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13.09.2018, 22:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2018, 22:42 von MikeG.)
Bin nicht sicher, meine aber, dass nur die Papiere vorhanden und die VINs bekannt sein müssen. Ggf. müssen die Fahrzeuge auch in Europa sein, nicht aber zwingend bei den Händlern vor Ort (Zentrallager o.ä. reicht). So schwer ist das alles nicht, andere Hersteller haben das auch hinbekommen. Und wie schon gesagt wurde: Zeit war genug, das alles kam beileibe nicht überraschend.
So oder so bin ich etwas „baff“, dass bei manchen nicht bekannt ist, dass die emissionsrechtlichen Vorschriften keine deutsche Erfindung sind, sondern auf Ebene der EU beschlossen wurden (Preisfrage: Warum heißt es wohl z. B. Euro 6c?). Man muss doch nur etwas die allgemeine Berichterstattung verfolgen (fast hätte ich geschrieben: Grundkenntnisse der Europapolitik gehören zur Grundbildung). Und so schnell aufgeben würd‘ ich bei einer Z06 auch nicht.
Sorry, das musste mal kurz raus...
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Mich würde mal interessieren, was genau bei Erteilen einer Ausnahmegenehmigung in den vorliegenden Fällen zu tun ist vom KBA.
Wenn man sich den Antrag so anschaut ist doch ein rein formaler Akt ohne weitere Prüfung oder sonst was. Die Sinnhaftigkeit kann
man schon in Frage stellen, wenn eh jeder Antrag genehmigt wird.
Und klar ... es ist ein EU-Thema.
Aber Deutschland ist ja Teil der EU und hätte hier bei der Umsetzung sich schon stärker einbringen müssen. Schließlich ist die Aussage
"alle anderen Hersteller kriegen das ja auch hin" komplett falsch.
Ich weis von Porsche, dass aktuell keine (!!!) Fahrzeuge der Serie 911 bestellbar & lieferbar sind (Ausnahme: Lagerfahrzeuge alle vor 01.09 produziert).
Kann man sich ja die Mühe mal machen auf Porsche.de einen Elfer zu konfigurieren.
Gleich am Anfang erhält man die Info über die Fahrzeugverfügbarkeit.
Ähnlich die Situation bei BMW, AUDI usw. So ziemlich alle Hersteller haben ein Problem mit den neuen Regeln.
Für mich nicht unbedingt ein Zeichen für eine professionelle Umsetzung der neuen Regeln.
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14.09.2018, 12:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2018, 12:47 von MikeG.)
(14.09.2018, 12:29)Schnuffi1501 schrieb: .... Schließlich ist die Aussage
"alle anderen Hersteller kriegen das ja auch hin" komplett falsch.
Ich weis von Porsche, dass aktuell keine (!!!) Fahrzeuge der Serie 911 bestellbar & lieferbar sind (Ausnahme: Lagerfahrzeuge alle vor 01.09 produziert).
...
Die Diskussion wird womöglich erheblich leichter, wenn nicht andauernd themenfremde Aspekte in den Topf geworfen oder Dinge verwechselt werden
Zum einen hat hier wohl niemand von "... allen ..." anderen Herstellern gesprochen. Sondern mehrere andere Hersteller haben es eben locker geschafft, für die vorhandenen Lagerfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Zum anderen hat die von dir erwähnte, derzeit fehlende Bestellmöglichkeit vieler Neufahrzeuge nichts mit unserem Thema hier zu tun. Sondern u.a. die Porsches sind erst wieder sukzessive konfigurierbar und bestellbar, weil die Integration des OPF zeitraubend ist. Das Gleiche gilt für viele Modelle anderer Hersteller. Einen beim Händler vorrätigen Porsche kannst du aber locker kaufen - weil es dafür eben die Ausnahmegenehmigung gibt.
