23.08.2013, 19:32
Zitat:Original von 6TVette
Zitat:Erfahrungsberichte .... sind echt Gold wert
Solange sie nicht vom Hören/Sagen herrühren .......
Das Problem liegt m.E. ganz woanders. Gebrauchtwagen, die in der Regel bis 8Jahre alt sind, werden unter dem Schutz des dafür kodifizierten Gesetzes gehandelt. Darüber können Käufer und Verkäufer sich dann auch schon trefflich streiten und sich gegenseitig als Schurken bezeichnen.
Vielleicht mal als Denkanstoß:
Wenn die gleichen Gesetze bei der Eigentumsübertragung von 50 Jahre alten Fahrzeugen angewandt werden, und zwar von unbedarften Käufern, die einen Oldie wie einen normalen Gebrauchten kaufen möchten, kann man keinem gesetzestreuen, ehrbaren Kaufmann zumuten, sich diesen Risiken ohne Flankenschutz zu stellen. Ich denke, daß man Jahresgarantie auf so altes Eisennicht bicht kalkulieren kann, ohne daß der Preis ins astronomische hochgehen würde.
Ich habe mal 2 Fragen:
- welches "kodifizierte" Gesetzt meinst Du? (Mir ist gar kein Gesetz für Gebrauchtwagen bis 8 Jahre bekannt).
- welches Gesetz wäre Deiner Meinung nach für "Eigentumsübertrageung von 50 Jahre alten Fahrzeugen" anzuwenden?
Schnucke