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Danke für die Warnung!
Ich finde es unmöglich, bei so einer Aktion hier im Forum sich auf juristische Spitzfindigkeiten zu berufen, zumal dann, wenn die Ware letztlich für den genannten Zweck unbrauchbar ist.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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You´ve been warned!
Gruß, Alex
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Es ist aus meiner Sicht nicht hinzunehmen, dass man gutgläubigen Mitgliedern vortäuscht, man würde ihnen etwas für sie Werthaltiges für 300 Euro verkaufen und schickt dann etwas ohne jeden Wert. In einem solchen Fall kann man sich nicht auf einen Privatverkauf berufen, da der Käufer hier getäuscht wurde. Ich würde ihm zügig die 300 € erstatten. So geht man in unserem Forum nicht untereinander um
Zornigen Gruß
Edgar
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26.02.2025, 01:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2025, 02:29 von Gelber Bengel.)
Zitat von Colonel:
"Ein lichttechnisches Gutachten in Deutschland kostet zwischen 600 und 1000 €. Die Gutachten sind fahrzeugspezifisch, d.h. die SW sind auf die jeweilige VIN einzutragen. Jedes Fahrzeug bzw. jeder Scheinwerfer-Satz benötigt ein eigenes lichttechnisches Gutachten."
Die Antwort wurde doch schon längst gegeben. Da hat jemand mit einem auf sein Fahrzeug ausgestelltes Gutachten den Segen für sich bekommen. Und das bei "seinem" Prüfer. Jetzt versuchen andere, gegen jeglichen Rat mit seinem untauglichen Papier das Gleiche bei einem "unbedarften" Prüfer zu erlangen.
Zitat des Verkäufers:
"Muss sagen das war ganz toll da anzurufen,
das geht nur über mich.
Muss mit meinem Tüv mann rücksprache nehmen."
Klappt eben nicht, wie der Verkäufer ja auch schon einräumte. Und eine Fake Eintragung beim Verkäufer TÜV Mann ist eben für die Meisten keine Option.
Der Pferdefuß liegt in der Tatsache, dass der Verkäufer wohlwissend nicht deutlich darauf hingewiesen hat, dass es so nicht funktioniert und dann trotzdem noch Geld dafür abzockt. Fair wäre es gewesen, offen die Sinnlosigkeit darzulegen und die Weitergabe eines für Andere unnützen Papiers gegen Geld trotz Nachfrage zu verweigern. Ein weiterer Beweis, dass Moral immer mehr zu einem äußerst dehnbaren Begriff zu werden scheint. Not my cup of tea!
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Wenn ich als Verkäufer im guten Glauben gewesen wäre, dass das so funktioniert und der obige Sachverhalt wäre eingetreten,
dann hätte ich dem Käufer die 300 Pipen aber wieder zurück überwiesen. Es ist ja nur das Porto verloren, dafür hat der Käufer wohl
nen halben Tag Freizeit und Termin beim TÜV verbraten.
Stattdessen wegen 300 Eiern noch den Anwalt bemühen.... wie wir bei uns sagen: "alderle"
gruss,
zuendler
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Ich bin bei dem Thema mit Klaus auch noch nicht fertig!
Wir hatten, wie wohl einige Andere, auch Kontakt und er sicherte zu, gegen eine Kostenbeteiligung von € 300,- Unterlagen zuzusenden, die es möglich machten, diese Scheinwerfer eintragen zu lassen.
Es kam dann ein Umschlag mit einer Kopie des Prüfberichts aus Karlsruhe und eine Kopie des
"Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnuis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)"
Entgegen seiner Zusicherung, der Prüfbericht wäre nicht Fahrzeug gebunden (FIN) waren beide Dokumente eben genau das und der Bericht aus Karlsruhe wies explizit darauf hin, daß es sich um einen fahrzeugbezogenen Einzelnachweis handele.
Ich habe dann mit Karlsruhe Kontakt aufgenommen und erhielt auf meine Nachfrage folgende Anwort:
Mein Anschreiben..
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ……
Im Auftrag von Herrn Klaus XXX, prüften Sie im vergangenen Jahr Scheinwerfer der Firma Morimoto.
Diese Scheinwerfer dienen als Ersatz für die, nicht mehr erhältlichen, Original-Scheinwerfer der General Motors
Baureihe: "Chevrolet Corvette C6" aus der Zeit von 2005 - 2013.
Fahrzeugdaten: Hersteller: General-Mot-GMC (USA)
Typ : Corvette C6-Coupe
Prüfungsbedingungen: Geprüft nach ECE-Regelung Nr. 112 Änderungsserie 02
Kennzeichnung der Prüfmusters: Linksanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV010S
Rechtsanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV009S
Ich habe nun die baugleichen Scheinwerfer erworben die entsprechend die identischen Kennzeichnungen haben.
Dazu bräuchte ich einen Prüfbericht aus Ihrem Hause, den ich dem TÜV zur Erlangung einer Betriebserlaubnis vorlegen kann.
Mir wurde gesagt, dies wäre nur möglich, wenn das Gutachten der entsprechenden Fahrgestellnummer zugeordnet ist.
Diese ist:
Ist es möglich mir ein entsprechendes Gutachten für mein Fahrzeug zukommen zu lassen und wie hoch wären die Kosten?
Mit freundlichen Grüßen,
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr …….
