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Mit altersbedingter zunehmender Vergesslichkeit lassen sich aus eigener Erfahrung einige doppelte Wege nicht immer vermeiden. Portemonnaie liegenlassen, Handy vergessen, Hund noch zuhause, Frau nicht dabei...... Da fährt man schon mal 4 Mal die gleiche Strecke. Strafbar?🙄🤔
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Zumindest drei der vier Punkte sind nicht unnütz.....
Grüße
Udo
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14.01.2021, 22:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2021, 22:36 von Gelber Bengel.)
Das schreibt auch nur ein lonesome Cowboy, Udo!😉 Mir drohen bei solchen Sprüchen normalerweise Essens- und Liebesentzug!🙄🤨
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Das Warmlaufenlassen ist generell wenig empfehlenswert und noch weniger beim Direkteinspritzer mit großem Hubraum. Der Kraftstoff kondensiert verstärkt an der Zylinderwand und zerstört lokal den Schmierfilm an den Zylinderwänden/Kolbenringen.
(14.01.2021, 17:19)MikeG schrieb: (1) Der Fernstart ist in der EU zulässig - sowohl die Technologie als auch deren Betätigung.
[...]
Woher hast du diese Information? In Deutschland kann dies ja alleine durch §30 StVO nicht zulässig sein (hat auch noch mit der Diebstahlsicherung zu tun):
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Hat ja bereits Edgar geschrieben. Du verursachst durch den Fernstart ja unnötigen Lärm und eine vermeidbare Abgasbelästigung, da du ja nicht im Fahrzeug sitzt und deswegen auch nicht gleich losfahren kannst.
Gruß Martin
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14.01.2021, 23:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2021, 23:47 von Gelber Bengel.)
Wieso ist dann beim aktuellen 7er BMW eine Ausparkvorrichtung verbaut und erlaubt die das Auto fremdstartet und selbstständig aus der Lücke fährt ohne dass jemand drin sitzt?🤔 Ich denke dass das schon genau überprüft wurde und eine Fremdstarteinrichtung per se nicht bedenklich sein muss.
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BMW und S-Klasse sind hier sicher falsch gepostet. Das hat doch mit dem Thema nichts gemeinsam ?
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Ich denke schon. Es steht ja auch die Frage der Sinnhaftigkeit einer Fremdstarteinrichtung und deren Legalität im Raum. Es gibt sie und sie ist anscheinend erlaubt. Ob bei der C7 oder bei BMW oder MB. Ob man sie braucht oder nicht muss doch jeder für sich selbst entscheiden. Der Poser Gedanke vor der Eisdiele sollte dabei jedoch hinten anstehen.