27.05.2009, 14:22
Hallo, ich habe einige Probleme mit der Verdecksteuerung meines 05'er Cabrios.
Gelegentlich ohne ersichtlichen Grund und immer wenn der Vorgang des Öffnes oder Schließens unterbrochen wird, schließt der Verdeckkasten nicht mehr, weil wohl die Stellung des Bügels im Verdeckkasten nicht so weit oben ist, dass das Schloss der Klappe hineingreifen kann. Ich kann dann durch betätigen eines kleinen Hebels rechts neben dem Schloss in der Klappe den Bügel nach oben fahren. Wenn er dann in der obersten Stellung steht funktioniert das Schließen des Verdeckkastens wieder.
Ich habe das jetzt mal bei einen 08'er Modell ausprobiert, hier trat der Fehler nicht auf.
Hatte einer von euch schon mal das gleiche Problem? Ist das ein Fehler in der Steuerung oder bei 05'ern der Normalfall. Ich habe noch Garantie bis 8/2010 und Gewährleistung bis 8/2009. Weil ich den Fehler von Anfang hatte und auch beanstandet habe, sollte neben einer eventuell wieder auflebenden Garantie auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht durch den Händler greifen. Die erste Beanstandung kurz nach Auslieferung im Sept. 07 brachte übrigens kein Ergebnis. Damals wurde mir gesagt, dass es kein separates Steuerungsmodul gäbe und der Fehler nicht nachvollzogen/geortet werden konnte.
Gert
Gelegentlich ohne ersichtlichen Grund und immer wenn der Vorgang des Öffnes oder Schließens unterbrochen wird, schließt der Verdeckkasten nicht mehr, weil wohl die Stellung des Bügels im Verdeckkasten nicht so weit oben ist, dass das Schloss der Klappe hineingreifen kann. Ich kann dann durch betätigen eines kleinen Hebels rechts neben dem Schloss in der Klappe den Bügel nach oben fahren. Wenn er dann in der obersten Stellung steht funktioniert das Schließen des Verdeckkastens wieder.
Ich habe das jetzt mal bei einen 08'er Modell ausprobiert, hier trat der Fehler nicht auf.
Hatte einer von euch schon mal das gleiche Problem? Ist das ein Fehler in der Steuerung oder bei 05'ern der Normalfall. Ich habe noch Garantie bis 8/2010 und Gewährleistung bis 8/2009. Weil ich den Fehler von Anfang hatte und auch beanstandet habe, sollte neben einer eventuell wieder auflebenden Garantie auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht durch den Händler greifen. Die erste Beanstandung kurz nach Auslieferung im Sept. 07 brachte übrigens kein Ergebnis. Damals wurde mir gesagt, dass es kein separates Steuerungsmodul gäbe und der Fehler nicht nachvollzogen/geortet werden konnte.
Gert
GV