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Zitat:Original von corvette_fever
Zitat:Original von 19Corvette92
Eigentlich ja auch nicht zulässig, da ein Tacho voreilen MUSS.
Das ist schlichtweg falsch.
Bei Motorrädern.. PKW wahrscheinlich sehr ähnlich:
Zitat:Der Gesetzgeber schreibt eine Voreilung vor, damit sichergestellt wird, daß nie zuwenig angezeigt wird. Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§ 57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Tachos dürfen voreilen, jedoch nicht nachgehen. Die Tachogenauigkeit verändert sich mit dem Reifenumfang. Ein alter, abgefahrener Reifen hat weniger Abrollumfang. Bei gleicher Geschwindigkeit muß sich ein alter Reifen öfter drehen als ein neuer. Die Folge : Der Tacho zeigt mehr an. Der Reifen liefert durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist im Reifenbau beim "Abrollumfang" ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordnung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Tacho. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: Eine um 3 mm reduzierte Profiltiefe kann zu 1 % Abweichung führen, auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können sich messbar auswirken.
Gruß, Mathias
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Das von Dir zitierte hast Du auch gelesen?
Ein Tacho darf nicht zu wenig anzeigen. Er darf jedoch genau gehen. Wenn Du Langeweile hast, nimm Dir folgende Vorschriften zur Brust:
§ 57 Abs. 2 StVZO
Dieser verweist auf:
Anhang der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 196 S. 1), geändert durch die Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 177 S. 15), der Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über den Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 106 S. 1).
Viel Spaß beim nachlesen. Ein 100% anzeigendes Geschwindigkeitsmessgerät ist völlig rechtmäßig.
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Zitat:Original von corvette_fever
Das von Dir zitierte hast Du auch gelesen?
Klar habe ich es gelesen..
Wir die Geschwindigkeit denn an der VA oder HA bei der C4 abgetastet?
Gruß, Mathias
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...oder am Getriebe ?
Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
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Zitat:Wir die Geschwindigkeit denn an der VA oder HA bei der C4 abgetastet?
Wieso, ist dein Auto vorne schneller als hinten??
Frank
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Zitat:Original von man-in-white
Zitat:Wir die Geschwindigkeit denn an der VA oder HA bei der C4 abgetastet?
Wieso, ist dein Auto vorne schneller als hinten??
Frank
Nein, aber da, ich glaube es waren 5 Prozent Abweichung, zwischen VA und HA beim Abrollumfang durchaus zulässig sind,
kann es deswegen zu zwei Verschiedenen Geschwindigkeitsmesswerten kommen..
Gruß, Mathias
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Bub, die Geschwindigkeit, die gemessen wird, hat nichts mit Deinem Abrollumfang zu tun.
Egal, mit welcher Drehung Du das Schwein die Klippen runterschubst. Gemessen wird die Geschwindigkeit des Falls.
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Nur mal so eine ganz abwegige Idee:
Der Autohersteller stimmt das Gesamtsystem so ab, daß der Tacho die korrekte Geschwindigkeit anzeigt, egal ob er den Antrieb für den Tacho an der vorder- oder Hinterachse oder am Getriebe abnimmt
Wenn die Reifen verschleißen ändert sich minimal die Abweichung, das ist alles.
Nur, wenn man z.B. den tachoantrieb von der Vorder auf die Hinterachse umändert muss man den Reifenumfang berücksichtigen.
Frank
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Post ist da,
hatte genau 110km nach Abzug der Toleranz drauf.
Es war aber wohl doch kein Baustellenbereich mit 70er Begrenzung mehr.
Somit nur 10 Euro und keinen Punkt.
Schöne Grüsse aus dem Weserbergland
Theo Erwin
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na Glück gehabt.....
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