03.02.2019, 00:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2019, 00:47 von starbiker.)
Die FZV Paragraph 10 sagt 200mm Abstand vom unteren Rand des vorderen Kennzeichens zum Boden. Mit Ingo's Kennzeichenhalter habe ich an der (runtergedrehten) C6 145mm, wäre also auch nicht ganz legal, auf dem Land interessiert es aber wohl niemand.
@Ralf
Beim TÜV hatte ich den Kennzeichenhalter angesprochen und wollte eine Eintragung. Der sehr freundliche Mensch entgegnete: „Das können Sie so lassen, das ist ja Original schon so.“
Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
Nr. 30
Habe meine c3 im Oktober 2018 zugelassen. Normales motorrad-Nummernschild mit H, kein saison. Der vrbesitzer hatte den Eintrag bzgl. SonderkennzeicheN bereits eingetragen. Trotzdem gab es probleme. Antwort der sachbearbeiterin: "das hat nichts zu sagen, macht jede Zulassungsstelle anders" unglaublich, oder? Mein Kennzeichen muss 2 Buchstaben und 2 Ziffern enthalten. Nach viel (freundlichen) hin und her sagte sie am schluss: "naja, so ein schönes Auto darfan ja nicht so verschandeln" und ich hatte sie... nicht die SBin, Sonden die Zulassung ✌
Aber zurück zu deiner anfrage: wenn die h-Zulassung hast, schon mal ausgerechnet, wieviel unterschied das gegenüber einer ganzjahreszulassung macht? Die Versicherung ist so billig (bei mir 270€ mit 300€ SB), dass sich der ganze ärger vielleicht gar nicht lohnt.
(03.02.2019, 13:00)V8-forever schrieb: Aber zurück zu deiner anfrage: wenn die h-Zulassung hast, schon mal ausgerechnet, wieviel unterschied das gegenüber einer ganzjahreszulassung macht? Die Versicherung ist so billig (bei mir 270€ mit 300€ SB), dass sich der ganze ärger vielleicht gar nicht lohnt.
Meines Wissens nach ist die Oldtimer-Versicherung auch vom Wert des Oldtimers abhängig. D.h. wenn du eine C1 mit Note eins und dem dementsprechenden Wertgutachten versicherst, kann es durchaus ein paar Euro sein. Und wenn "man" dann die regionale Salzeinheiten in den Wintermonaten sowieso vermeidet, dann ........
Muss jeder für sich selbst entscheiden, klar, für den einen lohnt es sich, für den anderen nicht.
Aber eines ist doch sicher: die Entscheidung sollte der Fahrzeughalter treffen dürfen, und nicht die Zulassungsstelle..............
@ JR und flashy: Danke für die Informationen
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..
03.02.2019, 18:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2019, 18:18 von flashy.)
@ Luicyphre
Bei deiner C3 könnte man das Backblech auch dezent in den Stoßfänger eintauchen lassen...:-)
Hatte ich so, bis sich ein netter TÜV-ler (3 Prüfstellen angefahren) erbarmt hat und mir das KKR eingetragen hat..
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...
(03.02.2019, 18:14)flashy schrieb: @ Luicyphre
Bei deiner C3 könnte man das Backblech auch dezent in den Stoßfänger eintauchen lassen...:-)
Hatte ich so, bis sich ein netter TÜV-ler (3 Prüfstellen angefahren) erbarmt hat und mir das KKR eingetragen hat..
Nicht das wir uns falsch verstehen. Das KKR werde ich mit H auf unserer Zulassungsstelle bekommen!
Nur meine Idee mit KKr + H und Saison wollen die nicht.
Ist auch nicht so schlimm. Die paar Euro werde ich überleben. So komme ich vielleicht an einem schönen Dezembertag auch mal zu einem Ausflug.