22.04.2002, 21:01
Die Nebelschlussleuchte ist erst ab einem gewissen Baujahr vorgeschrieben.Glaube Anfang der Neunziger-mach mich mal schlau...das gleiche gilt für Scheiwerferhöhenverstellung.
Dritte (sechste) Bremsleuchte
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22.04.2002, 21:01
Die Nebelschlussleuchte ist erst ab einem gewissen Baujahr vorgeschrieben.Glaube Anfang der Neunziger-mach mich mal schlau...das gleiche gilt für Scheiwerferhöhenverstellung.
22.04.2002, 23:08
Also die Nebelschlussleuchte ist Pflicht. Hier der § 53 der alles hierzu regelt:
"§53d Nebelschlußleuchten (1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht. (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein. (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein. (4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten. (5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden. (6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt. " @Jochen aus G. Bei mir kann man den Hupton im optionen Menü aktivieren. Ist aber u.U. etwas anders als bei Dir, da ich ne US Version habe. Was sagt denn Dein Manual dazu ? Dort müsste auf jeden Fall die Möglichkeit beschrieben sein wenn es denn möglich ist ! Jochen aus M
22.04.2002, 23:17
Hallo, Jochen aus M.
Schön, daß Du wieder an Bord (am Board) bist. Hast Du Deinen Umzug gut überstanden? In der Bedienungsanleitung steht nicht zum Thema Hubton. Ich kann mich aber bestens daran erinnern, daß, als ich den Wagen abgeholt habe, im Ausstellungsraum das Hupen noch war und dann vom Verkäufer wegprogrmmiert wurde. Ich hatte den Wagen bei Delo im Hamburg abgeholt, gekauft wurde er aber in Kassel (Die beiden GMler hatten untereinander ihre Fahrzeuge getauscht, so daß ich sehr schnell mein Wunschauto bekommen habe) Ich hatte mich an den Quittungston gar nicht mehr erinnert und kam erst wieder darauf, als wir in USA im Urlaub beim Leihwagen so etwas hatten. Und jetzt mit der entsprechenden Verzögerung kann sich natürlich in Hamburg keiner mehr erinnern und mein Kasseler GMler sagt, das sei nicht möglich, ohne die Nebelschlußleuchten abzuklemmen. Pikanterweise habe ich mir gerade einen Euro-Blazer gekauft, dessen Nebelschlußlicht funktioniert und der trotzdem den Quittungston abgibt. Dein Namensvetter aus G.
Wieviel PS? AUSREICHEND!
22.04.2002, 23:41
Huch-und nu? Keine Nebelleuchte und ich muß im Juni zum TÜV! Es ist auch noch nie eine drangewesen und in der Zulassung steht aber nichts von Ausnahmegenehmigung.Kann es sein daß die TÜV`ler das Fehlen übersehen haben? Sie prüfen ja meist nach der Methode: Was da ist wird geprüft....
Gruß Eckaat
23.04.2002, 01:38
Kann es ausserdem sein, dass importierte Fahrzeuge kein Nebelrücklicht nachrüsten müssen (im Gegensatz z.B. zu den Scheinwerfern)?
rätselnden Gruß aus Berlin Helmut
Gruß aus Berlin
Helmut
23.04.2002, 01:49
Zitat:Kann es ausserdem sein, dass importierte Fahrzeuge kein Nebelrücklicht nachrüsten müssen (im Gegensatz z.B. zu den Scheinwerfern)?Mmmh,Michel Hoppe meinte ja in unserer ein Europamodell erkannt zu haben,aber die hätten dann ja sicher von Haus aus solch eine Leuchte besessen???? Verwirrte Grüße Eckaat
23.04.2002, 07:18
Kann eigentlich nicht sein, da die Euro-Modelle nur die seltsamen unsportlichen Spiegel haben.
Bei meiner Kiste ist die Bremsleuchte versteckt neben dem Auspuff. Wurde aber auf jeden Fall nachgerüstet (der Schalter sieht ein wenig unprofessionell aus ) @Helmut: Habe ich da auf Deinen Fotos nicht auch etwas Rotes unter der Heckmaske blitzen sehen? Gruss Andreas
Viele Grüße
Andreas
23.04.2002, 10:35
Bei meiner US Version ist selbstverständlich eine Nebelschlußleuchte vorhanden, wundert mich eigentlich sehr, daß bei einigen der Tüv Mensch nicht drüber gestolpert ist. Das ist doch u.a.eines der ersten Sachen die überprüft werden.
Peter/Hamburg Nr.12
23.04.2002, 11:37
Also in USA weiß man noch nicht mal was ein NSL ist. Jede US Corvette die eine hat, hat eine nachträglich eingebaut bekommen. Evtl. gibts wirklich eine zeitliche Regelung das ältere Modelle keine brauchen. Stellt euch mal ne 58er mit NSL vor
Jochen
23.04.2002, 16:10
also ich muss hier mal jetzt den Schlaumeier spielen...ich habe diese Frage mal direkt zum lieben TÜV gemailt , und eine sehr freundliche Antwort bekommen , die sa lautet:
Guten Morgen, die Übergangsvorschriften finden sie im §72 StVZO. Gute Übung wäre, wenn Sie dort unter §53d nachschauen würden, da ist der Zeitpunkt , nämlich der 1,1,1991, genannt. Die StVZO finden sie auch unter http://www.stvzo.de Also Vetten,die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden,brauchen schlicht und einfach keine , also keine Sorgen wegen TÜV Eckaat... |
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