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Bei uns wird eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichengröße erteilt (100 EUR je Kennzeichen) die immer mitgeführt werden muss. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nichts.
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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da könnte was dran sein.... Eure Einwände klingen logisch.
Wie sieht es denn mit Engschrift aus?
Ich habe letztes Jahr bei der Zulassung meines Opel Astra ohne Nachfrage ein 42cm Kennzeichen mit 5 Elementen bekommen wo
das "MH" in Engschrift ausgeführt wurde. Das haben die ohne ein Wort zu verlieren abgestempelt.
Grüße
Thomas
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Glücksritter, Thomas! Das macht heute kein Amt mehr auf bloße Nachfrage.
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Martin, das kleine Kennzeichen hatte mir kein Glück gebracht.... das KFZ ist kürzlich an der Hobeisenbrücke (die kennst Du ja) verschrottet worden
Grüße
Thomas
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10.09.2022, 00:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2022, 00:53 von zuendler.)
Beim Abmelden habe ich mal mein nacktes vorderes als hinteres vorgezeigt.
Beim Anmelden hätte ich darauf ein neues Siegel bekommen und dann zwei hintere gehabt.
Aus so einem kann man ja ein vorderes machen.
Aber das war mir auch zu heiss, habs sein lassen, weil so ohne Siegel gabs nie Schwierigkeiten
und im Zweifel 30€ statt nem Verfahren.
gruss,
zuendler
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die C5 bin ich vorne stets mit ungestempelt KKR Schild gefahren und hatte das amtlich zugeteilte Schild hinterm Sitz griffbereit.
Da hat tatsächlich nie jemand nach gefragt....
Grüße
Thomas
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Hallo Thomas,
das ist auch die beste Methode weil die Sanktion dafür, wenn es tatsächlich moniert wird, am geringsten ausfällt. Das kann man riskieren, ------- Ich hoffe, deiner Frau geht es gesundheitlich wieder besser, viele Grüsse an sie,
Gruss RainerR
RaRo
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Danke Rainer...sie kämpft
Grüße
Thomas
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(09.09.2022, 23:56)C1-Matthias schrieb: Bei uns wird eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichengröße erteilt (100 EUR je Kennzeichen) die immer mitgeführt werden muss. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nichts.
Gruß
Matthias
Hab's letzte Woche noch beim Gutachten an einer C3 BB gehabt. Da stand in der ZB 1 ".... Kennzeichengröße XY erteilt gem. Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten vom ...." Mitführen muss man die natürlich trotzdem.
Viele Grüße
Martin
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Ich habe mehrere Autos, bei denen die amtlich gesiegelten kleinen Kennzeichen nicht in die Papiere eingetragen sind.
Eine Ausnahmegenehmigung ist dafür sicher nicht zwingend vorgeschrieben.
Bei der von Tom vorgeschlagenen Online-Anmeldung hätte ich kein Problem damit, bei vorliegendem TÜV-Gutachten das auch auf kleinem Kennzeichen zu siegeln.
Das ist eine zulässige Kennzeichengröße, keine Urkundenfälschung und man kann im Zweifelsfall mit dem Amt trefflich darüber diskutieren, ob überhaupt irgendein Verstoß vorliegt.
Das fände ich jedenfalls noch entspannter, als mit kleinem ungesiegelten Kennzeichen durch die Prärie zu fahren.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!