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Geistert ja gerade durch den Mail-Äther:
"Offizielle Empfehlung der DaimlerChrysler-Fuhrparkleitung:
Wenn's mal wieder schneller gehen muss, oder: Rechtsüberholen lohnt sich wieder ...
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen 'Dränglervorschrift' sollte man lieber gleich rechts überholen:
Draengeln: 250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Rechts ueberholen: 50 EUR und 3 Punkte
Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten
Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR + 2 Pkt"
Stimmen diese Angaben ?
Oder ist alles nur ein Fake
Grüße aus dem Sommerloch
Rüddy
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Naja, Seitenstreifen+rechts überholen wären dann aber 100,- Euro und 5 Punkte.
Gruß
Dirk
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Kombiniert bzw. addiert wird das nicht. Der Schutzmann wird sich wohl das schwerere Übel aussuchen und das per Buße einfordern.
Überholen auf dem Seitenstreifen wird wohl als Gefährdung im Straßenverkehr eingestuft und damit höher bestraft. Der Paragraph ist ja eigentlich für die Leute gedacht, die im Stau auf dem Standstreifen vorbeiziehen.
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Gruß, Alex
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Zitat:Daher: Für generelle freie Wahl der Seite beim Überholen !!!
...... da bin ich aber absolut dagegen!!!!!!!!
......weil: dann geht 5 Minuten später die Nummer mit "Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Deutschland" wieder voll los!!!
Die freie Fahrt auf deutschen Autobahnen funktioniert m.E. deshalb nur so gut, da die unterschiedlich erfahreren Autofahrer sich beim Überholen auf dieses Gebot einstellen/eingestellt haben. (....in den übrigen Ländern mit Höchstgeschw. fahren doch alle (fast) gleich schnell........).
Grüße
Uwe
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Unter bestimmten Umständen ist das "Rechtsvorbeifahren" doch sogar erlaubt? Weiß nur nicht exakt unter welchen Bedingungen (find's nicht mehr).
Mich amüsiert immer, wie ich auf deutschen Autobahnen überholen muß:
Auf der rechten Spur abbremsen, links einordnen, im Pulk am Überholten vorbeischleichen, rechts einordnen, beschleunigen....
Gruß
Klaus
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Zitat:Weiß nur nicht exakt unter welchen Bedingungen
Im Stop- and Go-Verkehr bzw. Stau/schleichendem Stau. Allerdings darf die Geschwindigkeit des Überholenden nicht sehr viel höher sein als die des überholten (angepaßt und mit Augenmaß kann man so eine Gummiformulierung definieren).
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Zitat:Im Stop- and Go-Verkehr bzw. Stau/schleichendem Stau. Allerdings darf die Geschwindigkeit des Überholenden nicht sehr viel höher sein als die des überholten
........ und genau deshalb bin ich gegen ´ne allgemeine Einführung. Dann müssen nämlich bei jeder Geschwindigkeit alle in etwa gleich schnell fahren --------> und das heisst: Höchstgeschwindigkeit...... wie in Frankreich, Holland, USA oder wo auch immer. Da kann man´s ja erleben............
Grüße
Uwe
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Wenn sich mal alle an das Rechtsfahrgebot halten würden wenn rechts frei ist gäbe es diese Diskussion erst gar nicht.
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