Hallo Alle,
wollte mal fragen, ob Spinner caps (Bild geht nicht weil zu gross,fragt nicht)Tüv konform sein können.
Ich habe die 69 BB mit Spinnern (einer fehlt halt).
Ich habe aber noch einen kompletten Satz Spinner (jeder wird mit drei keinen Imbusschrauben festgemacht, dann der eigentliche Spinner draufgeschraubt), die ich am T-Bird festmachen wollte.
Hier im Forum hab ich nun gelesen, dass Spinner gar nicht mehr durch den Tüv gehen. Eingetragen ist nichts und E-Kennzeichnung sowieso nicht.
Stimmt das so?
Oder gibt es da Spielräume?
Ich könnte einen darauf lassen das die Beanstandugsinterpretation darauf hin zielt das von den Flügel ein potentielles Verletzungsrisiko ausgeht.
Das wars dann für immer. Nur muss ich da zu erwähnen, dass für einige britische Oldtimer Speichenfelgen mit den *Spinnern* noch angeboten werden.
Falls Du dies bezüglich mehr Infos haben möchtest, werde ich gerne nach BB fahren
und mir das mal näher erläutern lassen was da Sache ist.
Auf was die Prüfer bei Euch alles schauen, bei uns sind die froh mal
so ein Auto zu sehen. Da sind die Spinner wenn überhaupt max. ein Thema bei der Erstzulassung.
Empfehlung:
Damals wo es bei der Oldtimerzulassung um die Sidepipes ging, haben Internetbilder die ich vor
Ort mit de Prüfer rausgesucht habe gereicht.
Vielleicht gabs aus Spinner bei der Erstauslieferung als Extra und jemand hat noch die dementsprechende
Auslieferungs/Bestelldokumentation.
Ich sag mal, man muss ja nicht unbedingt mit den Dingern da hin fahren und sein Glück übermäßig strapazieren. Die Räder halten ja auch ohne die Deckel.
Wenn ich zum TÜV fahre sind die Blinker/Sidemarker auch auf EU-Norm umgeschaltet
Wolfgang, Du musst nicht nach Blaubeuren fahren, aber danke für das Angebot!
Und ja, die Sidepipes sind eingetragen.
Nur wenn mal ein Spinner wegfliegen sollte, und wir Alle gehen hier erstmal von einem dreisten Diebstahl aus....
Also wenn, dann wäre ich gerne versichert!
Ad Zündler: "was er net sieht weiss er nicht"
Aber ich rechne mit Kontrolle des Warndreiecks und der Spinner weil sonst aber eben laut und eingetragen
Mein Prüfer geht folgendermaßen vor: Sind die Teile original wie beim Baujahr 63 bis 66 oder vielen britischen oder italienischen Autos gibt es kein Problem, er trägt sie wegen serienmäßiger damaliger Option nicht mal ein (außer Borani, die werden eingetragen).
Sind die Dinger diese Fake-aftermarket-Dinger läßt er sie nur durchgehen, wenn sie nicht über das Rad hinaus stehen.