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Hallo,
wie Becks110 richtigerweise schrieb, um ein Beispiel mit Fa. Geiger zu nennen. Da gibt es viele.
Man muss mit der Klaviatur, auf der man spielen möchte umgehen können oder Leute kennen die darauf spielen können. Dann geht es.
Das kann man nicht einfach so mit §§ und Durchführungsvorschriften etc. aufführen. Ist auch Ermessen und Auslegung etc. etc. dabei.
Und jemand, der das letztlich unterschreibt.
Also nicht nur reine harte und belastbare Zahlen.
Auch bei Abgasgutachten etc.
Bei Einzelabnahmen, das hatte ich zuvor auch geschrieben, ist viel mehr möglich und stellbar.
Wenn der Wissensdrang ganz konkret ist, dann hilft nur aktives Nachfragen hinsichtlich der konkreten Fragestellung bei Leuten, die das machen.
Und wenn es ernst werden soll. Dann müssen entsprechend enge Absprachen und Zusammenarbeit erfolgen. Dann kommt man ans Ziel.
Im Rahmen eines Einzelabnahmeverfahrens ist auch eine C7 als Import nach 01.09.18 sicher zulassungsfähig.
Mitunter kann es eine Frage des Aufwandes/der Kosten sein. Dann bekommt man fast alles zugelassen.
Ist konkret jedoch nicht mein Thema, weil ich mir gerade eine gekauft habe.
Gruß,
Rocketman
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22.12.2018, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2018, 20:40 von MikeG.)
Ich ziehe die Frage zurück. Es wird ja nicht besser, wenn andauernd Unrichtiges dazu geschrieben wird. Nicht böse gemein.
Hier geht‘s ja um die Final Edition....
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Moin,
oder um es ganz einfach und plastisch darzustellen.
Nur so ist es doch, wie bereits erwähnt, beispielsweise überhaupt möglich, dass zum Beispiel eine Corvette C 7 ZR 1 nach dem 01.09.18 von zum Beispiel von US Car Geiger die Zulassungshürden per Einzelabnahme nehmen kann. Logisch.
Früher nannte man das auch eine "Bauratabnahme" nach ich glaube § 21 StVZO.
Eine ABE für ein in Serie gefertigtes Fahrzeug würde der Hersteller für die ZR 1 ohne Veränderungen nicht erhalten können.
Wenn etwas unrichtig dargestellt ist, dann würde wir alle gerne dazulernen.
Das ist doch die Information und der Spaß an der Sache.
Von genau diesem Austausch lebt ein Forum und die Mitglieder schließlich.
Von einer passiven und latenten Erwartungshaltung hat das Forum leider nichts.
Grüße,
Rocketman
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O.K. dann schreibe ich es nochmals - die Zulassung einer C7 ZR 1 ist grundsätzlich in "D" nicht möglich; hier wird/wurde (z.B. einfach mal die falschen Emmissionswerte der Z06 dokumentieren) halt getrickst wie in der Vergangenheit was aber bei den heutigen Regeln auch im Nachgang "ganz übel aufstoßen kann".
Grundsätzlich sieht die aktualisierte Zulassungsverordnung vor, dass nur Fahrzeuge (mit nur Euro 6 Norm) die vor dem 01.09.2018 egal wo in der Welt zugelassen waren auch in "D" grundsätzlich eine Zulassung bekommen können. Deshalb versuchen es jetzt einige bekannte Importeure mit Tageszulassungen.
Der ganze Hype mit Ausnahmegenehmigung oder Tageszulassungen bis 30.08.2018 sollte doch jedem der nur halbwegs lesen und begreifen kann verdeutlichen, dass man den Sumpf der Gefälligkeitsgutachten , "Spezial Eintragungen und Einzelabnahmen" usw. usw. usw. trocken legen will.
Wolly #108
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23.12.2018, 13:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2018, 13:19 von MikeG.)
Endlich - danke Wolly!
M. E. ist genau das die Situation, wie sie sich derzeit in Wahrheit (in Bezug auf die Chevrolets und Cadillacs) hierzulande (leider) verhält.
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Gerne MikeG
wolly #108
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Dann sind wir im praktisch Machbaren bei einer Einzelabnahme nicht weit auseinander.
Stimmt.
Und ich finde es auch richtig, dass ein einzelnes Fahrzeug im Rahmen einer bestimmten machbaren Bandbreite zulassungsrechtlich toleranter betrachtet werden darf.
Und wenn ein Sachverständiger beispielsweise ein Abgasgutachten als Grundlage nimmt und es hinrechnet, dann ist er der Fachmann.
Das gilt auch für für viele andere Dinge am Fahrzeug, wie diese Motorhaube bei der ZR1 und Aufprallschutz Fußgänger, Prüfzeichen auf Bauteilen etc. etc.
Das genau sind die Möglichkeiten der Einzelabnahme.
