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Hallo,
kann mir jemand erklären, was die übliche Formulierung in Kaufverträgen bedeutet:
....Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche , die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit....
Was ist mit den Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gemeint?
Scheint in allen vorgefertigten Verträgen so zu stehen.
Dank Euch
Gruß
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Ja das Thema würde mich auch interessieren....
Und noch was...mann Verkauft ja ohne Garantie oder Gewährleistung gekauft wie gesehen.
Was ist wenn beim Käufer am nächsten Tag der Motor oder das Getriebe defekt geht?
Muss ich laut Gesetzt das Fahrzeug wieder zurück nehmen?
Ein Bekannter musste sein Auto wieder durch Anwalt wieder zurück nehmen wegen versteckter Mängel wo er nicht mal gewusst hat das sie exestieren...Wo ist dann der Sinn vom gekauft wie gesehen????
Das wird ja immer schlimmer mit dem Privatverkauf...
Gruß
Reiner
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--- ob Dein Bekannter von den Mängeln wußte oder nicht -
versetz Dich mal in die Lage des Käufers.
Da wurde ja ein Auto verkauft und kein Schrott.
Um alle (fast - einem Anwalt wird auch hier was einfallen) Möglichkeiten
der Rückgabe wg. Mängeln auszuschließen, verkauft man ein "Bastlerauto"
H1
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Wenn unsere komplett renovierte C3 einen Käufer findet, werde ich den ADAC Oldtimerkaufvertrag nutzen. Ich denke, der ist ziemlich sattelfest.
Gerade an einem Oldtimer, auch wenn er bestens renoviert wurde, kann immer etwas passieren.
Die Eingangsfrage dürfte Maseratimerlin (Edgar) umfassend beantworten können.