Mithin muss man das Thema hier nicht unnötig verkomplizieren. Die C7 bekommt ja überhaupt keinen OPF. Schön wär's aber, wenn für die vorhandenen Fahrzeuge endlich wirksame Ausnahmegenehmigungen vorliegen würden.
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Etwas OT aber aus Interesse: haben die Amis eigentlich keine strengen Grenzwerte beim Partikelausstoss?
Oder stoßen deren DIs weniger aus? Der neue Mazda Benziner schafft das ja auch ohne OPF.
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14.09.2018, 15:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2018, 17:15 von MikeG.)
(14.09.2018, 14:26)V8rocks schrieb: Etwas OT aber aus Interesse: haben die Amis eigentlich keine strengen Grenzwerte beim Partikelausstoss? ... Kommt auf den jeweiligen US-Bundesstaat an, es ist nicht einheitlich geregelt (bzw. die Bundesstaaten können in einem gewissen Rahmen eigene Regelungen erlassen). Manche US-Bundesstaaten haben tatsächlich noch strengere Grenzwerte...
Recht aktuell zu diesem Thema z. B.: https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-08/a...-regierung
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14.09.2018, 17:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2018, 18:06 von V8rocks.)
Die Hersteller müssten sich ja an den jeweils strengsten Richtlinien orientieren, sie können die Autos nicht gezielt nach Bundesstaat produzieren.
Ich recherchiere mal weiter. Bei NOx bei Diesel kannten sie zumindest keinen Spaß, VW flog ja auch u.a. deswegen auf, Vorreiter beim 3-Wege KAT waren sie sowieso. Daher wundert mich, dass sie bei der Partikelanzahl bei Benziner-DIs keine strengeren Grenzwerte haben sollten als wir.
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14.09.2018, 18:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2018, 18:28 von P.A.J..)
(14.09.2018, 17:00)V8rocks schrieb: ... sie können die Autos nicht gezielt nach Bundesstaat produzieren.
Also bei der C6 gab es einen RPO speziell für Kalifornien.
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ok, Wahnsinn, hätte ich nicht gedacht.
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16.09.2018, 13:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2018, 13:12 von MikeG.)
Allmählich mehren sich ja wirklich die Fälle, in denen aktuell gekaufte "Amis" nicht zugelassen werden können.
Immerhin liegt es, das wird immer deutlicher, offenbar wirklich nur an der Überlastung des KBA. Damit ist es letztlich nur eine Frage der Zeit, bis die neuen Autos endlich auf die Straße kommen.
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16.09.2018, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2018, 13:58 von DanielHH.)
Ja, allerdings hat die Dame vom KBA mir gesagt, dass nicht von einer Erlaubnis einer Sondergenehmigung auszugehen ist, wenn der Antrag noch nicht mal bearbeitet wurde.
Siehe einige Seiten vorher im Thread.
Stand jetzt ist nur eines Fakt: Es liegt ein -Antrag- auf dem Stapel, über den entschieden werden soll.
Alles Andere sind Beruhigungsversuche des Herstellers, des Importeurs und der Händler. Klar wäre das eine Hiobsbotschaft, wenn das KBA gegen die Sonderzulassung entscheided - aber die Möglichkeit besteht. Das hat mir das KBA auch schriftlich gegeben.
Daher liegt die Sache nun beim Anwalt. Das ich mir ein Auto kaufe, welches eventuell gar nicht zugelassen werden kann, war definitiv nicht Teil des Kaufvertrages. D.h., das Kaufgeschäft wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen getätigt bzw. es wurde hier nicht über das tatsächliche Risiko aufgeklärt.
PS: Kleine Info zum Huracan - siehe weiter vorher im Thread: Je nach Modell passen in Spyder, Coupé und in den Aventador Menschen bis 1,83/1,84m Körpergröße bzw. 1,86/1,87m. Der einzige, der gegangen wäre mit meiner Größe, ist ein Lambo SUV (Urus). Händler ist Moll in Düsseldorf. Damit bleibt Plan A die Zulassung der Corvette und Plan B wird dünne...
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