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Hallo,
Mit meinem Rückzug aus USA habe ich meine 68 Corvette Convertible 327/L79 mitgebracht.
Im Frühjahr steht nun §21 und H-Abnahme an.
vieles, wie Fahrwerk, Lenkung, Bremsen, Radlager, Diff, U-Joints, Bremsleitungen, Trailing arms, neues Verdeck (Al Knoch) usw..... habe ich bereits in USA überholt, bzw instangesetzt oder instandsetzen lassen.
in Bezug auf den Blinkern und Bremslicht habe ich nun folgende Frage:
rote Blinker sollten bei diesem Baujahr kein Problem darstellen - wie sieht es eigeltich mit dem „mitblinkenden“ Bremslicht aus?
Muss ich vom Blinkerimpuls trennen?
Oder ist dies bei einer 68ger mit roten Blinkern (noch) erlaubt?
Grüße
Jörg
Joerg
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Hallo,
ich habe beides schon erlebt. Bei einer Corvette wurde es so durchgewinkt und bei einer anderen wollte der Prüfer dass eine gesonderte Birne rein kommt, damit die Signale nicht auf einen Faden gehen.
Habe damals einfach eine Fassung in des Gehäuse gefrässt und ein neues Kabel für Bremslicht verlegt.
Du wirst wohl schaune müssen wie Dein Prüfer drauf ist.
Im Zweifelsfall vorher bei unterschiedlichen Prüfern erkundigen.
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Hi,
nein, erlaubt ist es nicht.
Aber: Es bleibt Dir überlassen, ob Du den TÜV-Prüfer auf dieses Problem hinweist.
Ich wusste dies bis vor kurzem nicht einmal und bin so (unwissend) durch den TÜV gekommen. Die Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker reichte aus. Es wurden alle Funktionen getrennt geprüft.
Vorne auf weißes Standlicht umklemmen ist allerdings Pflicht und die roten Sidemarker hinten sollten (bei der HU) sicherheitshalber auch keine Glühbirnen enthalten.
Grüße Thomas
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Moin,
ausschlaggebend ist das was die Zulassungsstelle meint.
Denen ist es völlig egal was der Tüv einträgt oder nicht.
Ich würde alles in einer bekannten US Werkstatt umrüsten lassen.
Die kennen schon Ihre Tüv Prüfer und haben ggf. die besseren Argumente.
Ich fahre eine 82´er.
Die wollten mir, obwohl eingetragen, keine roten Blinker zulassen.
Ich blieb hartnäckig. Dann hat der Sachbearbeiter den Fall mit einem Kollegen in Osnabrück besprochen.
Der hat dann ein zusätzliches Dokument gefaxt und mir wurden die roten Blinker zugelassen.
Natürlich alles mit Extrakosten. Die "Extrazulassung" wurde amtlich beglaubigt und muss mitgeführt werden.....
Tja, ich kann nur sagen wie es bei mir war......
Ähnlich war es mit dem "kleinen" Nummernschild.(ist vom Tüv eingetragen)...was für ein Drama. Ging dann aber doch ohne Zusatzgenehmigung seitens der Zulassungsstelle....
beste Grüße
Claus
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@@@
Bis 69 sind rote Blinker erlaubt . Mußt nur die Warnblinkanlage ändern.
Mfg Jörg
.
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Jörg,
Was meinst Du mit Änderung an der Warnblinkanlage?
Was ist hier zu tun? Kann mir gerade nicht vorstellen was da zu ändern wäre?
Grüße
Jörg
Joerg
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Hallo hjwbac-Jörg,
bei vielen Amis leuchten die Bremslichter hinten konstant wenn man auf die Bremse geht - trotz aktivierter Warnblinkanlage. Das darf in D nicht sein, Warnblinken hat Vorrang vor Bremsen.
Falls der Prüfer drüber stolpert, kann man mit wenig Aufwand fertige Module (zu kaufen z.B. hier oder in der Bucht) einkabeln, die diese Logik abbilden. Oder man bastelt sich das mit 2 Relais selbst.
Viele Grüße
Carsten
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- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Als meine 81er aus USA gekommen ist, wurde die sogar im so strengen Hessen mit roten Blinkern zugelassen.
Es kommt nur drauf an, was der Prüfer in das Gutachten als Begründung für eine Ausnahmegenehmigung schreibt, dann geht das sogar in Hessen bei der Bündelungsbehörde durch.
Der Unterschied beim Warnblinker ist - wie schon vom Vorposter geschrieben - dass in D der Warnblinker Priorität vor dem Bremslicht haben muss, in USA ist es andersrum.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Ich habe mein Auito 1981 gekauft. (Baujahr 75) Dort waren damals schon Blinker hinten rot eingetragen. Auch Kleinkraftradkennzeichen. Habe noch nie irgendwelche Probleme damit bei der HU gehabt. Seit 97 habe ich allerdings eine rote 07er NR.
LG. Kalle/HH
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