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Fahre seit einer Woche mit roten Kennzeichen, da meine C7 Z06 am 03.09.2018 eingetroffen ist.
Sondergenehmigung soll es heute oder morgen geben :) Bin mal gespannt, wann endlich Nummernschilder dran kommen.
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Die Sondergenehmigungen werden nicht allgemein vergeben sondern sind einzeln mit der jeweiligen Fahrgestellnummer versehen.
D.h, GM muss für JEDE FIN eine Ausnahmegenehmigung erstellen lassen. Und das kostet Zeit.
Wenn dann freie Händler noch geschlafen haben dauert es für die natürlich noch länger.
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10.09.2018, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2018, 18:32 von MikeG.)
Aha, danke - jetzt hab' ich's kapiert!
Dann erklärt es sich ja auch, dass und warum einzelne C7 ggf. versehentlich nicht erfasst werden und das Prozedere für die insofern nachgeholt werden muss.
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Update: Status der Sondergenehmigung für meine VIN laut KBA unbekannt. Timeline gibt's nicht mehr.
Straßenverkehrsamt sagt, es gäbe keine Ermessensentscheidungen mehr - die Vorlage der Sondergenehmigung vom KBA ist verpflichtend.
Bekomme nun morgen 5-Tages Kennzeichen und danach wird im Zweifel am Montag stillgelegt. :(
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11.09.2018, 15:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 15:38 von MikeG.)
Ach du Sch...!
Falls das so wirklich stimmt (und nicht jemand bei den Behörden irgendwie "pennt"), dann spricht das dafür, dass die Ausnahmegenehmigungen für vor dem 01.09.18 versehentlich nicht erfasste VINs nun nicht mehr nachholbar sind. Unfassbar!
In diesem Fall wird man sich also vor dem Autokauf vom Händler verlässlich belegen lassen müssen, dass es für das Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung gibt und damit das Fahrzeug zulassungsfähig ist.
Hoffentlich klärt sich das bei dir noch, Daniel. Andernfalls dürfte das wohl eine Sache für den Anwalt sein. Denn dann hätte der Händler dir ja ein nicht zulassungsfähiges Auto verkauft.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 16:31 von DanielHH.)
1.) Klar, Anwalt ist bei sowas immer gleich eingeschaltet bei mir. Tanzen genug von den Jungs um mich rum :) Habe gerade Frist gesetzt und um die Schilderung des Ablaufes einer Rückabwicklung gebeten.
2.) Habe gerade mit Herrn Gregersen auf dem KBA telefoniert. Wegen Seiner geht das Ding sofort durch. Hat mir die Durchwahl von Frau Andersen gegeben. Sie ist wohl die letztendliche Entscheidungsinstanz. Gleich um 15 Uhr hab ich ein Date mir ihr. Mal schauen.
Und ja:
Klar erwarte ich mir hier mehr Einsatz vom Händler und von GM. Aber im Zweifel setz ich mich in den Karren und fahr' nach Flensburg. Hab eh ein paar Tage geplanten Urlaub, um das Auto mal auszufahren :)
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11.09.2018, 15:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 15:55 von Rald.)
@DanielHH
Was ich nicht verstehen kann und will . Wenn ich mir bei einem Händler einen Neuwagen kaufe , übernehme bzw. bekomme ich das Fahrzeug nur gegen Bezahlung (Bar ) und es ist mit der Übernahme des Fahrzeuges durch den Käufer der Kfz.Brief immer Bestandteil der Übergabe . Im Falle einer Finanzierung o.ä. geht der Brief zur finanzierenden Bank . In dem Fall ist das Fahrzeug zugelassen , sonst keine Finanzierung .
Wie kann man 5 Tage und länger mit roten Kennzechen draußen rumfahren ? Auch dort gibt es in Deutschland ganz klare Regelungen !
https://www.tz.de/auto/rote-kennzeichen-bedeuten-warum-privatpersonen-kaum-bekommen-zr-10099567.html
Grüße,
Gerald
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11.09.2018, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 15:59 von V8rocks.)
nicht rote Schilder, sondern Kurzzeitkennzeichen, wie ich das hier rauslese.
5-Tages Schilder -> keine Kasko!
Was ist mit den ganzen Amiautos bei den einschlägigen Händlern, die müßten die ja alle vorher noch zugelassen haben? Oder haben die sich in großem Umfang die Sondergenehmigungen geholt?
Scheinbar nicht ganz...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 16:07 von DanielHH.)
Weil ich eine Frist zur Auslieferung gesetzt habe :) Dieser Frist wurde vom Händler auf diese Weise legal entsprochen (indem Überführungskennzeichen dran gepappt wurden).
Es hieß dann, dass ich binnen der nächsten 2 Werktage die Kennzeichen bekommen.
Diese Zusage wurde schlicht nicht eingehalten. Daher habe ich heute formell ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich auf §22 StVO hinweise ("Kennzeichenmissbrauch").
Da ich nun selbst damit gedroht habe, das Auto deshalb still zu legen, bekomme ich nun morgen ein 5-Tages Kennzeichen.
PS: Hab gerade mit dem KBA telefoniert. Die sind suuuuuuuper freundlich und bemüht. Wenn ich der Dame die Case-ID besorge (müsste dem Importeur oder Händler vorliegen), winkt sie das Thema vorauss. durch.