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Zitat:Die Werkstatt bescheinigt immerhin den Einbau nach Einbauanleitung und Anweisung des Herstellers und die Überprüfung auf abgasrevelevate Mängel - hält also mit Ihrer Beurkundung per AU-Siegel den Kopf für die Arbeit (eines Anderen ?) hin.
Nö. Das GAT Gedöns hat keinen Einfluß auf eine normale AU. Wenn das Auto noch keine neue AU benötigt muß die auch nicht neu gemacht werden. Aber das hatten wir auch alles schonmal ...
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Die AU muss trotzdem neu gemacht werden. Das wird auch von der einbauenden Werkstatt so bescheinigt. Es könnte ja bei nicht sachgerechter Montage eine Verschlechterung eingetreten sein, was durch die neue AU widerlegt wird.
Gruß, Midnight-Cruiser
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Ihr werdet Euch doch nicht wegen diesem Thema fetzen wollen?
Ich würde so etwas sowieso in einer Werkstatt machen lassen weil:
1. Ich nicht der große Schrauber vor dem Herrn bin
2. Die EURO2 Abgaswerte dann (vermutlich) auch wirklich eingehalten werden und ich die Eintragung bekomme und wenn nicht, ich dann
3. Jemandem auf die Füße stehen kann.
Und in der Werkstatt wird man dann auch sicher erfahren, was weiter getan werden muß.
Grüße
Michael
Kann hier mal einer was sagen, sonst heißt es wieder, ich müsste immer das letzte Wort haben.
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Zitat:Die AU muss trotzdem neu gemacht werden.
Nein muß sie nicht. Jedenfalls nicht in jeder Stadt und die meisten user haben's ohne AU hinbekommen wenn ich mich recht erinnere. Wenn das bei Dir in der Gegend wirklich so ist haste wohl PP gehabt.
e.
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Zitat:Original von Eike
Zitat:Die AU muss trotzdem neu gemacht werden.
Nein muß sie nicht. Jedenfalls nicht in jeder Stadt und die meisten user haben's ohne AU hinbekommen wenn ich mich recht erinnere. Wenn das bei Dir in der Gegend wirklich so ist haste wohl PP gehabt.
e.
Da ich mich auf dem Gebiet auskenne: Ihr habt beide teilweise bis ganz recht:
Die Werkstatt muss zumeist eine Abgasuntersuchung machen, weil dies oft Bestandteil des ganzen Verfahrens ist. Ein Blick in die ABE bzw. Einbauanleitung gibt da genauen Aufschluss. Wenn da steht, dass das Abgas zu untersuchen ist, dann ist dass so, auch wenn der eine oder andere das vielleicht nicht tun sollte. Wenn dies nicht gefordert ist, dann fällt dieser Prüfpunkt weg.
Mit der Abgasuntersuchung meinen die Hersteller (die Inhaber der ABE) in der Regel allerdings auch nicht genau die Abgasuntersuchung, die man als gesetzliche AU kennt, sondern eine Abgasuntersuchung wie im zugehörigen Gutachten/ABE beschrieben. Die ist oft sogar deutlich strenger ausgeführt als die AU mit gesetzlichen Grenzwerten. Die Grenzwerte der gesetzlichen GKat-AU-Prüfung sind bei Euro 1 und 2 sowieso gleich - daher die einmalige strengere AU, die in diesem Moment einer Funktionsprüfung gleichkommen soll, was bei höheren Laufleistung schon mal Schwierigkeiten bereitet.
Die Werkstätten kennen diesen Unterschied in der Regel nicht - aber denen ist das aber oft auch schnuppe. Die verkaufen den Kunden zusätzlich die gesetzliche AU, denn messen müssen sie ohnehin. Im Paket mit einer AU-Bescheinigung lässt sich der Preis besser darstellen.
Gruß
68er
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Die GAT-Nachrüstung (Nr. 37.100) für die C4 mit L98-Motor (179 + 182 kW) fordert übrigens folgendes:
- Durchführung einer gesetzlichen AU vor Einbau des GAT-EGS.
- Zusätzliche Messungen bei erhöhtem Leerlauf von ca. 3200 min-1 (mit C0<= 0,10 Vol% und HC <= 20ppm und 3800 min-1 (mit C0 <=0,15 Vol% und HC <= 20ppm). Lambda in beiden Fällen ein Zehntel strenger (0,98 bis 1,02) als bei der gesetzlichen AU.
Nach der Messung erst Einbau der ganzen Geschichte.
Gruß
68er
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Hallo @all,
habe von Opel R/heim über das Autohaus Jenal eine Herstellerbescheinigung bekommen.
Ziffer 14: Euro 2
Fiffer 14.1 0425
war heute morgen auf der Kreisverwaltung in Kaiserslautern und habe die C4 von E2 auf Euro 2 umschreiben lassen.
Hier die Kosten:
Gutachten vom GM-Autohaus Jenal in Homburg 69,60 Euro.
Neuer Fzg.-Schein bei der Kreisverwaltung 11,70 Euro.
Nächste Rechnung vom Finanzamt kommt im März, müsste nun um die Hälfte billiger werden !!!!!!!
Jürgen
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Seit wann kostet das was? Ich habe den Zettel damals kostenlos von Opel zugeschickt bekommen, hat nichmal Porto gekostet, lediglich eine E-Mail mit der VIN. Wenn das immer noch so ist, hat sich das Autohaus aber eine großzügige Aufwandsentschädigung erlaubt.
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Hallo Jupiter76,
Laut Aussage vom Opelkundendienst kostet das Gutachten jetzt Geld. Da der Kundendienst R/heim selbst keine Rechnung ausstellen kann/darf. Muss das ganze in Zukunft über einen GM – Händler abgewickelt werden.
Kosten liegen so zwischen 50 und 100 Euro, je nach Händler.
Das war die Aussage die ich im Dezember 2006 vom Opel Kundendienst hier in KL erhalten habe.
Jürgen
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@-all,
jep habe für die Saison März bis Oktober 2007 heute vom Finanzamt meine neue Steuer bekommen.......
2006 noch 589,00 Euro
nach der Umschlüsselung
2007 286,00 Euro
Jürgen
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