Und der Ermessensspielraum ist dann nicht nur sofort illegal, sondern eben weiter.
Was habe ich schon alles erlebt, mit Prüfern, die sich mit einem Fahrzeugtyp nicht auskannten, weil sie noch nie son ein Auto gesehen hatten.
Seit dem Abgasskandal (VW) ist der TÜV, der mit dem KBA und dem Hersteller gemeinsam tätig war, sehr bis ganz zurückhaltend geworden.
Eigentlich geht fast nichts mehr. Haben Angst.
Die wollen jetzt eigentlich nur 08/15-Serie.
Die alten Ingenieure gehen in Rente und die Neuen möchten keine Verantwortung übernehmen und bekommen es diktiert, was sie früher selbst verantworten konnten.
Dazu auch internen Druck.
Im Übrigen weiß ich aus eigener Erfahrung nach Umbau meiner Suzuki Haybusa auf Turbo, dass bei dem dann neu beantragten und gemachten Abgasgutachten ganz andere Werte rauskommen können. Und da kann man auch viel hinsichtlich Emissionsdaten (Geräusch, Abgasgehalt) stellen. Legal!
Heute ist der Turbo-Umbau einer Hayabusa nur mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten machbar. Beim gleichen Fahrzeug (über 300 PS) müssen jetzt diverse grundsätzliche und schon bekannte und empirisch bewiesene Details geprüft und nachgewiesen werden (Rahmenfestigkeit, Reifen, Probefahrten auf Strecke etc. etc.). Das Motorrad ist Wochen weg!
Man möchte es nicht mehr.
Die Detailkenntnisse zur den Hintergrund der Geiger-ZR 1 habe ich nicht.
Aber auch als rechtstreuer Bürger möchte ich nicht im vorauseilenden Gehorsam leben. Das macht kein Spaß.
Gruß,
Rocketman
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23.12.2018, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2018, 15:28 von MikeG.)
„Rocketman“, willst du es nicht allmählich gut sein lassen? Ist nicht böse gemeint, aber m. E. bist du weithin auf dem falschen Dampfer. Bzgl. der Abgasvorschriften gibt es m. E. keinerlei (!) gesetzlichen Ermessensspielraum (bei vielen anderen Dingen durchaus). Auch nicht im Rahmen der Einzelabnahme. Mithin gehen deine umfangreichen Ausführungen (meiner Meinung nach) am Thema vorbei.
Abgesehen davon war das Thema hier ja die Final Edition.
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Moin Corvettefreunde,
In 40 Jahren intensiver Beschäftigung mit allen möglichen Exoten und dadurch größtenteils Einzelabnahmen bleibt einfach auch viel praktisches und theoretisches Wissen hängen.
Da gab es nämlich kaum etwas von der Stange.
Und gerade aus der Diskussion mit anderen Leuten um diese Dinge gab und gibt es Informationen und ich habe eigentlich immer etwas dazugelernt.
Ganz oft hakt es in der Kommunikation. Oder Eitelkeiten spielen eine Rolle. Ist menschlich.
Oder um es platt auszudrücken. Wenn zwei Leute das Gleiche sagen, dann meinen sie nicht immer das Selbe. Und manchmal ist es auch genau andersherum.
Das ist die Schwierigkeit. Und wenn man das erkannt hat, dann braucht nur Toleranz.
Beim Thema Abgasgutachten möchte ich keinen überzeugen und auf keinen Fall das letzte Wort haben. Gibt auch genug, was ich nicht weiß.
Die Zeit wird´s doch ganz praktisch zeigen, wer mit welchen individuellen und schönen Fahrzeugen in den nächsten Jahren durch die EU fahren wird.
Das war schon immer so.
Eine Änderung von Zulassungsrichtlinien gab es doch auch schon mehrfach im Bestehen der Bundesrepublik. Also.
@MikeG:
Stimmt, das eigentliche Thema "Final Edition" hattest Du, wie selbst festgestellt, am 22.12. erweitert.
Ich wünsche allen Corvettefreunden einen guten Rutsch in das neue Jahr und viel Spaß mit Euren Fahrzeugen..
Grüße aus "Süddänemark",
Rocketman
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Da gebe ich Dir Recht - zu begrüßen ist diese Entwicklung nicht.
Aber gerade wenn es "mau mit noch verfügbaren Fahrzeugen aussieht" ist der aktuelle Dumpingreis-Wettkampf ein eher selbst erzeugter "letzter Sargnagel".
Sondermodelle wie Carbon 65 oder Final Edition mit serienmäßigen kostspieligen Sonderausstattungen teilweise billiger als Standardmodelle "feil" zu bieten, birg doch ein "bisserl Geschmackle" und gibt mir Laien halt zu denken. Wer soll denn dann noch für "weniger" mehr "bezahlen" wollen.
Aber warten wir´s ab, vielleicht kommt ja alles ganz anders und alles wird gut.
Wolly #108
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