10.08.2011, 14:25
Vielleicht sollte man sich auch vorher beim TÜV erkundigen, was für eine Eintragung beachtet werden
muss. Ich habe in meiner C5 auch Carbon-Schalensitze, welche den GT3 Sitzen nachempfunden sind.
Diese sind auf den originalen elektrisch verstellbaren Konsolen montiert, was bei meinen 170 cm Körper-
grösse höhenmässig sehr gut passt. Der TÜV sagte mir : Die Sitze haben keine Rückenlehnen Verstellung,
da es ja eine Carbonschale aus einem Stück ist. So etwas ist erstmal grundsätzlich nicht eintragbar, da
die Lehnen zwingend klappbar sein müssen, und dies auch bei einem Zweisitzer!!!! Da die Schalen jedoch
auf der originalen Konsole montiert sind, welche ein "gewisses Kippen" elektrisch erlaube, können in
diesem Falle die Sitze eingetragen werden! Uff,-- man höre und staune! So hat es sich jedenfalls in meinem
Fall zugetragen, und ich kann nur jedem empfehlen, sich vorher beim TÜV zu erkundigen, damit man
späteren Ärger aus dem Weg geht,
Gruss RainerR
muss. Ich habe in meiner C5 auch Carbon-Schalensitze, welche den GT3 Sitzen nachempfunden sind.
Diese sind auf den originalen elektrisch verstellbaren Konsolen montiert, was bei meinen 170 cm Körper-
grösse höhenmässig sehr gut passt. Der TÜV sagte mir : Die Sitze haben keine Rückenlehnen Verstellung,
da es ja eine Carbonschale aus einem Stück ist. So etwas ist erstmal grundsätzlich nicht eintragbar, da
die Lehnen zwingend klappbar sein müssen, und dies auch bei einem Zweisitzer!!!! Da die Schalen jedoch
auf der originalen Konsole montiert sind, welche ein "gewisses Kippen" elektrisch erlaube, können in
diesem Falle die Sitze eingetragen werden! Uff,-- man höre und staune! So hat es sich jedenfalls in meinem
Fall zugetragen, und ich kann nur jedem empfehlen, sich vorher beim TÜV zu erkundigen, damit man
späteren Ärger aus dem Weg geht,
Gruss RainerR
RaRo