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keine mehr
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meine ist vom 5 März 1976
Gruß
Helmut
Denk'daran,fahr'mit deiner Vette nur so schnell,
dass du die bewundernden Blicke vom Straßenrand
noch wahrnehmen kannst.
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Baujahr,Farbe (2):
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nullskill ich denke so isses
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Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Wenn also ein derartiges Gutachten vorliegt muss/müsste die Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen vergeben.
Die Formulierung " Erste Zulassung " kann da durchaus widersprüchlich sein, aber es kommt ja auf die Pflege des Kulturgutes an.
Aber ob das so ein Kleingeist/in begreift??
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- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C7 (2014- )
Voraussetzung für die Zuteilung des H -Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges (also nicht der Beginn der Baureihe oder das tatsächliche Baujahr) mindestens 30 Jahre zurückliegt. Das ist die Vorschrift und da wird man keinen überzeugen können.
Gruß Edgar
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das heisst für mich: ...noch ca. drei Jahre warten :-(
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Die spinnen .... würde Obelix sagen
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nochmal ich - der das einfach nicht begreifen will.
Und bei Fahrzeugen die jetzt erst importiert werden und noch nie eine Zulassusng hier hatten?
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Bei diesen ist man gut beraten, wenn man sich einen Titel (amerikanische Zulassung)
geben lässt, mit der man hier in Deutschland bei der Einfuhr und TÜV Abnahme bzw.
Zulassung die Erstzulassung in (beispielsweise) Amerika belegen kann.
Diese wird dann eingetragen.
Mein Fahrzeug wurde 81 rübergeholt, da dachte man an sowas noch nicht.