Also bei uns auf der Zulassungsstelle war früher auch alles sehr schwierig, doch seit einigen Jahren sind die dort sehr freundlich und umgänglich geworden!
Als ich vor kurzem unsere C4 zugelassen habe, wurde nur geschaut was der TÜV eingetragen hatte und dann meinte die Dame: OK, das kleine Kennzeichen ist ja eingetragen, dann nehmen wir eines für ein Kleinkraftrad den da bekommen wir alles drauf! Auch die Kurzzeitkennziechen habe ich in Kleinkraftradgröße bekommen, weil ich sagte das da nix anderes dran passt!
Bin ich froh das bei uns die Damen und Herren auf der Kreisbehörde so Kundenfreundlich sind!
Kundenfreundlich waren die bei uns in MH auch mal.....waren....
wir hatten hier vor 25 Jahren sogar original USA Style Schilder mit der originalen US Schriftgröße und Form!
Das sah richtig gut aus am Firebird....
Heute gibt's nicht mal mehr ein EU-KKR Schild
Im Kreis Wesel sind kleine Kennzeichen tabu.
Als ich meine Vette im Kreis Kleve angemeldet habe,
Habe ich nach einem kleinem Kennzeichen gefragt.
Kein Problem, nach kurzer Besichtigung der Vette hatte ich
Ein kleines Kennzeichen mit Eintrag im Fahrzeugschein.
Hat nur 20€ gekostet.
Genau, die beiden Horrorzulassungsstellen! Und zwischen Wesel und Recklinghausen liegt der Landkreis Borken, da habe ich jetzt meine C5 angemeldet, und sofort und ohne zusätzliche Gebühren das gewünschte KKR Schild bekommen, und auch eingetragen. " Das sehe ich ja aus 10 Meter Entfernung, daß kein anderes Schild passt", meinte der Sachbearbeiter, und damit war das Schild genehmigt und gestempelt. -- Tja, das ist Deutschland, unbegreiflich alles,
Zitat:Original von Corvette Captain
Aber wenn das mal der Fall sein sollte, werde ich mich mit diesem Thema an den Bundestagsabgeordneten meines Vertrauens wenden. Man muss sich doch nicht jede Behördenwillkür gefallen lassen.
... genau diese lieben Bundestagsabgeordneten, Vertrauen hin oder her (ich sage nur Ypsilanti), sind doch zu 100,0 Prozent an der Misere Schuld! Sie sind es, die die Entscheidung auf die Kreise abgewälzt haben, weil sie wie so oft keine klaren Vorgaben, sondern einen Gummiparagraphen gemacht haben:
Zitat:Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen;
Da steht "kann ... genehmigen" und nicht etwa, dass bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens ein kleines Kennzeichen zuzuteilen ist. Dann hätte man nämlich einen Anspruch und das TÜV-Gutachten wäre im Zweifel mehr wert als ein Grillanzünder.
Mit anderen Worten: Die, bei denen du dich über die angebliche Willkür bei den Kreisverwaltungen beschweren willst, sind genau die, die den gegenwärtigen Zustand so herbeigeführt haben und zu verantworten haben. Keine Ahnung, was du erwartest, die Kreisverwaltungen tun doch ganz genau das, was die lieben Abgeordneten von ihnen verlangt haben... eigentlich müsste man sie noch loben...