bin gerade dabei meine Schöne ('70er BB) für die Vollabnahme vorzubereiten. Habe mich nach langem internen Kampf auch entschlossen, es gar nicht erst zu versuchen, die originale (hintere) Blink-/Brems-/Warnlicht-Verschaltung durchzubekommen, sondern in dieser Hinsicht gleich die weiße Flagge zu hissen, d.h. umzurüsten.
In diesem Zusammenhang, und da ich weiterhin nicht vor habe, auch nur ein einziges der originalen Kabel zu zerschneiden (musste ich vorne auch nicht... ):
Hinter dem linken Kickpanel befindet sich (glaube ich) die Steckverbindung vom Instrument Panel Harness zum Rear Wiring Harness. Müsste lt. Schaltplan 12-polig sein. Frage: Hat jemand schon mal herausgefunden, was für ein Stecker das EXAKT ist (Steckergehäuse und Steckkontakte)? Auch: Wo man sowas einzeln herkriegt?
[Logisch: Bosch-Dienst werde ich am Montag gleich versuchen. Aber der in unserer Gegend ist glaube ich nicht sehr fit & auch wenig hilfsbereit...]
Hintergrund: Ich möchte diese Verbindung trennen, und eine Art Zwischadapter einbauen, um die hier durchlaufenden Pins teilweise neu zu belegen, z.B. mit dem Output des Stop Light Switch.
QR
I used to be indecisive. Now I'm not so sure.
Nothing is foolproof to a sufficiently talented fool.
Such dir eine Fachwerkstatt die dir die origanle tüvt. Bei mir ist auch nichts gebastelt, es blinkt bremst und leuchtet wie gewünscht, alles in rot.
Eine 70-er darf doch eh noch rot blinken.
Frank
Ich habe mit einigen Leuten aus unserer Gegend geredet - Werkstätten & C3-ler (Aber noch keinen Erstkontakt mit dem Feind gehabt.) Alle sagen: Bei uns No Way mit roten Blinkern und Vorrang Bremse gegenüber Warnblinker...
Und die Grenze, bis zu der rote Blinker eingetragen werden, ist glaube ich EZ 10/69...
Und das ganze soll ja auch in Zukunft TÜV-Termine und Besichtigungen der Rennleitung stressfrei überstehen.
Gernot
P.S.: Aber wenn jemand im Großraum Nürnberg / Fürth / Erlangen eine TODSICHERE (TÜV-) Stelle weiss, die sowas doch einträgt - nur her damit. Vielleicht überleg' ich's mir nochmal.
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Hier nochmal der Auszug aus dem Paragrafendschungel:
§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897)(für hinten) zulässig waren.
Das ist erst mal Fakt... Prüfer die das lockerer sehen mag es geben aber die Anzahl derer sinkt ständig. Warum sich den Stress immer antun und Kilometer weit durch die Lande fahren... Ich tu mir das das nicht mehr an...
Für Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.1.1970 erlaubt die STVZO in den Übergangsbestimmungen rote Blinker.
Alle Autos mit späterer EZ müssen entweder gelb blinken oder sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker.
ich habe bei meiner 1976er alle originalen roten Lampen am Heck eingetragen. Siehe Foto im Anhang.
Die Eintragung war heuer im Januar, also sollte es bei Dir auch gehen.
Man kann auch die Paragraphen sehen, die dass möglich machen.
Tschau...
Danke für den Hinweis.
Leider glaube ich, dass die formale Sachlage weiter oben bereits korrekt wiedergegeben wurde - und Du halt einfach "Glück gehabt" hast... Erfahrungsgemäß ist das bei mir immer anders...
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Zitat:Original von QuRace
Leider glaube ich, dass die formale Sachlage weiter oben bereits korrekt wiedergegeben wurde - und Du halt einfach "Glück gehabt" hast... Erfahrungsgemäß ist das bei mir immer anders...
Bei mir ('79) sind die roten Blinker auch eingetragen (letztes Jahr im August)... Hängt vmtl. nicht nur vom Prüfer ab, sondern auch vom Landratsamt (das die ANG erteilen muß).