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(29.06.2024, 08:08)colonel schrieb: Ich ordne das mal ein und fasse zusammen:
Prinzipiell hast Du das genau erfasst, bis auf eine Bedingung: Wenn das Fahrzeug zu 100% original ist und keinerlei Veränderungen nach Werksauslieferung vorgenommen wurden, greift die staatliche Willkür nicht.
Allerdings kann das mitunter schwierig werden, wenn es z.B. um Ersatzteile für Defektausfälle geht, welche im Original nicht mehr erhältlich sind.
Wenn unvernünftige Fahrzeuge wie meines Spaß machen, ist die Unvernunft vernünftig.
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Hallo
@ colonel. Alex, genau so scheints zu sein. Und leider nicht nur im Fahrzeugbusiness. Schöne Zusammenfassung.
MfG.
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29.06.2024, 10:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2024, 11:21 von Gelber Bengel.)
Was Colonel da einordnet und zusammengefasst hat, entspricht wenn auch etwas sarkastisch formuliert, den momentanen Gegebenheiten. Entgehen kann man dem Ganzen, indem man versucht, im eigentlichen Sinne der gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung des H Kennzeichen Vorteils strikt in diesem Rahmen zu bleiben.
Die momentan hochkommenden juristischen Streitfälle beschäftigen sich überwiegend mit Fahrzeugen, bei denen versucht wurde, diese zugegebenermaßen leider oft recht schwammig formulierten Vorgaben nach oben auszuloten oder mit windigen Argumentationen eine Sanktionierung der eigenen Wünsche zu erlangen. Da wird auch schonmal verbal und moralisch Druck auf den jeweiligen Prüfer ausgeübt und da TÜV, Dekra und Konsorten zwar staatlichen Kriterien unterliegen, zuletzt aber als Wirtschaftsunternehmen einem Gewinnansinnen unterliegen, kommt es eben auch zu Grenzüberschreitungen mit den genannten Folgen. Das ist bei der HU nichts anderes.
Ich sehe diese Vorkommnisse als erwähnenswert aber nicht dramatisch an, da der überwiegende Teil der Besitzer davon gar nicht betroffen ist. Wer versucht, wie auch schon in diesem Thread mehrfach geraten, sich einen willigen und zugeneigten Prüfer zu suchen, um zum Beispiel eine Raptor Lackierung als regelkonform erklären zu lassen, läuft eben Gefahr, selbst eines Tages bei der HU Pech zu haben oder das mögliche Pech mit den bekannten Folgen weiterzuverkaufen.
Die Prüfer selbst sind mit den Möglichkeiten der Auslegung des Paragraph 23, wie viele von ihnen selbst eingestehen, häufig überfordert. Da gibt's leider nicht immer die gewünschte Eindeutigkeit von richtig oder falsch. Wie ich vorher schon mal schrieb, steht die weitere Existenz des Paragraph 23 in der jetzigen Form auf Seiten der Gesetzgeber momentan auf dem Prüfstand, da die finanziellen "Engstellen" der Bundesregierung zum Umdenken anregen und die zulassungsstarken Baujahre der 90er den Verlust noch ansteigen lassen. Der angedachte Segen der eigentlich guten Idee bei Einführung der Regelung wird für den Staat anscheinend zunehmend zum Fluch.
PS: Wäre ich Prüfer, würde ich mit Wissen um die Regressmöglichkeiten und dem daraus sonst noch einhergehenden Ärger bei der Ersterteilung eines H Kennzeichens doch keine Grenzfälle mehr durchwinken. Frei nach dem Motto: Lieber einen unzufriedenen Kunden wegschicken als Monate oder Jahre später einen Haufen unangenehmer Fragen beantworten müssen.
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Zitat:die zulassungsstarken Baujahre der 90er den Verlust noch ansteigen lassen.
Das Argument ist nur bedingt richtig, da die zulassungsstarken Baujahre der 90er aufgrund ihrer Abgaseinstufungen schon so niedrig besteuert werden, dass in den meisten Fällen die Steuer für ein H-Kennzeichen höher ist als die bei einer regulären Zulassung.
Beim Euro3-Benziner ist die reguläre Zulassung bis zu einem Hubraum von 2,8 Liter günstiger, bei 7-Monate-Saisonzulassung sogar bis knapp 5 Liter - bei Dieselmotoren sind es 1,2 Liter regulär und 2,2 Liter bei Saisonzulassung.
