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Hallo zusammen,
ist dem einen oder anderen schon mal eine Tachoabweichung bei der C7 aufgefallen? Bei meiner geht der Tacho exakt 10% vor und das kann nicht an den 285/ 335 Winterreifen liegen. Diese Differenz zum GPS finde ich schon etwas zu hoch.
Nach 10.000 gefahrenen Kilometern zeigt der Wegstreckenzähler dann 11.000…
Meine Werkstatt war gestern mit dem Thema überfordert und will es nächste Woche prüfen. Bei meinem Jeep SRT hatte ich vor drei Jahren das gleiche Problem, da konnte die Werkstatt den Tacho einstellen. Mal abwarten.
Gruß
Matthias
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Benjamin Franklin
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Bei mir sind es knapp 4% bei annähernd Vmax.
Gruß, Ralf
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05.04.2018, 13:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2018, 13:57 von knork.)
Hi, 10% kommt in etwa hin (habs mal bei 50km/h gegen das GPS geprüft), ist aber bei vielen Marken so und auch gewollt, um Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Der km-Zähler muss aber unabhängig von der Tachoanzeige funktionieren. Es ist ja alles elektronisch, von daher sollte die Wegstrecke den tatsächlichen Gegebenheiten ziemlich genau entsprechen. Man kann das ja auf einem Stück Autobahn prüfen.
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05.04.2018, 14:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2018, 14:15 von Hermann.)
Korrekt, ich würde mal den KM-Zähler prüfen, da sollte die Abweichung deutlich geringer sein.
Die Abweichung des Wegstreckenzählers darf nach §57 StVZO Abs. 3 +/- 4 % betragen.
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Okay, vielleicht habe ich es nicht deutlich formuliert. Mein Problem ist der Wegstreckenzähler, dieser weicht ebenfalls +10% ab. Da ich meine üblichen Fahrtrouten kenne, ist es mir erst aufgefallen. Dann habe ich es mit zwei verschiedenen GPS Geräten geprüft.
Gruß
Matthias
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Benjamin Franklin
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Das ist interessant. Muss ich direkt mal nachprüfen.
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Als ich letztes Jahr die Strecken für die Rheinhessentour festgelegt und kilometriert habe, bin ich die Strecke mit drei verschiedenen Autos abgefahren. (C4 ZR-1, C6 Z06 und Opel Insignia).
Dass bei den Fahrzeugen die Tachoanzeigen unterschiedlich sind ist klar; die ZR-1, die es nur in US-Spezifikaiton gibt, geht GPS-genau, die anderen beiden gehen vor.
Aber auch die Wegstreckenzähler wichen insgesamt um bis zu knapp 3% voneinander ab - alle Autos mit Serienbereifung.
Gruß
JR
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Traditionell wird sowohl der Wegstreckenzähler, als auch der Geschwindigkeitsmesser angesteuert, indem man die Radumdrehungen zählt. Um damit zu Ergebnissen zu kommen, wird eine Proportionalitätskonstante abgelegt ("K-Zahl"). Diese K-Zahl kann versehentlich inkorrekt sein.
Das System ist toleranzanfällig für verschiedene Radgrößen, auch im Rahmen der jeweils zulässigen Formate und umso mehr, je eintragungspflichtiger sowas ist/wird. Der Reifendruck und der Abnutzungsgrad spielen ebenfalls rein, indem sie den Abrollumfang ändern.
Für den Wegstreckenzähler hat Hermann die zulässigen Toleranzen bereits genannt. Für die Serienbereifung in durchschnittlichem Zustand bei korrektem Druck ist er üblicherweise sehr korrekt.
Für den Geschwindigkeitsanzeiger gilt, dass er unter keinen Umständen niemals nie nicht zu wenig anzeigen darf. Deshalb wird IMMER ein Toleranzfeld oberhalb der realen Geschwindigkeit angesetzt, das i.d.R. auch nicht rein proportional ist, sondern einen festen Offset + proportionalen Anteil enthält.
Wenn amerikanische Fahrzeuge GPS-genau arbeiten, basiert deren Rechnung auch auf GPS - anders geht das gar nicht aus den genannten Gründen.
Gruß
Michael St*****
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Ich habe die Tage den Tacho auch mal gecheckt - wollte ich wegen den Blitzern wissen.
Mein XKR ist konstant 4km/h vorgelaufen, da musste ich etwas genauer aufpassen.
So, C7 Stingray, Serienbereifung 1.000km
100 km/h Tacho
95,5 km/h GPS
180 km/h Tacho
172 km/h GPS
Wegstrecke habe ich noch nicht verglichen.
Gruß Thomas
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Wie schon stellenweise richtig geschrieben zählt aber auch noch die Zulassung des Fahrzeugs:
Diese Regelung betrifft Fahrzeuge ab 01.01.1991
Der Geschwindigkeitsmesser darf nie zu wenig anzeigen. Der Geschwindigkeitsmesser darf mehr anzeigen. Die Abweichung darf dabei +10% + 4km/h nicht überschreiten.
bei 40 Km/h max. 48 Km/h Anzeige
bei 80 Km/h max. 92 Km/h Anzeige
bei 120 Km/h max. 136 Km/h Anzeige
bei 160 Km/h max. 180 Km/h Anzeige
Dies gilt nicht für den Wegstreckenzähler. Hier sind 4% die Grenze, § 57 Abs. 3 StVO.
Und bei Fahrzeugen vor dem 01.01.1991 wird der Skalenendwert mit einbezogen:
Skalenendwert - zulässige Tachoanzeige bei
40 Km/h 80 Km/h 120 Km/h
140 Km/h 49,8 89,8 129,8
150 50,5 90,5 130,5
160 51,2 91,2 131,2
180 52,6 92,6 132,6
200 54,0 94,0 134,0
220 55,4 95,4 135,4
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Gruß Wolfgang
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