinken, sowie am Beispiel des Skifahrens Sportaktivitäten, die eben bisher noch nicht aus dem versicherten Risiko ausgenommen sind. Wenn das so kommen würde, wäre es eben so. Ich beschwere mich jetzt nicht darüber und täte es auch nicht, wenn's geändert würde. Ich fahre kein Ski mehr.
Das hat übrigens nichts mit Rosinenzählen zu tun. Interessant würde es dann, wenn ich persönlich bei einer Touristenfahrt von einem überambitionierten Fahrer abgeschossen würde und dann in der Hoffnung leben müsste, dass der Typ überhaupt versichert ist und ich anschließend auch noch in der Beweispflicht bezüglich meines Schadens wäre. Allein aus diesen Gründen meide ich dieserart Veranstaltungen völlig. Wer es trotzdem möchte kann es ja momentan noch tun. Und auch hier wäre mir eine Änderung ziemlich wumpe, weil siehe oben.
PS: Zeitgleich mit Jürgen verfasst.
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02.07.2025, 16:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2025, 16:32 von popeye.)
Raucher und Sportler in einem Atemzug zu nennen ist schon mal mehr als fragwürdig.
Während Sport auch gesundheitsfördernd ist, ist Rauchen einfach nur schädlich. Um es mal gemäßigt auszudrücken.
Rauchen läßt sich übrigens sehr wohl nachweisen.
Ganz unberücksichtigt sollte auch nicht bleiben, dass das Fahren auf abgesperrter Strecke durchaus Unfälle auf öffentlichen Straßen verhindern bzw. reduzieren kann.
Zum Einen durch Übungseffekte, zum Anderen auch weil das Bedürfnis nach schnellem Fahren wieder befriedigt ist.
Der DMSB bezieht sich darauf, dass es bislang für Motorsportfahrzeuge nicht notwendig war eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten, dies aber jetzt Pflicht ist
Abgesperrte Strecken mit Zugangsbeschränkungen sind übrigens auch beispielsweise die italienische Autobahn😉
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02.07.2025, 17:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2025, 17:03 von Tim11.)
alles viel Theorie, ich lese aber von keinen realen Erfahrungen mit solchen Unfällen auf der Nordschleife?
@ Edgar, kannst du was dazu beitragen? Du hattest ja erwähnt, dass du da schon Klagen am Laufen hattest.
Viele Grüße
Bertram
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(02.07.2025, 11:01)Tim11 schrieb: (02.07.2025, 10:31)Axel Pfeiffer schrieb: ist natürlich auch eine Beweisfrage.
deswegen meine Nachfrage. Ist es realistisch die Schuldfrage bei einem Nordschleifen Touristenfahrten Unfall rechtssicher festzustellen? Kameraufzeichnungen würden vll helfen, aber zumindest vor 10 Jahren, als ich da mal ein paar Runden auf 2 Rädern gedreht habe, waren Kameras bei Touristenfahren verboten.
Also realistisch gesehen, wird es darauf hinauslaufen, dass jeder seinen Schaden selbst zahlt, oder? Natürlich unter der Voraussetzung, dass keine Versicherung die Zahlung übernimmt. Die Frage der Schuldfestellung bliebe auch bei der Versicherung die gleiche.
Der Unfall auf der Nordschleife ist wie jeder andere Unfall auf einer öffentlichen Straße zu behandeln ist. Der Nürburgring ist zwar eine abgesperrte Rennstrecke, die auch für Rennveranstaltungen genutzt wird. Bei Touristenfahrten steht sie jedoch jedermann offen, der sie gegen Entgelt und nach Unterzeichnung einer Haftungsverzichtserklärung zugunsten des Betreibers befahren wollte.
Da Touristenfahrten, auch wenn sie auf Rennstrecken stattfinden, nach herrschender Meinung nicht als Rennen anzusehen sind, ist der Haftpflichtversicherer des verursachenden Fahrzeugs – zumindest dem Grunde nach – eintrittspflichtig.
Anders, wenn die Teilnehmer vor dem Befahren der Rennstrecke nicht nur gegenüber dem Betreiber der Rennstrecke, sondern auch gegenüber anderen Nutzern einen Haftungsverzicht erklärt haben.
Es kann passieren, dass die Entschädigungsansprüche der Betroffenen je nach ihrem eigenen Mitverschulden unterschiedlich sind. Alleine die Betriebsgefahr auf der Rennstrecke wird meist mit 25% zu Buche schlagen. Oft enden die Verfahren mit nur 50 % Haftung.
Gruß
Edgar
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