Fiskalisch brächte eine Einschränkung der H-Zulassung zumindest bei Benzinern praktisch nichts, bei Dieselfahrzeugen nicht viel.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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29.06.2024, 14:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2024, 14:14 von Gelber Bengel.)
Die komplette Revision der Regelung würde laut Aussage des Bundesrechnungshofs eine Einsparung von ca. 170 Mio. Euro jährlich ergeben können.
Auto Motor Sport:
"Laut Bundesrechnungshof (BHR) widerspricht die vergünstigte Kfz-Steuer für Oldtimer, die als Alltagsauto genutzt werden, den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Darüber hinaus gehen dem Bund durch die "rasante Zunahme" der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen jährlich 170 Millionen Euro an Steuernahmen durch die Lappen."
Weiteres Ziel wäre, wie genannt, die nicht gewollte Ausbreitung/Nutzung als Alltagsfahrzeuge, die mit Autos aus den 90ern aufgrund ihrer Tauglichkeit verlockend ist. Ich bin mal gespannt, wie sich das in diesen Zeiten politischer Irrungen und Wirrungen so entwickelt. Martin Stromberg von Classic Data sitzt im politischen Ausschuss für die Bewahrung historischen Kulturguts und wird mir berichten.
Hier übrigens mal Beschlüsse des entsprechenden Ausschusses der FDP. Die klingen positiv ambitioniert. Ob man damit durchkommt, halte ich leider für zweifelhaft, zumal die Frage nach der Zukunft der FDP nach den nächsten Wahlen mehr als offen ist.
https://www.fdpbt.de/sites/default/files...rzeuge.pdf
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29.06.2024, 16:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2024, 16:50 von colonel.)
(29.06.2024, 14:13)Gelber Bengel schrieb: Die komplette Revision der Regelung würde laut Aussage des Bundesrechnungshofs eine Einsparung von ca. 170 Mio. Euro jährlich ergeben können.
Mensch, das wären ja vier neue Radwege in Peru! Oder drei neue "umweltschonende Bussysteme" in Lateinamerika. Oder 80 Projektzuschüsse zur Finanzierung kostenloser Fährfahrten von Nordafrika nach Kiel. Oder 1/3 der Covid-Soforthilfe, die das BMZ an Marokko ausgezahlt hat oder 1/3 der Gelder zur Verbessung klimafreundlicher urbaner Mobilität in Indien, also der Schaffung von Fahrrad- und Fußwegen, Park + Ride-Fazilitäten sowie Fahrertrainings und Maßnahmen zur Kundenorientierung. (Quelle: Transparenzportal der Bundesregierung, https://www.transparenzportal.bund.de/de/)
Das sollten wir unbedingt machen!
Gruß, Alex
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29.06.2024, 17:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2024, 17:29 von Gelber Bengel.)
Genau! Unseren "Leithammeln/innen" sind damit aber bei weitem noch keine denkbaren, planerischen Grenzen gesetzt, was sie als nächstes mit dem dann Eingesparten anstellen könnten. Auf jeden Fall wäre dann endlich Schluss mit dem klimakonträren, staatssubventionierten Rumgestinke und Geblubber. 🤑😉
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Der aufgeblähte Bundestag kostet uns über eine Mrd. Euro im Jahr! Sich selbst eine üppige Versorgung, auch mit Mitarbeitern, genehmigen aber uns/die Oldtimerbesitzer zur Kasse bitten wollen!
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Die sattsam bekannte übliche Mentalität der Politiker.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer
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29.06.2024, 18:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2024, 18:09 von Gelber Bengel.)
Um wieder auf's Thema zu kommen und nicht ins Offtopic zu rutschen, hier mal eine Statistik von Zwischengas aus 2023 bezüglich der Anteile von H Kennzeichen bei den "neueren", deutschen Oldtimern. Schon erstaunlich, wieviel 190er, Gölfe und Co da mit H's unterwegs sind. Das ist unserem Staat wahrscheinlich der Dorn im Auge.
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Die absoluten Zahlen scheinen hoch. Vom gesamten Bestand sind es aber nur etwa 1,2%
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer
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