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Ja genau, alles was es innerhalb den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung gab kann man verbauen.
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Hallo Carlo81,
Ich habe letzten Monat meine 89er c4 mit den C5 Felgen ohne Probleme durch den H- TÜV bekommen. Sie waren allerdings schon im Schein eingetragen.
Beim H Kennzeichen hat keiner nach den Papieren gefragt, da sie eingetragen und auch ( ich glaube) 10 Jahre nach dem Baujahr übernommen werden. Auch wenn es da ja die C5 schon gab..
Gruß und viel Erfolg.
Daniel
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Hallo Carlo,
Du weißt aber schon, dass die C5 Räder nicht ohne Spurplatten passen?
Die C4 84-87 hat schmalere Achsen als 88-96.
Gruß, Andre'
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06.08.2019, 13:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2019, 13:01 von Habanero.)
Bitte entschludigt den OffTopic: Wo es André angesprochen hat - Benötigt man für ein H-Gutachten dann auch Spurplatten aus dieser Zeit? Wie sieht es mit dem Kaltlaufregler aus, muss der wieder raus? Genauso ein Getriebeölkühler, der nachgerüstet wurde - der muss wohl auch wieder raus? Ich wollte nicht extra ein neuen Thread dafür auf machen.
Grüße
Stefan
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Hi Stefan,
der Kaltlaufregler darf drin bleiben, Abgasverbesserungen sind generell auch unabhängig von dem Verfügbarkeitsdatum zulässig -- genauso wie die Nachrüstung von Rückhaltesystemen (Gurten). Umweltschutz bzw. Sicherheit stehen vor dem Anspruch auf historische Korrektheit. Ich persönlich würde aber eher versuchen, den Kaltlaufregler wieder auszubauen -- ein Teil weniger, das Ärger machen kann. Steuerlich macht es mit H-Kennzeichen ja keinerlei Unterschied.
Ob es damals schon Getriebeölkühler gab, weiß ich nicht. Ich denke aber nicht, dass das jemand beanstandet.
Viele Grüße, Mirko
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Hallo an einer Eintragung 17/18 Zoll und H Zulassung hätte ich großes Interesse.
Mein TÜV winkt die Kombination leider ab und sagt mehr als 17 Zoll geht nicht.
Gruß Alex
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Ich habe die Kombination so mit H eingetragen. 245/45 R17 vorne und 275/40 R18 hinten
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Wäre es möglich eine Kopie oder Foto von der Eintragung und H zu erhalten.
Damit ich was vorzeigen kann
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Hallo Andre',
das mit den Spurplatten ist mir bekannt. Spricht etwas gegen Spurplatten und H-Kennzeichen? Und um die Frage von Habanero aufzugreifen...Müssen es Platten von damals sein? Gruß Carlo
PS die Magnesiumfelgen von der C5 gab es 97 wohl auch schon zu ordern...