Hallo
wenn ich das hier so lese wird mir Angst und Bange.
Also meine ist ja nun schon ein paar Jährchen stillgelegt und benötigt am Tag X eh ein Neuabnahme, oh Gott.
§45 (1) Ablassvorrichtung fehlt, ich hoffe die alten Eintragungen gelten auch jetzt noch
Den Tacho original in Meilen, ach herje, Markierungen müssen sich unheimlich genial machen auf der Tachoscheibe
ich hoffe das bleibt mir erspart.
Und natürlich ist der Wegstreckenzähler auch in Meilen und beides ohne Eintragung, hat wohl seiner Zeit niemanden interessiert.
Dafür wurde die grüne Kontrolleuchte §53a (4) eingetragen, Seitenmakierungsleuchten §49a (1) vorn und hinten. Zwei Rückstrahler §49 a (1) zusätzlich, wie meinen die das mit den zwei Rückstrahlern
Und dann §54 (2) Nr.2 Blinkleuchten rot - sind dieses jetzt alle Blinkleuchten oder nur die hinteren oder doch die seitlichen HILFE
Weiß hier jemand ob die alten Eintragungen übernommen werden auch wenn der Wagen jahrzehnte abgemeldet war?????
Gruß Andreas