03.01.2011, 16:27
Hallo Martin,
das sieht im Falle eines Diebstahls mit nicht geschlossenem Fenster in der Garage so aus, daß
Du deiner Versicherung nicht mit aller Gewalt mitteilen solltest, daß das Fenster nicht ge-
schlossen war, cool was?
Gruss RainerR
das sieht im Falle eines Diebstahls mit nicht geschlossenem Fenster in der Garage so aus, daß
Du deiner Versicherung nicht mit aller Gewalt mitteilen solltest, daß das Fenster nicht ge-
schlossen war, cool was?
Gruss RainerR
RaRo