Zitat:Geiger hat die C6 ja bereits angeboten. Nur der Preis ist genauso unverschämt. Der holt ständig Ami-Autos und macht die Umrüstung und Anmeldung im Schlaf.
Und verkauft diese dann leider auch ohne GM Garantie . . .
Habe meine übrigens auch von Geiger damals gekauft. Der Preis war sehr OK, daher konnte ich auf die Garantie verzichten . . . War ja auch bis heute nix dran
Würde jederzeit wieder bei Geiger kaufen. Allerdings würde ich heute ein wenig anders mit der ganzen Sache umgehen . . .
Du meinst die hier?
Hmm..naja über geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten..
Aber der Preis: $43,150 macht nach aktuellem Kurs etwa 32,689 Euro (Jaja, ich weiss: Plus Shipping,Zoll&MwSt.)
Aber um noch einmal zum ursprünglichen Thread zurück zu kommen:
Ich bin nächstes Jahr "etwas länger" in Kalifornien. und in diesem Zusammenhang fiel mir die folgende Regelung ein:
Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben (Artikel 4 ZollbefreiungsVO). Ausnahmen hiervon sind allerdings möglich, nämlich dann, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
Beispiel: Ein deutscher Arbeitnehmer verlegt seinen gewöhnlichen Wohnsitz von Berlin nach Mexiko City, da er dort eine neue Arbeitsstelle antritt. Aus gesundheitlichen Gründen muss er diese Stelle nach zehn Monaten wieder kündigen; er kehrt nach Deutschland zurück. Dass er weniger als zwölf Monate im Ausland gelebt hat, ist unproblematisch, da er aufgrund seiner Anstellung die Absicht hatte - sein Arbeitsvertrag belegt dies -, dauerhaft in Mexiko zu bleiben. Eine Zollbefreiung für sein zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldetes Übersiedlungsgut wäre in dieser Hinsicht also möglich.
Das würde also bedeuten: Ich "ziehe" in die Usa. Habe einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre. Nach 3 Monaten werde ich gekündigt, bin ganz traurig, und muss wieder zurück.
Weiss jemand wie hoch die chancen sind, mein dort erworbenes KFZ Steuerfrei in D einzuführen? Nur so rein theoretisch natürlich...
Zweite Situation: Ein naher Verwandter US-Staatsbürger (Bruder, Tante, Onkel etc.) kauft in den USA ein Fahrzeug und verkauft kurz darauf zu einem "Freundschaftspreis" an die Verwandschaft in Deutschland. Ist in dem Fall die Verzollung auf den Kaufpreis zu zahlen oder hat der Zoll da tatsächlich das Recht, den Wagen zu schätzen und aufgrund dessen zu verzollen? (Habe mal etwa sin der Richtung bei ADAC gelesen.)
Und wie siehts eigentlich mit der Umrüstung für D aus? Gibts da inzwischen was neues?
Das sind alles brotlose Künste und viel zu viel Aufwand für viel zu wenig Ertrag!
Man kann dann lieber das Auto als fast neues "Gebrauchtfahrzeug" von "jemandem" kaufen und damit die Geschichte viel schneller und eleganter über die Bühne bringen.
Sorry, nichts für ungut, ich möchte Dir nicht zu nahe treten, bitte sei nicht böse.
Cord
Zitat:Aber der Preis: $43,150 macht nach aktuellem Kurs etwa 32,689 Euro (Jaja, ich weiss: Plus Shipping,Zoll&MwSt.)
Es ist auch noch zu bedenken, dass die Zollämter nicht die Tageskurse verwenden, sondern jeden letzten Mittwoch im Monat den Dollarkurs fürs Verzollen für die nächsten 4 Wochen festlegen:
Momentaufnahme heute : 1.30 Dollar pro Euro
Bei der Bank ist der Dollar heute und hier für 1.29 Euro zu haben (Travellerschecks).
Das Verzollen kann recht kurzweilig sein - wenn man ne Ader für Behördenhumor hat :
Beispiel :
Während mein neues Fzg. auf dem Schiff gen Bremerhaven strebte, ging ich mit allen Unterlagen zum hiesigen Zollamt, um mir ausrechnen zu lassen, was wohl in Bremerhaven zu zahlen sein würde.
Die Herren fühlten sich geehrt und auch herausgefordert, mir die genaue Summe auszurechnen, die ich dort zu entrichten hätte.
Im Vertrauen auf das deutsche Beamtentum habe ich diese Summe beim Zollschalter in Bremerhaven abgezählt aus einem Umschlag entnommen....
Das sorgte schon mal für Aufsehen und Nachfragen, wer das wohl ausgerechnet hätte
Nach wahrheitsgemässer Aussage, das hätte der heimische Zoll gemacht, fühlten sich die Experten dazu herausgefordert, "mal zu sehen, ob die Kollegen das auch richtig gemacht haben".
Ergebnis war, dass man feststellte, dass die Kollegen die Transportkosten von Bremerhaven zum Wohnort des Impotierenden in ihrer binnenländischen Unwissenheit falsch berechnet hätten -trotz und gerade bei Selbstabholung. Auch in der Berechnung der Leuchtmittelsteuer schienen sich gravierende Unterschiede bei den Ermessensspielräumen herauszustellen.
Erleichtert, nun doch ganz legal mein doppelt zollberechnetes Fahrzeug in Empfang nehmen zu können, zückte ich nochmals meine Brieftasche und verliess unter mehrfacher Versicherung meiner Hochachtung für die wirklich Wissenden den Zollbezirk.
Solche Zollerklärungen machen wir über einen Zollagenten.
Das klappt, gibt keine doofen Rückfragen und wenn der Wert einigermassen ok ist, dann kommt man damit auch durch.
Da gibt es dann auch keine Olympiade der am besten rechnenden Zollbeamten.
Cord