27.03.2014, 19:18
Hallo Gene,
die meisten Verkäufer denken, wenn "Privatverkauf" und "keine Rückgabe", "keine Grantie", usw., daß sie dann aus dem Schneider sind.
Mitnichten.
Das angebotene Objekt muß immer so genau wie möglich beschrieben werden. Alle für den Käufer relvanten Angaben müssen gemacht werden. Alles, was der Verkäufer über das Produkt weiß, muß er sagen.
Verschweigt der Verkäufer, wie in Deinem Fall, die vielen Risse und Abplatzungen u. a., hast Du selbstverständlich ein Rückgaberecht.
So steht es in den AGB von ebay und, soviel ich weiß, ist es auch ganz allgemein Gesetz bei einem solchen Angebot.
Grüße
Axel
die meisten Verkäufer denken, wenn "Privatverkauf" und "keine Rückgabe", "keine Grantie", usw., daß sie dann aus dem Schneider sind.
Mitnichten.
Das angebotene Objekt muß immer so genau wie möglich beschrieben werden. Alle für den Käufer relvanten Angaben müssen gemacht werden. Alles, was der Verkäufer über das Produkt weiß, muß er sagen.
Verschweigt der Verkäufer, wie in Deinem Fall, die vielen Risse und Abplatzungen u. a., hast Du selbstverständlich ein Rückgaberecht.
So steht es in den AGB von ebay und, soviel ich weiß, ist es auch ganz allgemein Gesetz bei einem solchen Angebot.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer