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11.09.2018, 16:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 16:08 von DanielHH.)
PPS: Ich nehme mal an, dass sich das Thema in den nächsten Tagen wieder beruhigt. Das KBA ist gerad nur total unter Last, da die neue Regelung ab 01.09.2018 gilt.
War halt kacke, dass das Auto erst am ersten Montag nach der Änderung, am 03.09., hätte zugelassen werden sollen.
Für zukünftige Fahrzeuge soll es bis 09/2019 eine Sondergenehmigung geben.
Aber ja, lasst es euch bitte vom Händler schriftlich geben, setzt eine Frist und verbindet damit ein Rücktrittsrecht.
Finger weg von roten Kennzeichen oder irgendeinem anderen Mist :)
Alles wird gut!
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PPPS: Hab gerade die CoC Nummer (Certification of Conformity) vom Importeur bzw. Händler bekommen und an das KBA geschickt per Mail. Morgen früh geht's weiter mit dem Thema. Für heute hat das KBA nun zu.
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11.09.2018, 16:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 16:47 von MikeG.)
Ein echter Krimi! Aber ein glückliches Ende ist ja immerhin in Sicht.
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11.09.2018, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 17:15 von DanielHH.)
Antwort vom KBA:
"Sehr geehrter Herr Hayen,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Unsere Telefonzeiten sind von 8-12 und von 14-15 Uhr. Das Büro ist darüber hinaus natürlich länger besetzt, um die schriftlichen Anfragen bearbeiten zu können.
Anhand der von Ihnen geschickten Unterlagen, benötigen Sie für dieses Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung, da der Abgaskennbuchstabe W vorliegt.
Seitens des Herstellers liegt keine erteilte Ausnahmegenehmigung vor. Es besteht allerdings die Möglichkeit das eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde und sich noch in Bearbeitung befindet.
Mit freundlichen Grüßen
(...)"
Meine Antwort:
"Guten Tag Frau Andersen!
Wie finden wir denn nun raus, ob bereits eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde und wo die hängt? 😉
Für mich geht's im Prinzip ja drum, ob das Auto überhaupt zugelassen werden wird und es nur eine zeitliche Verzögerung ist, die vom Verfahren abhängt (also eine "Formalie") oder ob das Auto evtl. gar keine Ausnahmegenehmigung bekommt oder gar schon abgelehnt wurde.
Zu Hülf! 😊
Gruß,
D. Hayen"
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11.09.2018, 17:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 17:38 von DanielHH.)
Nachtrag; Folgende Mail vom KBA:
"Sehr geehrter Herr Hayen,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort.
Ob eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde, erfragen Sie bitte beim Hersteller. Ich kann keine Auskünfte über Beantragungen erteilen.
Auch die Frage, ob es eine Erteilung oder Versagung erfolgen wird kann ich Ihnen nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
(...)"
Hab gerad mal die Faxen dicke :)
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11.09.2018, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2018, 19:07 von DanielHH.)
Uuund Mail an den Händler:
"Hi (...),
Habe das Thema gerade an Rechtsanwalt [X] (...) abgegeben.
Bitte stell ihm alle Kaufunterlagen zur Verfügung - ich habe hier keinen Scanner.
Haltet mich bitte bei der Kommunikation zukünftig einfach im CC.
Fakt ist: Das Auto ist verkauft worden, obwohl klar war, dass ab 01.09.2018 eine gesetzliche Änderung erfolgt (neue Abgasvorschriften). Daher war die Lieferzeit BIS 31.08.2018 so wichtig. Bestellt war immerhin bereits am 18.07.2018 und das Auto stand zu dem Zeitpunkt in Belgien am Hafen!
Nun haben wir den Schlammassel. Auto ist nicht zulassungsfähig und muss nach aktuellem Stand stillgelegt werden. Dazu ne Menge Aufwand (auch für mich!). Abgesagte Termine und monetärer Schaden (z.B. 599€ für Teilnahme an Fahrertraining, welches mit euch abgesprochen war) Dazu bestelltes Equipment für ~250€, wie Feuerlöscher, Rettungsdecke, Pflegemittel usw.
Dann ein Rennhelm für ~450€.
Nürburgring muss abgesagt werden, da dort 5-Tages-Kennzeichen und rote Nummern verboten sind (siehe AGB der Rennstrecke §1).
Wir sind am Ende der Saison - im Oktober kommt das Auto vorauss. in eine Mietgarage für den Rest des Jahres.
Stand jetzt können wir eine 5-Tages Zulassung machen und "hoffen und beten", dass eine Sondergenehmigung kommt.
Das ist makaber und nicht akzeptabel. Die paar Wochen, die in diesem Jahr überhaupt noch sinnvoll sind für so einen Sportwagen mit 659 PS, sind so gut wie um.
Wie sicher können wir sein, dass wirklich in dieser Woche eine Sondergenehmigung kommt?
Mir schwindet nach den Telefonaten mit dem Kraftfahrtbundesamt und der Zulassungsstelle in Steinfurt gerad arg die Hoffnung, dass das Auto überhaupt noch zugelassen werden kann.
Wer ist verantwortlich für die Sondergenehmigung? Wer hat da gepennt? Hast du einen Namen + Telefonnummer für mich, dann stoße ich dort gern mal Bescheid, wie geil das für einen Kunden ist.
Gruß,
Daniel"
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Mich wundert diesbezüglich bei GM oder manchen Händlern nichts!
Habe ich es überlesen, oder hast Du den Händler noch nicht genannt?
Übrigens, gerade in der jetzigen Situation mit dem Fallbeil 1.9. hätte ich das Fahrzeug nur dann bezahlt und abgenommen, wenn es zugelassen gewesen wäre.
Auf die Aktion mit dem Händlerkennzeichen hätte ich mich nie eingelassen, zumal das genauso wie ein Kurzzeitkennzeichen zur normalen Fahrzeugverwendung schlichtweg illegal ist.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Tja, im Nachhinein ist man immer schlauer :)
Vielleicht lernen Andere ja daraus!
Den Händler nenne ich absichtlich hier (erstmal) nicht. Wir reden mal lieber über die Sache - nicht über die Menschen dahinter
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Bin gespannt, wie das ausgeht.
Mein Händler hat mir schon vor Monaten gesagt, dass er für seinen umfangreichen Corvette und Camaro Bestand Genehmigungen bis Sept 19 hat. In ein paar Tagen bekomme ich einen Camaro ausgeliefert, den ich incl. Zulassung gekauft habe. Damit ist das nicht mein Problem.
Gruß
Stefan
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Ja, so etwas in der Art wurde mir auch gesagt :)
Und dann, dass ich erstmal rote Kennzeichen bekomme und in zwei Tagen die Schilder dran kommen.
Halt uns auf dem Laufenden, ob das doch noch "dein Problem" wird
Wenn ich das richtig sehe, hat GM oder der Importeur gepennt. Die Händler haben wohl Lieferzusagen und Timings vom Importeur, die schlicht und ergreifend nicht eingehalten wurden.
Immerhin hat mir das KBA vorhin persönlich mitgeteilt (telefonisch UND schriftlich), dass bisher keine Sondergenehmigung für Fahrzeuge von GM erteilt wurde. Würde mich also arg wundern, wenn das nicht alle Händler gleichermaßen betrifft.
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