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist richtig, dass ich im Auftrag von Herrn xxxxxx ein Gutachten für seinen Scheinwerfer erstellt habe. Es ist auch richtig, wie Ihnen TÜV erklärt hat, dass normalerweise ein Gutachten für Ihr Vorhaben erforderlich is
vt. Ein Gutachten kann aber nur basierend auf dem Ergebnis einer Messung erfolgen, denn wir haben hier mit der sog. Einzelgenehmigung zu tun.
Allerdings entscheidet letztendlich der Sachverständige bei der Zulassung, z.B. beim TÜV.
Es ist denkbar, dass er Ihr Argument für plausibel hält. Dann genügt möglicherweise eine Kopie des vorhin erwähnten Gutachtens. Der Aufwand eines weiteren Gutachtens, dessen Nettopreis 920,- beträgt, würde sich dann erübrigen.
Die Messung findet an KIT in Karlsruhe statt.
Best regards/ Freundliche Grüße,
Heißt für mich, ich versuche nun zu ignorieren, daß es wirklich notwendig sein sollte, jeden Scheinwerfer der immer gleichen Bauart der ständig gleichen Untersuchung unterziehen zu wollen, weil dies aus meiner Sicht einzig dazu dient, Einnahmen in Karlsruhe zu generieren und statt dessen mit den Unterlagen eine Abnahme beim TÜV zu bekommen.
Mal schauen was d`raus wird.
Ich habe Klaus mehrfach per Mail angeschrieben und darum gebeten, mir seinen Kontakt in Rastatt zu nennen um diesen Prozess zu vereinfachen, ich habe keine Antwort bekommen.
Ich weiß nicht wie viele hier betroffen sind, aber ich denke, der Schaden, wenn er auch in mancher Augen vernachlässigbar sei sollte, ist angerichtet und auch € 300,- sind kein Taschengeld.
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Ich gehe nicht davon aus, dass sich da das KIT bereichern will. Da hat der Prüfer ja auch nichts davon, der bekommt festes Gehalt.
Interessant jedenfalls, dass das an der Uni gemacht wird.
Wenn Du hier aus der Ecke bist kann ich dir ggf. den ein oder anderen Prüfer vermitteln der sich nicht anstellt wie das Kind im Dreck.
Davon ab kann ich verstehen, dass es farhzeugspezifische und allgemeine Gutachten über eine ganze Baureihe gibt.
Weiss jemand was der Unterschied ist? Müsstest den Prüfer vom KIT mal kontaktieren. Wahrscheinlich ist das allgemeine umfangreicher und teurer, aber das was es gebraucht hätte um den Wisch weiter zu verkaufen.
gruss,
zuendler
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04.04.2025, 22:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.04.2025, 22:54 von Mind.)
Darüber ließe sich gut spekulieren.
Auch ein solches Institut ist keine soziale Einrichtung (vom Steuerzahler finanziert um für uns derlei Untersuchungen anzustellen) und freut sich sicher über jede Art von Einnahmen die sich generieren lassen.
Ob nun ein Gutachten weiter greifen würde wenn es auf einer, spekulativ, übergeordneten Ebene stattfände wage ich zu bezweifeln. Was hier begutachtet wurde fand in der Nachfolge einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere und das auf Basis zugesendeter Scheinwerfer, die einzeln überprüft wurden und, meines Wissens, noch nicht mal in einem Fahrzeug verbaut waren.
Mein Schluss daraus.....sie können für die gesamte C6 Baureihe verwendet werden. Alles Andere wäre unlogisch.
Hörensagen: Ein Gutachten das alle C6en mit einschliessen würde läge bei ca. 6.000,- Euro.
Zuendler, danke Dir erst mal, ich schau mal wie ich hier weiter komme. Wenn ich keinen Erfolg habe nehme ich Dein Angebot gerne an und melde mich bei Dir!
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05.04.2025, 00:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2025, 01:04 von Gelber Bengel.)
So richtig kann ich Deine Haltung nicht nachvollziehen.
Was schätzt Du, wieviel Leute 1100 Euro dafür ausgeben, um nur für ihr eigenes Fahrzeug Zubehörscheinwerfer gutachterlich für eine technische Abnahme bestätigen zu lassen? Das ist kein Geschäft für ein solches Institut, das ist eher eine Seltenheit. Die Angestellten dort werden es wahrscheinlich selbst nicht nachvollziehen können, warum einige Freaks sowas machen und soviel Kohle dafür raushauen. Und dann verkauft derjenige eines Tages sein Fahrzeug und das Spiel geht möglicherweise beim nächsten Fahrzeug von vorne los.
Du hast unglücklicherweise dieses für Dich völlig unnütze Papier bei einem Nassauer gekauft und haderst jetzt mit unveränderlichen Bestimmungen der bestehenden Gesetzeslage. Zahl entweder auch noch die 1100 Ocken für das Gutachten, oder lass es, oder organisiere Dir einen "wohlwollenden" Prüfer, dessen Eintragung ohne reguläre Bestätigung vielleicht irgendwann einkassiert wird, wenn es ihn nicht mehr gibt oder Dein späterer Käufer Deine Möglichkeiten nicht hat. Das Letztere wäre für mich das Abwegigste weil stetig vakant.
Oder tut Euch mit mehreren Gleichgesinnten zusammen, schmeißt die 6tsd Euro für eine allgemeine, fahrzeugunabhängige Genehmigung in den Hut und versucht das später irgendwie zu refinanzieren. Sich über unabänderliche Gegebenheiten aufzureiben macht keinen Sinn.
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