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Das Problem (für manche auch das Glück) ist, das im Prinzip jeder Prüfer nach seinem gutdünken sein eigenes Süppchen kochen kann.
So fahren in NRW Käfer rum, die mit dem Original nix mehr zu tun haben, während man in Bayern sich auf stundenlange Diskussionen einlassen muß, ob es für den Alfa in 1970 schon Alufelgen gab, oder nicht ...
Ich glaube trotzdem irgendwie nicht das eine bundeseinheitliche Regelung für alle von Vorteil wäre...
Gruß Marijn
PS: Jaaaaaa mein nächster Stern
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Zitat: Seine hat aber noch die Ausparungen für die tailpipes in der Heckschürze, war das dann auch original ?
Mein Auto wurde original ohne die Option "N14" (Sidemount Exhaust) ausgeliefert. Die Umrüstung war eine sog. "Dealer installed Option". Zwar hätte ich die Aussparungen in den Rear-Panels verschließen lassen können, aber ich stehe dazu, daß die Sidepipes nicht dem Werks-Auslieferungszustand entsprechen. Außerdem könnte ich auf dieses Weise - wenn ein potentieller Käufer (keine Angst: ich verkaufe niemals freiwillig) Wert auf den Zustand gemäß Tank-Sticker legt, problemlos wieder auf Standard-Exhaust zurückrüsten.
Was jetzt das eigentliche Thema "H-Kennzeichen und Originalität" angeht, vielleicht zum besseren Verständnis nur noch soviel:
Die "Customizer" beklagen sich regelmäßig, sie würden von TÜV und Gesetzgeber ausgegrenzt und reklamieren "gleiches Recht für alle" für sich.
Meiner Meinung nach zäumen sie aber hier das Pferd von hinten auf:
Es ist eben nicht so, daß jedes 30 Jahre alte Auto die H-Vergünstigung bekommt, nur die "Customizer" nicht, sondern umgekehrt wird ein Schuh daraus: Grundsätzlich wird jedes Fahrzeug nach Hubraum (und Abgasreinigung) besteuert, mit der - engen -- Ausnahme historisch korrekter Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren.
Mit anderen Worten: Nicht die "Customizer" sind die Ausnahme von der Regel, sindern die "Originalos".
Gruß
Tripower
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Da habe ich aber was anderes gelesen.
Originale Autos mit H-Kennzeichen = 99%
Customized Cars mit H-Kennzeichen = 1%
Finde den Artikel aus Markt oder Motor Klassik bestimmt am Wochenende.
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Ist nur schwer verständlich zu machen, warum ein Zustand 3-4 Käfer H bekommt und ein Zustand 1 Custom nicht...
Zum Glück gibt's ja noch die rote Karte, bei der ich noch ne Weile bleiben werde (solangs die noch gibt)
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und da waren sie wieder, meine 3 probleme
kennt sich der h-abnehmende tüvler aus, ob zb meine felgen, mein motortuning a´la edelbrockköpfe, spinne, nachgerüstetes ( vom vorbesitzer, denke ich mal....) moon-roof zeitgenössisch waren oder sein könnten?
ich denke mal, solang hier nicht endlich mal eine klare linie ersichtlich ist, werden noch viele ( wie. zb ich auch) mit der berühmt/berüchtigten/vieldiskutierten 07er spazieren fahren. (nein, ich fahre nicht in den urlaub mit der 07!).
back to the "H": meine meinung zum tüv: ich habe wenig lust, auf verdacht hinzufahren und n haufen geld für die abnahme hinzublättern und um zum schluss zu erfahren, das ich das auto stillgelegt bekomme, weil irgend ne kleinigkeit dem herren nicht passen könnte. wie auch aus dem link leider nicht ersichtlich: nach welchen richtlinien agieren die götter in blau? ok, ich muss zu meiner schande gestehen, das ich mich nicht im deuvet-forum (und ähnlichen) herumtreibe. oder weiss jemand, nach welchen kriterien hier gehandelt wird?
ups.. marijn hat einen teil meines posts auch erwähnt...
ihr tippt zu schnell, kollegen
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Zitat:... dann muß der Tripower seine Tieferlegung wieder rückgängig machen.
Welche Tieferlegung?
Das Fahrwerk meiner '69er ist völlig original - bis hin zu den Gummilagern (statt Polyurethan)! Wenn sie so tief liegt, dann liegt das möglicherweise an nicht mehr so taufrischen Federn (sind meines Wissens auch noch die originalen) oder am höheren Gewicht des Big Block. Modifiziert ist da jedenfalls nichts!
Mit unschuldigen Grüßen
Tripower
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vergesst es, is ja Ohriginoool
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Hallole alle zusammen,
ich komme ja nun aus dem Hamburger Umland und werde mein Vihecle gleich im Januar zum Baurat schleifen. Zwecks H-Kennzeichen ! Ich hab mich die letzten Monate mal schlau gemacht, und kann dazu eigentlich nur sagen, dass alle dich gesprochen habe, und das waren einige, ihre Corvetten alle nicht im Originalzustand haben, und alle Anstandslos ihr H-Kennzeichen bekommen haben. Und sogar auf diesen sogenannten Kradnummernschildern. Also ich denke mal da wird mehr bange gemacht als wirklich not tut. Ich für meinen Teil werde meine Vette jedenfalls so wie sie ist belassen. Wahrscheinlich werden sie die Lautstärke bemängeln, aber damit kann man ja leben .
Frank
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Zitat:oder weiss jemand, nach welchen kriterien hier gehandelt wird?
Erstmal brauchst Du Dir keine Gedanken machen, ob Dein Auto stillgelegt wird. Bei Versagen der H-Nummer kannst Du immer noch mit dem normalen Kennzeichen rumfahren.
Die Leitlinien sind eigentlich ganz einfach.
Das Auto muß mindestens dreissig Jahre alt sein (klar).
Umbauten müssen mindestens zwanzig Jahre alt sein. Hier ist es egal, ob ein Auto in der umgebauten Version einer Sonderedition oder einem Rennwagen für die Straße entsprach.
Der Umbau kann auch jünger sein als zwanzig Jahre. In diesem Fall aber nur mit zeitgenössischen Materialien. Damit muß es einigermaßen bereits früher existierenden Versionen entsprechen.
Sicherheitsrelevante Modifikationen sind erlaubt. Z. B. Einbau von Sicherheitsgurten, Warnblinkanlagen, einigen Beleuchtungseinrichtungen, Ölkühler, Wasserpumpe, etc.
Das nur als kurzen Abriss.
Gruß
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Zitat:Welche Tieferlegung?
Deine Tieferlegung. Habe genug von den 69ern gehabt. Mir gefällt das ziemlich gut.
Grüße
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