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Ich will jetzt nichts Falsches schreiben, aber ich meine hier im Forum mal gelesen zu haben, daß eine Umrüstung einzig und allein vom ersten Zulassungsdatum abhängig ist. Demnach dürfte das bei Dir genauso sein. Diese Richtlinien gelten übrigens bundesweit. Leider kennen sich die "Schergen" eben oft nicht in Ihrem eigenen Papierkram aus, so daß man auch mal betroffen wieder abdackelt, obwohl man vielleicht im Recht gewesen wäre. Aber vielleicht weiß hier noch jemand etwas Genaueres?
fragt Eckaat
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ich glaube mal im C&F magazine gelesen zu haben da alle neuzulassungen importfahrzeuge und wiederzulassungen(erstellung von neuem fahrzeugbrief) auf den neusten stand der dinge modifiziert werden müssen
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Eine Wiederinbetriebnahme ist aber keine Neuzulassung.Da ist ein Unterschied, Rene! Das Einzige was bei einem Vollgutachten verlangt wird ist Originalzustand + eingetragene Teile (wenn ich richtig informiert bin) und natürlich die TÜV-mäßige Verkehrssicherheit (der Prüfumfang ist etwas umfangreicher als bei einer normalen TÜV-Prüfung).
Gruß Ecki
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Hier ist auch noch ein Infoblatt vom KBA:
https://www.kba.de/Abt3_neu/Kraftfahrzeu...en_T_K.pdf
Ganz unten findest Du auch Telefon und Faxnummern, eine Mailadresse ist auch dabei. Ich denke ein Kontakt dorthin bringt Auskunft von allerhöchster Stelle. Wenn die es nicht genau wissen ,dann niemand.
Gruß Eckaat
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Meine Corvette ist 2 Jahre nicht angemeldet gewesen. Ich brauche also eine richtige Vollabnahme. Das der Wagen aber dem neuesten Stand der Technik entsprechensoll ist mir neu. Ausserdem kommt so ein mobiler TüvLer, der die Vollabnahme macht. Ich denke, dass ist sicherer als wenn man zum Tüv fährt. Denn dort ist jeder "schlauer" als der nächste; wenn da denn so eine Corvette auf dem Hof steht, zieht sie bestimmt ein ganzes Rudel an, und jeder will, dass etwas umgerüstet wird...