H-Zulassung und LPG
#1
Eine Frage beschäftigt mich schon seit einigen Wochen. Kann man ein Fahrzeug welches eine H-Zulassung hat auf LPG-Betrieb umrüsten ohne den Status zu verlieren? Meines Erachtens muss doch nur sichergestellt sein das eine solche Anlage auch zu Produktionszeiten des Fahrzeugs schon auf dem Markt war und auch damals verbaut wurde. Da stellt sich die Frage seit wann gibt es die LPG-Anlagen für Pkw schon? In Holland meine ich schon vor vielen vielen Jahren Fahrzeuge mit LPG gesehen zu haben.

Ist doch sichr für die Leute von Interesse die ihren Oldtimer jaden Tag nutzen wollen.

Spiele mit dem Gedanken mir einen alltagstauglichen Oldie als Geschäftswagen zu leasen.

Knut
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#2
Ich bin mir nicht sicher, was die gewerbliche Nutzung in Kombination mit der H-Zulassung angeht (war sicher nicht das was der Gesetzgeber sich gedacht hat), aber Gasanlage und H-Zulassung war zumindest in meinem 57er Chevy kein Problem
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#3
Hallo Knut,

ich habe das Merkblatt für die Kriterien der H-Zulassung gerade nicht zur Hand, bin aber sicher, dass dort eine Umrüstung der Motoren auf Gas ausdrücklich ausgeschlossen war.

Logisch, falls es derartige Anlagen für den betreffenden Wagen vor 20 Jahren gab, dann müsste es gehen.

Logisch auch, dass Du nach einer Umrüstung trotzdem mit Glück eine Zulassung bei Deinem TÜV bekommen kannst. Da würde ich Kontakt mit den zuständigen Prüfer aufnehmen, im Rahmen meiner Zulassung auf H-Kennzeichen habe ich damit gute Erfahrung gemacht.

Gruß Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#4
Das kommt wohl auf den Prüfer an. Mein Prüfer würde es mir eintragen. Einfach mal beim TÜV anfragen. Kannst ja argumentieren das dadurch die Umwelt geschont wird, da die Abgaswerte sich verbessern.

Gruß
Harald
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#5
Ob das eintragungsfähig ist weiss ich nicht, aber was anderes ist sicher: wenn Du einen Wagen als Geschäftswagen nutzt bekommst Du kein H- dazu muss das Fahrzeug "überwiegend zur Pflege des automobilen Kulturguts" verwendet werden; da hat´s schon Prozesse drum gegeben, alle mit eindeutigem Ausgang: beides zusammen geht nicht.
Ehrlich gesagt finde ich das auch vollkommen richtig!
Greets
Gregor


[Bild: 47799074-c7-garage-floor-emblem-c7-logo-with-script.jpg][Bild: 6331_05_09_17_1_51_10.jpeg]
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#6
hallo,

habe von der sache zwar keine ahnung, aber schau mal hier.

https://cgi.ebay.ch/Mercedes-Benz-200-Au...dZViewItem

da ist ein alter mercedes mit lpg und h-zulassung. sollte doch bei dir dann auch möglich sein.
wünsche dir auf jedenfall viel glück.

grüsse
sascha
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#7
Danke für die Informationen.
Das Fahrzeug wird nicht gewerblich genutzt da ich Freiberufler bin. Das es sich im Betriebsvermögen befindet steht ja nicht in den Fzg-Papieren, warum sollte dies also die H-Zulassung beeinträchtigen? Das ist lediglich eine Sache zwischen dem Finanzamt und mir.

Es gibt inzwischen Firmen die sich auf das Leasing von Oldtimern für Freiberufler spezialisiert haben. Nach dem Stress mit dem Finanzamt wegen der Corvette als Geschäftswagen hab ich keine Lust mehr auf den Müll und würde damit die lästige Führung eines Fahrtenbuches vermeiden. Ein 68er Charger mit BB fände ich irgendwie geil als Geschäftswagen. Wirtschaftlich kann man so ein Teil aber nur mit LPG bewegen.

Dann versteure ich 1% des Listenpreises von 1968 und setze die Leasingraten dagegen. Falls die Finanzamtswillies dann rumzicken hau ich ihnen ihre eigene Entscheidung bzgl der Vette um die Ohren, da soll ich nämlich nun 1% des LP versteuern. Nur das den LP eh kein Mensch je gezahlt hat interessiert die Jungs nicht. Also dreh ich den Spieß um. Das ist der Vater des Gedankens. Und nun bitte keine erhobenen Zeigefinger weil das ja völlig unmoralisch ist. Unser Steuersystem provoziert solche Aktionen geradezu.

Knut der lieber pauschal 25% ohne irgendwelche Ausnahmen Steuern zahlen würde, als sich mit Tricks auf diesen Wert zu hangeln.
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#8
Gasanlage und Hakenzeichen schließen sich aus. Wenn der Prüfer es trotzdem einträgt - Glück gehabt. Man sollte dann nur darauf achten, alle zwei Jahre zu dem gleichen TÜVler zu fahren.

Hakenzeichen und Gewerbe schließen sich ebenfalls aus, wie bereits mehrfach oben ausgeführt. Auch wenn manche Leute es trotzdem tun (Hochzeitsfahrten, Oldtimervermietung, etc.).

Steuern: Die 1,5% Regelung trifft bei Oldtimern nicht auf den damaligen Neuwert zu, sondern auf den gutachterlichen Zeitwert. Habe deswegen schon einen Prozess verloren.
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#9
Hallo Frank,
das ist ja hochinteressant! Würde gerne mehr über dieses Verfahren wissen, da ich im Moment einen Rechtsstreit mit meinem FA wegen der Vette habe. Dort will man nicht den Fahrzeugpreis welcher für die Leasingrate zugrunde gelegt wurde in die Berechnung einbeziehen sondern den Listenpreis. Angeblich gibt es da keinerlei Spielraum und der LP ist IMMER maßgebend. Falls es nun eine Entscheidung gibt die den Marktwert zugrunde legt wäre das sehr interessant. M.E. können die FA nicht je nacch Gusto entscheiden, sondern müssen schon eine Linie fahren. Wäre ja wirklich interessant was sie dann in meinem Fall machen würden. Corvette Listenpreis Charger Marktwert?????

Wie schon geschrieben für Infos bzgl der Sache wäre ich Dir dankbar, gerne auch per PN bzw E-Mail.

Gruß Knut
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#10
Hallo Knut Hallo-gruen

Was ist FA Frage

Gruß Heinz Prost!
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