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Hätte da mal wieder eine Frage an das geballte Forumswissen:
Meine Grafikkarte ist in der Garantiezeit (Kaufdatum 22.07.10) kaputt gegangen und wurde nach Absprache mit dem Händler zurückgeschickt.
Nach 3 Wochen fragte ich nach was denn jetzt wäre. Antwort war :"Scheck ist schon raus!"
Heute ist er nun wirklich angekommen. Nur habe ich anstatt der 265€ nur 204€ bekommen!
Wollte mir jetzt hier mal Infos holen ob das denn so richtig ist?! Wenn ich mich umschaue was die Karte JETZT kostet, bekomme ich dafür keine neue, sondern höchstens eine Retailversion...
Weiß jemand Rat?!
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Zum Händler gehen und eine neue Karte verlangen.
Wenn Du eine bekommst, ist alles klar - wenn nicht, muss er es Dir ja zu erklären versuchen. Dann kannst Du ihn auch fragen, ob er als Händler schon mal von der zweijährigen Sachmängelhaftung gehört hat.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Sehe ich anders:
22.07.2010 ist schon mehr als 6 Monate her.
Damit ist er in der Beweispflicht dem Händler zu beweisen, dass der Mangel an der Karte schon beim Kauf bestand.
Das könnte recht kompliziert werden.
Wundert mich aber, dass eine fast 10 Monate alte Grafikkarte jetzt nicht für kleines Geld erhältlich sein soll....
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Habe ja auch schon ne neue (bessere)... Nur hatte ich nach der Nachricht "Scheck is inner Post" mit mehr als 204€ gerechnet. Und frage mich jetzt nur warum.
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Du schreibst, die Karte sei in der "Garantiezeit" kaputt gegangen, also gewährt
der Händler freiwillig eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie?
Und wenn ja, was steht denn in den Garantiebedingungen drin? Darauf kommt
es dann doch doch an.
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Sorry, natürlich in "Gewährleistungszeit"...
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...dann würde ich mal einen Blick in die AGB des Händlers werfen, steht da was drin zum Thema?
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Viel blabla was halt immer drin steht und das sie im Fall einer unberechtigen Mängelrüge die Ware zum Kunden zurückschicken und und den Aufwand pauschal mit 50€ berechnen.
Ich meine halt, wenn ich Ware umtauschen möchte, weil sie kaputt geht in der Gewährleistungzeit, prüft der Händler/Hersteller ob sie wirklich kaputt ist und/oder ob irgendwie Vorsatz zu erkennen ist und ersetzt dann durch neue Ware oder durch Kohle.
Was in diesem Fall ja auch so gelaufen ist. Bleibt nur für mich die Frage, ob der Händler von der Originalrechnung was abziehen darf.
Ich meine bin ja froh, das es so gelaufen ist und der Händler nicht orgendwie rumgezickt hat.